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Arbeitstage-Rechner: Arbeitstage zwischen zwei Daten

Arbeitstage zwischen zwei Daten, je Bundesland, mit allen Feiertagen.

Erster Tag des Zeitraums: er wird mitgezählt. Format: TT.MM.JJJJ

Letzter Tag des Zeitraums: er wird ebenfalls mitgezählt. Format: TT.MM.JJJJ

Die gesetzlichen Feiertage sind Landesrecht und unterscheiden sich je Bundesland.

Für Sechs-Tage-Wochen und für den Werktagsbegriff des Urlaubsrechts (§ 3 Abs. 2 BUrlG).

Arbeitstage253 Tage

Kalendertage
365 Tage
Samstage und Sonntage
104 Tage
Feiertage an Arbeitstagen
8 Tage
Feiertage im Zeitraum
11 Tage

Vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 liegen in Nordrhein-Westfalen 253 Arbeitstage. Der Zeitraum umfasst 365 Kalendertage, davon 104 Wochenendtage (Samstage und Sonntage) und 8 gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen. Weitere 3 Feiertage fallen auf ein Wochenende und verändern die Zahl der Arbeitstage nicht.

Gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
Datum Feiertag Wochentag Wirkt sich aus
01.01.2026 Neujahr Donnerstag Ja, ein Arbeitstag entfällt
03.04.2026 Karfreitag Freitag Ja, ein Arbeitstag entfällt
06.04.2026 Ostermontag Montag Ja, ein Arbeitstag entfällt
01.05.2026 Tag der Arbeit Freitag Ja, ein Arbeitstag entfällt
14.05.2026 Christi Himmelfahrt Donnerstag Ja, ein Arbeitstag entfällt
25.05.2026 Pfingstmontag Montag Ja, ein Arbeitstag entfällt
04.06.2026 Fronleichnam Donnerstag Ja, ein Arbeitstag entfällt
03.10.2026 Tag der Deutschen Einheit Samstag Nein, fällt auf das Wochenende
01.11.2026 Allerheiligen Sonntag Nein, fällt auf das Wochenende
25.12.2026 1. Weihnachtstag Freitag Ja, ein Arbeitstag entfällt
26.12.2026 2. Weihnachtstag Samstag Nein, fällt auf das Wochenende
Rechenweg ansehen

So wird gerechnet

Arbeitstage sind in diesem Rechner die Tage von Montag bis Freitag (auf Wunsch bis Samstag) abzüglich der gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes. Start- und Enddatum gehören beide zum Zeitraum und werden mitgezählt. Die Rechnung ist eine einfache Subtraktion:

Arbeitstage = Kalendertage − Wochenendtage − Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen

Ein Feiertag, der auf einen Samstag oder Sonntag fällt, taucht in der Feiertagstabelle auf, mindert die Arbeitstage aber nicht: er ist an einem ohnehin freien Tag „verbraucht“.

Arbeitstage, Werktage und der Samstag

Beide Begriffe werden oft verwechselt. Werktage sind nach § 3 Abs. 2 BUrlG „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“; der Samstag zählt also mit. Arbeitstage sind dagegen die Tage, an denen im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird. Deshalb entspricht der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen in einer Fünf-Tage-Woche nur 20 Arbeitstagen. Für die Werktagszählung den Haken „Samstag als Arbeitstag zählen” setzen; wie viel Urlaub zusteht, rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner. Der Sonntag bleibt immer außen vor: An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 9 ArbZG grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

Warum die Zahl je Bundesland verschieden ist

Feiertagsrecht ist Landesrecht. Bundesweit einheitlich geregelt ist allein der 3. Oktober: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag“ (Art. 2 Abs. 2 Einigungsvertrag, in Kraft seit 03.10.1990). Alles Übrige steht in den Feiertagsgesetzen der 16 Länder: von 10 gesetzlichen Feiertagen in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bis zu 13 in Bayern (Art. 1 FTG). Im Jahr 2026 reicht die Spanne deshalb von 252 Arbeitstagen (Baden-Württemberg, Bayern) über 253 (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) bis 254 (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen).

