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Arbeit & Beruf

Wer eine Kündigungsfrist nachzählt, hat meistens den Arbeitsvertrag daneben liegen und stößt dort auf eine Formulierung, die sich nicht von selbst in ein Datum übersetzt. Genau dafür stehen hier die Frist nach § 622 BGB, der Urlaubsanspruch nach dem BUrlG, der Stundenlohn hinter einem Monatsgehalt, die Arbeitstage in einem Zeitraum und der Weg vom Brutto zum Netto bereit. Zwei Stolperstellen kehren dabei ständig wieder. Das Bundesurlaubsgesetz zählt in Werktagen einer Sechs-Tage-Woche, sodass eine Vier- oder Fünf-Tage-Woche umgerechnet werden muss, und gesetzliche Feiertage gelten je nach Bundesland unterschiedlich. Beides steht offen im Rechenweg, mit der Fundstelle daneben.

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