Zeitspanne-Rechner: Dauer zwischen zwei Terminen
Dauer zwischen zwei Zeitpunkten, mit Werktage/Wochenenden-Aufschlüsselung.
Zieldatum mit Wochentag, Tage, Wochen, Monate, Jahre, optional nur Werktage.
Zieldatum28.08.2027
1 Jahr nach dem 28.08.2026 (Freitag) ist der 28.08.2027 (Samstag).
Der Datumsrechner verschiebt ein Startdatum um eine Anzahl von
Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren und zeigt das erreichte Zieldatum mit
Wochentag. Eine negative Anzahl rechnet rückwärts: -14 steht für „vor 14 Tagen“,
genau wie eine positive Anzahl für „in x Tagen“ steht. Tage und Wochen sind reine
Kalenderarithmetik: eine Woche sind immer exakt 7 Tage, unabhängig vom Monat, in dem sie liegt.
Bei Monaten und Jahren kann der gesuchte Tag im Zielmonat fehlen: der 31. existiert nicht in
jedem Monat, und der 29. Februar nur in Schaltjahren. PHPs eingebaute Datumsarithmetik löst das
nicht sauber: (new DateTimeImmutable('2026-01-31'))->modify('+1 month') läuft in
den nächsten Monat über und liefert 03.03.2026 statt eines sinnvollen Ergebnisses.
Dieser Rechner klammert stattdessen auf den letzten Tag des Zielmonats bzw. -jahres:
totalMonate = Jahr(Start) × 12 + (Monat(Start) − 1) + Anzahl
Zieljahr = totalMonate div 12 (abgerundet)
Zielmonat = totalMonate − Zieljahr × 12 + 1
Zieltag = min(Tag(Start), letzter Tag des Zielmonats)
Konkret: 31.01.2026 plus 1 Monat ergibt 28.02.2026, nicht den 03.03.2026. Diese Kappung ist eine allgemeine Kalenderkonvention: dieselbe Logik, die § 188 Abs. 3 Halbsatz 2 BGB für gesetzliche Monats- und Jahresfristen vorschreibt („fehlt … der für den Ablauf … maßgebende Tag …, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats“), hier aber auf jede Monats- oder Jahresverschiebung angewendet, unabhängig davon, ob überhaupt eine Frist im Spiel ist. Das Ergebnis nennt eine Kappung ausdrücklich in einem eigenen Hinweissatz, nie stillschweigend.
Mit aktiviertem Werktage-Modus zählt die Einheit Tage nicht mehr Kalendertage, sondern Werktage: Der Rechner geht das Zieldatum Schritt für Schritt an, überspringt dabei Samstag und Sonntag und, sobald ein Bundesland gewählt ist, zusätzlich dessen gesetzliche Feiertage aus derselben Regeltabelle, die auch der Arbeitstage-Rechner verwendet (Datenbestand 2018 bis 2099). Das Startdatum selbst wird nie mitgezählt; der Rechner tritt immer zuerst einen Tag in Rechenrichtung weiter. Ohne Bundesland überspringt der Werktage-Modus ausschließlich Samstage und Sonntage.
Achtung, Alltagssprache: „Werktag“ meint hier Montag bis Freitag: nicht den Werktagsbegriff des § 3 Abs. 2 BUrlG, der im Urlaubsrecht „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“ als Werktag zählt und damit den Samstag einschließt. Wer diese arbeitsrechtliche Unterscheidung braucht, findet sie samt Samstag-Schalter im Arbeitstage-Rechner.
Dieser Rechner verschiebt ein Datum um eine feste Anzahl von Einheiten; er berechnet keine Kündigungs-, Widerrufs- oder Klagefrist. Bei einer echten Frist zählt nach § 187 BGB der Ereignistag meist nicht mit, und § 193 BGB verschiebt ein Fristende, das auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, auf den nächsten Werktag. Für eine solche Frist ist der Kündigungsfrist-Rechner das richtige Werkzeug, nicht dieser hier.