Gesetzliche Feiertage in Deutschland und die Länder, in denen sie gelten
Feiertag Termin Gilt in
Neujahr 1. Januar alle 16 Länder
Heilige Drei Könige 6. Januar BW, BY, ST
Internationaler Frauentag 8. März BE (seit 2019), MV (seit 2023)
Karfreitag Ostersonntag − 2 Tage alle 16 Länder
Ostersonntag beweglich BB
Ostermontag Ostersonntag + 1 Tag alle 16 Länder
Tag der Arbeit 1. Mai alle 16 Länder
Christi Himmelfahrt Ostersonntag + 39 Tage alle 16 Länder
Pfingstsonntag Ostersonntag + 49 Tage BB
Pfingstmontag Ostersonntag + 50 Tage alle 16 Länder
Fronleichnam Ostersonntag + 60 Tage BW, BY, HE, NW, RP, SL
Mariä Himmelfahrt 15. August BY (nur katholisch geprägte Gemeinden), SL
Weltkindertag 20. September TH (seit 2019)
Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober alle 16 Länder
Reformationstag 31. Oktober BB, MV, SN, ST, TH; HB, HH, NI, SH (seit 2018)
Allerheiligen 1. November BW, BY, NW, RP, SL
Buß- und Bettag Mittwoch vor dem 23. November SN
1. Weihnachtstag 25. Dezember alle 16 Länder
2. Weihnachtstag 26. Dezember alle 16 Länder

Quellen zu den Landesregelungen: Art. 1 FTG (Bayern), § 2 Feiertagsgesetz NW, § 1 FeiertG Berlin, § 1 SächsSFG, § 2 ThürFGtG und § 2 BbgFTG. Brandenburg ist das einzige Land, in dem auch Ostersonntag und Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage sind.

Bewegliche Feiertage: die Gaußsche Osterformel

Ostersonntag ist der erste Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond. Aus ihm leiten sich fünf weitere Feiertage ab: Karfreitag (−2 Tage), Ostermontag (+1), Christi Himmelfahrt (+39), Pfingstmontag (+50) und Fronleichnam (+60). Das Datum selbst liefert die Gaußsche Osterformel in ihrer anonymen gregorianischen Fassung; div ist die ganzzahlige Division, mod der Rest:

a = Jahr mod 19
b = Jahr div 100
c = Jahr mod 100
d = b div 4
e = b mod 4
f = (b + 8) div 25
g = (b − f + 1) div 3
h = (19a + b − d − g + 15) mod 30
i = c div 4
k = c mod 4
l = (32 + 2e + 2i − h − k) mod 7
m = (a + 11h + 22l) div 451
Monat = (h + l − 7m + 114) div 31
Tag   = ((h + l − 7m + 114) mod 31) + 1

Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist seit 1995 nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag (§ 1 SächsSFG). Er fällt immer auf den Mittwoch vor dem 23. November und liegt damit stets zwischen dem 16. und dem 22. November: 2026 also auf den 18.11.

Was kein gesetzlicher Feiertag ist

Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage, ebenso wenig Rosenmontag, Faschingsdienstag und Gründonnerstag. Ostersonntag und Pfingstsonntag sind es nur in Brandenburg. Der Rechner zählt diese Tage folgerichtig als Arbeitstage, wenn sie auf Montag bis Freitag fallen; viele Betriebe geben trotzdem frei, das ist dann eine Frage des Arbeits- oder Tarifvertrags.

Feiertage am Wochenende: kein Ersatzruhetag

Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, gibt es in Deutschland keinen Ersatzruhetag. Die Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG knüpft ausdrücklich an Arbeitszeit an, die „infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt“; an einem ohnehin arbeitsfreien Sonntag fällt keine aus. Der Rechner führt solche Feiertage in der Tabelle mit dem Vermerk „Nein, fällt auf das Wochenende“ auf.

Fristen sind etwas anderes

Dieser Rechner zählt beide Grenztage mit. Bei einer Frist gilt das Gegenteil: Nach § 187 Abs. 1 BGB zählt der Tag des Ereignisses nicht mit, § 188 BGB bestimmt das Fristende und § 193 BGB verschiebt ein Fristende vom Samstag, Sonntag oder Feiertag auf den nächsten Werktag. Für Kündigungsfristen ist deshalb der Kündigungsfrist-Rechner das richtige Werkzeug, nicht dieser hier.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Arbeitstage 2026 in Nordrhein-Westfalen

