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Alle diese Rechnungen sind klein genug, dass man sie im Kopf versucht, und haben doch eine Regel, an der das Kopfrechnen scheitert. Zwanzig Prozent Rabatt und danach noch einmal zehn ergeben zusammen 28 Prozent, nicht 30. Eine Dachschräge unter einem Meter lichter Höhe zählt zur Wohnfläche gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte. Und der 1. Januar liegt je nach Wochentag noch in der letzten Kalenderwoche des Vorjahres. Bemerkt wird der Fehler selten sofort. Er taucht auf, wenn die Abrechnung kommt oder der Termin längst verschickt ist. Unter jedem Ergebnis steht deshalb die Regel, nach der gerechnet wurde, mit allen Zwischenwerten zum Nachprüfen.

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