Der Rechner geht Tag für Tag vor, ausgehend vom 11.05.2026 (Montag, nicht mitgezählt): Dienstag 12.05. (1. Werktag), Mittwoch 13.05. (2.), Donnerstag 14.05. ist Christi Himmelfahrt (Ostersonntag + 39 Tage, 2026 also der 05.04. + 39 = 14.05.) und wird übersprungen, Freitag 15.05. (3.), Samstag/Sonntag 16./17.05. fallen ohnehin aus, Montag 18.05. (4. und letzter Werktag). → Zieldatum 18.05.2026 (Montag), ein Feiertag übersprungen; die Tabelle im Ergebnis nennt ihn namentlich. Beispiel im Rechner öffnen.
Probe ohne Bundesland: Dieselben 4 Werktage ohne Feiertagsprüfung landen bereits einen Tag früher, auf dem 15.05.2026 (Freitag): der Unterschied ist genau der übersprungene Feiertag.
Der Rechner klammert auf den letzten Tag des Zielmonats: 31.01.2026 plus 1 Monat ergibt 28.02.2026, weil der Februar 2026 nur 28 Tage hat. Das ist dieselbe Kappungslogik, die § 188 Abs. 3 Halbsatz 2 BGB für gesetzliche Monats- und Jahresfristen vorschreibt: hier aber als allgemeine Kalenderkonvention angewendet, unabhängig von einer konkreten Frist. Die Anzeige nennt die Kappung ausdrücklich in einem eigenen Hinweissatz.
Nein. Der Werktage-Modus dieses Rechners zählt Montag bis Freitag: der Samstag zählt nicht als Werktag. Das ist Alltagssprache, nicht der Werktagsbegriff des § 3 Abs. 2 BUrlG, der im Urlaubsrecht auch den Samstag als Werktag zählt. Für die arbeitsrechtliche Unterscheidung samt Samstag-Option: der Arbeitstage-Rechner.
Ja. Eine negative Anzahl rechnet rückwärts, zum Beispiel -14 für „vor 14 Tagen“. Das Vorzeichen ersetzt einen eigenen Richtungsschalter, sodass die URL kompakt bleibt (z. B. anzahl=-14). Die Kappung funktioniert dabei identisch zur Vorwärtsrechnung: 31.03.2026 minus 1 Monat kappt auf den letzten Tag des Zielmonats und ergibt 28.02.2026, nicht den rechnerisch naheliegenden 3. März. Im Werktage-Modus zählt der Rechner beim Rückwärtsrechnen ebenso nur Montag bis Freitag und überspringt Wochenenden sowie, bei gewähltem Bundesland, Feiertage, nur eben Tag für Tag rückwärts statt vorwärts.
Nur im Werktage-Modus und nur, wenn zusätzlich ein Bundesland gewählt ist: dann überspringt der Rechner auch dessen gesetzliche Feiertage aus derselben Regeltabelle, die der Arbeitstage-Rechner verwendet (Datenbestand 2018 bis 2099). Ohne Bundesland überspringt der Werktage-Modus ausschließlich Samstage und Sonntage. In allen anderen Einheiten (Tage ohne Werktage-Modus, Wochen, Monate, Jahre) bleiben Feiertage unberücksichtigt.
Nein. Dieser Rechner verschiebt ein Datum um eine feste Anzahl von Einheiten; er wendet weder § 187 BGB (der Ereignistag zählt bei einer Frist meist nicht mit) noch § 193 BGB (Verschiebung eines Fristendes vom Wochenende oder Feiertag auf den nächsten Werktag) an. Für Kündigungs-, Widerrufs- oder Klagefristen ist der Kündigungsfrist-Rechner das richtige Werkzeug.
Der Rechner klammert auf den 28. Februar des Zieljahres, denselben Kappungsschritt wie bei den Monaten. 29.02.2028 plus 1 Jahr ergibt so den 28.02.2029, weil 2029 kein Schaltjahr ist (nicht durch 4 teilbar); ein Hinweissatz nennt die Kappung ausdrücklich.
Stand: · zuletzt geprüft:
Datumsrechner: Datum plus oder minus Tage berechnen · https://easytools4me.de/datumsrechner/
Stand: 01.01.2023 · zuletzt geprüft: 02.08.2026
Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.