  1. Kalendertage: 2026 ist kein Schaltjahr: der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. umfasst 365 Kalendertage.
  2. Wochenendtage: Der 01.01.2026 ist ein Donnerstag, der 31.12.2026 ebenfalls. Das Jahr enthält damit 52 Samstage und 52 Sonntage, zusammen 104 Wochenendtage.
  3. Feiertage: Nordrhein-Westfalen hat 11 gesetzliche Feiertage. Drei davon fallen 2026 auf ein Wochenende: der Tag der Deutschen Einheit (Sa, 03.10.), Allerheiligen (So, 01.11.) und der 2. Weihnachtstag (Sa, 26.12.).
  4. Wirksame Feiertage: Es bleiben 8: Neujahr (Do, 01.01.), Karfreitag (Fr, 03.04.), Ostermontag (Mo, 06.04.), Tag der Arbeit (Fr, 01.05.), Christi Himmelfahrt (Do, 14.05.), Pfingstmontag (Mo, 25.05.), Fronleichnam (Do, 04.06.) und der 1. Weihnachtstag (Fr, 25.12.).
  5. Ergebnis: 365 − 104 − 8 = 253 Arbeitstage. Beispiel im Rechner öffnen.

Probe: Bayern verliert zusätzlich die Heiligen Drei Könige (Di, 06.01.) und kommt auf 252 Arbeitstage; Berlin hat weder Fronleichnam noch Allerheiligen, und der Frauentag fällt 2026 auf einen Sonntag; macht 254 Arbeitstage.

Beispiel 2: das Osterdatum 2026 aus der Formel

Für das Jahr 2026 ergibt die Osterformel Schritt für Schritt: a = 12, b = 20, c = 26, d = 5, e = 0, f = 1, g = 6, daraus h = (228 + 20 − 5 − 6 + 15) mod 30 = 252 mod 30 = 12, weiter i = 6, k = 2, l = (32 + 0 + 12 − 12 − 2) mod 7 = 30 mod 7 = 2 und m = (12 + 132 + 44) div 451 = 0. Damit ist Monat = 128 div 31 = 4 und Tag = (128 mod 31) + 1 = 5: Ostersonntag 2026 ist der 05.04.2026. Daraus folgen Karfreitag 03.04., Ostermontag 06.04., Christi Himmelfahrt 14.05., Pfingstmontag 25.05. und Fronleichnam 04.06.2026.

Beispiel 3: die Osterwoche 2026 in Nordrhein-Westfalen

Vom 30.03.2026 bis zum 06.04.2026 sind es 8 Kalendertage. Davon sind Samstag (04.04.) und Sonntag (05.04.) Wochenende, Karfreitag (03.04.) und Ostermontag (06.04.) sind wirksame Feiertage. Bleiben 8 − 2 − 2 = 4 Arbeitstage: Montag bis Donnerstag. Beispiel im Rechner öffnen.

Direkt weiterrechnen: Arbeitstage 2026 in Nordrhein-Westfalen, 2026 in Bayern oder 2027 in Nordrhein-Westfalen.

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Nur gesetzliche Feiertage der Bundesländer. Kommunale Feiertage bleiben außen vor, namentlich das Augsburger Friedensfest am 8. August, das nur in der Stadt Augsburg gesetzlicher Feiertag ist (Art. 1 Abs. 2 FTG).
  • Bayern: Mariä Himmelfahrt gilt nicht überall. Der Rechner behandelt den 15. August für ganz Bayern als Feiertag; gesetzlich ist er das nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung (Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FTG). In den übrigen Gemeinden (etwa Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bayreuth und Hof) ist ein Arbeitstag mehr zu zählen; der Rechner weist darauf hin.
  • Sachsen und Thüringen: Fronleichnam gilt nicht überall. Dort ist Fronleichnam nur in einzelnen, per Rechtsverordnung bestimmten Regionen und Gemeinden gesetzlicher Feiertag (u. a. im sorbischen Siedlungsgebiet und im Eichsfeld). Der Rechner zählt ihn als normalen Arbeitstag und weist darauf hin.
  • Keine Betriebs-, Tarif- oder Schulferien. Betriebsurlaub, Brückentage, Rosenmontag, Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage; der Rechner zählt sie als Arbeitstage, auch wenn viele Betriebe freigeben.
  • Keine individuelle Arbeitszeit. Teilzeit, Schichtdienst, Vier-Tage-Woche, rollierende Dienste, Wochenendarbeit nach § 10 ArbZG und Kurzarbeit bildet das Modell nicht ab; es kennt nur „Montag bis Freitag“ und optional „Montag bis Samstag“.
  • Kein Urlaub, keine Krankheit, keine Fehlzeiten.
  • Keine arbeitsrechtliche Fristberechnung. Für Kündigungs- und Klagefristen gelten § 187, § 188 und § 193 BGB; dieser Rechner zählt beide Grenztage mit und ersetzt keine Fristprüfung.
  • Keine steuerliche Beratung. Für die Entfernungspauschale erkennt die Finanzverwaltung je nach Fallgestaltung pauschale Arbeitstagszahlen an; die hier berechnete Zahl ist ein rechnerischer Ausgangswert, keine Zusage.
  • Keine Zeiträume vor 2018. Davor galten abweichende Regeln, unter anderem der einmalige bundesweite Reformationstag am 31.10.2017 und der Reformationstag als neuer Feiertag in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erst ab 2018. Zeiträume nach 2099 sind ausgeschlossen, weil künftige Gesetzesänderungen nicht vorhersehbar sind.

