Urlaubsanspruch berechnen: Teilzeit, Eintritt, Austritt
Urlaubstage nach BUrlG berechnen: Teilzeit, Wartezeit und Zwölftelung.
Arbeitstage zwischen zwei Daten, je Bundesland, mit allen Feiertagen.
Arbeitstage253 Tage
Vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 liegen in Nordrhein-Westfalen 253 Arbeitstage. Der Zeitraum umfasst 365 Kalendertage, davon 104 Wochenendtage (Samstage und Sonntage) und 8 gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen. Weitere 3 Feiertage fallen auf ein Wochenende und verändern die Zahl der Arbeitstage nicht.
| Datum | Feiertag | Wochentag | Wirkt sich aus |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | Neujahr | Donnerstag | Ja, ein Arbeitstag entfällt |
| 03.04.2026 | Karfreitag | Freitag | Ja, ein Arbeitstag entfällt |
| 06.04.2026 | Ostermontag | Montag | Ja, ein Arbeitstag entfällt |
| 01.05.2026 | Tag der Arbeit | Freitag | Ja, ein Arbeitstag entfällt |
| 14.05.2026 | Christi Himmelfahrt | Donnerstag | Ja, ein Arbeitstag entfällt |
| 25.05.2026 | Pfingstmontag | Montag | Ja, ein Arbeitstag entfällt |
| 04.06.2026 | Fronleichnam | Donnerstag | Ja, ein Arbeitstag entfällt |
| 03.10.2026 | Tag der Deutschen Einheit | Samstag | Nein, fällt auf das Wochenende |
| 01.11.2026 | Allerheiligen | Sonntag | Nein, fällt auf das Wochenende |
| 25.12.2026 | 1. Weihnachtstag | Freitag | Ja, ein Arbeitstag entfällt |
| 26.12.2026 | 2. Weihnachtstag | Samstag | Nein, fällt auf das Wochenende |
Arbeitstage sind in diesem Rechner die Tage von Montag bis Freitag (auf Wunsch bis Samstag) abzüglich der gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes. Start- und Enddatum gehören beide zum Zeitraum und werden mitgezählt. Die Rechnung ist eine einfache Subtraktion:
Arbeitstage = Kalendertage − Wochenendtage − Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen
Ein Feiertag, der auf einen Samstag oder Sonntag fällt, taucht in der Feiertagstabelle auf, mindert die Arbeitstage aber nicht: er ist an einem ohnehin freien Tag „verbraucht“.
Beide Begriffe werden oft verwechselt. Werktage sind nach § 3 Abs. 2 BUrlG „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“; der Samstag zählt also mit. Arbeitstage sind dagegen die Tage, an denen im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird. Deshalb entspricht der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen in einer Fünf-Tage-Woche nur 20 Arbeitstagen. Für die Werktagszählung den Haken „Samstag als Arbeitstag zählen” setzen; wie viel Urlaub zusteht, rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner. Der Sonntag bleibt immer außen vor: An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 9 ArbZG grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
Feiertagsrecht ist Landesrecht. Bundesweit einheitlich geregelt ist allein der 3. Oktober: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag“ (Art. 2 Abs. 2 Einigungsvertrag, in Kraft seit 03.10.1990). Alles Übrige steht in den Feiertagsgesetzen der 16 Länder: von 10 gesetzlichen Feiertagen in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bis zu 13 in Bayern (Art. 1 FTG). Im Jahr 2026 reicht die Spanne deshalb von 252 Arbeitstagen (Baden-Württemberg, Bayern) über 253 (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) bis 254 (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen).
