Abfindungsrechner 2026: Fünftelregelung nach § 34 EStG
Fünftelregelung nach § 34 EStG berechnen, im Vergleich zur Regelbesteuerung.
Fahren Sie an 220 Arbeitstagen 18 Kilometer zur Arbeit, kommen 1.504,80 € Entfernungspauschale zusammen, denn seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € je Entfernungskilometer, schon ab dem ersten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Steuerlich wirksam wird davon nur der Teil oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €, ohne weitere Werbungskosten also 274,80 €. An solchen Schwellen hängt fast jede Zahl hier, beim Sparer-Pauschbetrag der Kapitalertragsteuer ebenso wie im Übergangsbereich oberhalb der Minijob-Grenze. Der Lohnsteuerabzug bleibt dabei eine Vorauszahlung. Festgesetzt wird die Steuer erst im Steuerbescheid.
Fünftelregelung nach § 34 EStG berechnen, im Vergleich zur Regelbesteuerung.
Wunsch-Netto eingeben, nötiges Brutto mit Steuern und Sozialabgaben berechnen.
Einkommensteuer nach § 32a EStG berechnen, mit Grund- und Splittingtarif.
Geldwerten Vorteil für den Firmenwagen berechnen, inklusive E-Auto-Sätze.
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnen.
Kirchensteuer aus Steuerbetrag oder zu versteuerndem Einkommen berechnen.
Netto ↔ brutto mit 19 % oder 7 % Mehrwertsteuer, inklusive Steuerbetrag.
Sozialversicherung im Übergangsbereich: reduzierter Beitrag und Ersparnis.
Minijob-Grenze, Netto-Auszahlung und Arbeitgeber-Pauschalabgaben berechnen.
Entfernungspauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Vergleich berechnen.
Jahresnetto von III/V und IV/IV für Paare vergleichen (mit Delta).