Häufige Fragen

Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2026?

Das hängt vom Bundesland ab: 2026 sind es 252 Arbeitstage in Baden-Württemberg und Bayern, 253 in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie 254 in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Gerechnet wird jeweils 365 Kalendertage minus 104 Samstage und Sonntage minus die Feiertage, die 2026 auf Montag bis Freitag fallen.

Warum unterscheiden sich die Arbeitstage je Bundesland?

Weil das Feiertagsrecht Landesrecht ist. Bundesweit einheitlich geregelt ist allein der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit (Art. 2 Abs. 2 Einigungsvertrag); alle übrigen Feiertage stehen in den Feiertagsgesetzen der 16 Länder. Bayern kommt mit Heiligen Drei Königen, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen auf 13 gesetzliche Feiertage (Art. 1 FTG), Berlin mit dem Frauentag auf 10 (§ 1 FeiertG). Deshalb fragt der Rechner zuerst nach dem Bundesland.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitstagen und Werktagen?

Werktage sind nach § 3 Abs. 2 BUrlG „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“; der Samstag zählt also mit. Arbeitstage sind dagegen die Tage, an denen im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird, in der üblichen Fünf-Tage-Woche also Montag bis Freitag. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht deshalb 20 Arbeitstagen in einer Fünf-Tage-Woche. Für die Werktagszählung setzen Sie im Rechner den Haken „Samstag als Arbeitstag zählen“.

Zählt der Rechner den ersten und den letzten Tag mit?

Ja. Start- und Enddatum gehören beide zum Zeitraum; vom 30.03.2026 bis zum 06.04.2026 sind es deshalb 8 Kalendertage, nicht 7. Das ist bewusst anders als bei der Fristberechnung des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Nach § 187 Abs. 1 BGB zählt der Tag des Ereignisses bei einer Frist gerade nicht mit, und § 193 BGB verschiebt ein Fristende vom Samstag, Sonntag oder Feiertag auf den nächsten Werktag. Für Kündigungs- und Klagefristen ist dieser Rechner daher nicht gedacht.

Sind Heiligabend und Silvester gesetzliche Feiertage?

Nein. Der 24. und der 31. Dezember sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage; dasselbe gilt für Rosenmontag, Faschingsdienstag und Gründonnerstag. Der Rechner zählt diese Tage folgerichtig als Arbeitstage, wenn sie auf Montag bis Freitag fallen. Viele Tarif- und Arbeitsverträge stellen an Heiligabend und Silvester dennoch ganz oder halb frei: das ist eine Frage des Vertrags, nicht des Feiertagsrechts.

Bekomme ich einen Ersatztag, wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt?

Nein, einen Ersatzruhetag kennt das deutsche Recht nicht. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, entfällt er praktisch ersatzlos: 2026 trifft das in Nordrhein-Westfalen den Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen und den 2. Weihnachtstag. Die Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG greift ausdrücklich nur für Arbeitszeit, die „infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt“; an einem ohnehin arbeitsfreien Sonntag fällt keine Arbeitszeit aus. Der Rechner weist solche Feiertage in der Tabelle aus, zieht sie aber nicht ab.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

Stand: · zuletzt geprüft:

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Stand: 01.01.2023 · zuletzt geprüft: 02.08.2026

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