| Feiertag | Termin | Gilt in |
|---|---|---|
| Neujahr | 1. Januar | alle 16 Länder |
| Heilige Drei Könige | 6. Januar | BW, BY, ST |
| Internationaler Frauentag | 8. März | BE (seit 2019), MV (seit 2023) |
| Karfreitag | Ostersonntag − 2 Tage | alle 16 Länder |
| Ostersonntag | beweglich | BB |
| Ostermontag | Ostersonntag + 1 Tag | alle 16 Länder |
| Tag der Arbeit | 1. Mai | alle 16 Länder |
| Christi Himmelfahrt | Ostersonntag + 39 Tage | alle 16 Länder |
| Pfingstsonntag | Ostersonntag + 49 Tage | BB |
| Pfingstmontag | Ostersonntag + 50 Tage | alle 16 Länder |
| Fronleichnam | Ostersonntag + 60 Tage | BW, BY, HE, NW, RP, SL |
| Mariä Himmelfahrt | 15. August | BY (nur katholisch geprägte Gemeinden), SL |
| Weltkindertag | 20. September | TH (seit 2019) |
| Tag der Deutschen Einheit | 3. Oktober | alle 16 Länder |
| Reformationstag | 31. Oktober | BB, MV, SN, ST, TH; HB, HH, NI, SH (seit 2018) |
| Allerheiligen | 1. November | BW, BY, NW, RP, SL |
| Buß- und Bettag | Mittwoch vor dem 23. November | SN |
| 1. Weihnachtstag | 25. Dezember | alle 16 Länder |
| 2. Weihnachtstag | 26. Dezember | alle 16 Länder |
Quellen zu den Landesregelungen: Art. 1 FTG (Bayern), § 2 Feiertagsgesetz NW, § 1 FeiertG Berlin, § 1 SächsSFG, § 2 ThürFGtG und § 2 BbgFTG. Brandenburg ist das einzige Land, in dem auch Ostersonntag und Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage sind.
Ostersonntag ist der erste Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond. Aus ihm leiten sich fünf
weitere Feiertage ab: Karfreitag (−2 Tage), Ostermontag (+1), Christi Himmelfahrt (+39),
Pfingstmontag (+50) und Fronleichnam (+60). Das Datum selbst liefert die Gaußsche Osterformel in
ihrer anonymen gregorianischen Fassung; div ist die ganzzahlige Division,
mod der Rest:
a = Jahr mod 19
b = Jahr div 100
c = Jahr mod 100
d = b div 4
e = b mod 4
f = (b + 8) div 25
g = (b − f + 1) div 3
h = (19a + b − d − g + 15) mod 30
i = c div 4
k = c mod 4
l = (32 + 2e + 2i − h − k) mod 7
m = (a + 11h + 22l) div 451
Monat = (h + l − 7m + 114) div 31
Tag = ((h + l − 7m + 114) mod 31) + 1
Der Buß- und Bettag ist seit 1995 nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag (§ 1 SächsSFG). Er fällt immer auf den Mittwoch vor dem 23. November und liegt damit stets zwischen dem 16. und dem 22. November: 2026 also auf den 18.11.
Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage, ebenso wenig Rosenmontag, Faschingsdienstag und Gründonnerstag. Ostersonntag und Pfingstsonntag sind es nur in Brandenburg. Der Rechner zählt diese Tage folgerichtig als Arbeitstage, wenn sie auf Montag bis Freitag fallen; viele Betriebe geben trotzdem frei, das ist dann eine Frage des Arbeits- oder Tarifvertrags.
Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, gibt es in Deutschland keinen Ersatzruhetag. Die Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG knüpft ausdrücklich an Arbeitszeit an, die „infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt“; an einem ohnehin arbeitsfreien Sonntag fällt keine aus. Der Rechner führt solche Feiertage in der Tabelle mit dem Vermerk „Nein, fällt auf das Wochenende“ auf.
Dieser Rechner zählt beide Grenztage mit. Bei einer Frist gilt das Gegenteil: Nach § 187 Abs. 1 BGB zählt der Tag des Ereignisses nicht mit, § 188 BGB bestimmt das Fristende und § 193 BGB verschiebt ein Fristende vom Samstag, Sonntag oder Feiertag auf den nächsten Werktag. Für Kündigungsfristen ist deshalb der Kündigungsfrist-Rechner das richtige Werkzeug, nicht dieser hier.
Probe: Bayern verliert zusätzlich die Heiligen Drei Könige (Di, 06.01.) und kommt auf 252 Arbeitstage; Berlin hat weder Fronleichnam noch Allerheiligen, und der Frauentag fällt 2026 auf einen Sonntag; macht 254 Arbeitstage.
Für das Jahr 2026 ergibt die Osterformel Schritt für Schritt: a = 12,
b = 20, c = 26, d = 5, e = 0,
f = 1, g = 6, daraus
h = (228 + 20 − 5 − 6 + 15) mod 30 = 252 mod 30 = 12, weiter i = 6,
k = 2, l = (32 + 0 + 12 − 12 − 2) mod 7 = 30 mod 7 = 2 und
m = (12 + 132 + 44) div 451 = 0. Damit ist
Monat = 128 div 31 = 4 und Tag = (128 mod 31) + 1 = 5:
Ostersonntag 2026 ist der 05.04.2026. Daraus folgen Karfreitag 03.04.,
Ostermontag 06.04., Christi Himmelfahrt 14.05., Pfingstmontag 25.05. und Fronleichnam
04.06.2026.
Vom 30.03.2026 bis zum 06.04.2026 sind es 8 Kalendertage. Davon sind Samstag (04.04.) und Sonntag (05.04.) Wochenende, Karfreitag (03.04.) und Ostermontag (06.04.) sind wirksame Feiertage. Bleiben 8 − 2 − 2 = 4 Arbeitstage: Montag bis Donnerstag. Beispiel im Rechner öffnen.
Direkt weiterrechnen: Arbeitstage 2026 in Nordrhein-Westfalen, 2026 in Bayern oder 2027 in Nordrhein-Westfalen.
Das hängt vom Bundesland ab: 2026 sind es 252 Arbeitstage in Baden-Württemberg und Bayern, 253 in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie 254 in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Gerechnet wird jeweils 365 Kalendertage minus 104 Samstage und Sonntage minus die Feiertage, die 2026 auf Montag bis Freitag fallen.
Weil das Feiertagsrecht Landesrecht ist. Bundesweit einheitlich geregelt ist allein der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit (Art. 2 Abs. 2 Einigungsvertrag); alle übrigen Feiertage stehen in den Feiertagsgesetzen der 16 Länder. Bayern kommt mit Heiligen Drei Königen, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen auf 13 gesetzliche Feiertage (Art. 1 FTG), Berlin mit dem Frauentag auf 10 (§ 1 FeiertG). Deshalb fragt der Rechner zuerst nach dem Bundesland.
Werktage sind nach § 3 Abs. 2 BUrlG „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“; der Samstag zählt also mit. Arbeitstage sind dagegen die Tage, an denen im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird, in der üblichen Fünf-Tage-Woche also Montag bis Freitag. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht deshalb 20 Arbeitstagen in einer Fünf-Tage-Woche. Für die Werktagszählung setzen Sie im Rechner den Haken „Samstag als Arbeitstag zählen“.
Ja. Start- und Enddatum gehören beide zum Zeitraum; vom 30.03.2026 bis zum 06.04.2026 sind es deshalb 8 Kalendertage, nicht 7. Das ist bewusst anders als bei der Fristberechnung des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Nach § 187 Abs. 1 BGB zählt der Tag des Ereignisses bei einer Frist gerade nicht mit, und § 193 BGB verschiebt ein Fristende vom Samstag, Sonntag oder Feiertag auf den nächsten Werktag. Für Kündigungs- und Klagefristen ist dieser Rechner daher nicht gedacht.
Nein. Der 24. und der 31. Dezember sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage; dasselbe gilt für Rosenmontag, Faschingsdienstag und Gründonnerstag. Der Rechner zählt diese Tage folgerichtig als Arbeitstage, wenn sie auf Montag bis Freitag fallen. Viele Tarif- und Arbeitsverträge stellen an Heiligabend und Silvester dennoch ganz oder halb frei: das ist eine Frage des Vertrags, nicht des Feiertagsrechts.
Nein, einen Ersatzruhetag kennt das deutsche Recht nicht. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, entfällt er praktisch ersatzlos: 2026 trifft das in Nordrhein-Westfalen den Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen und den 2. Weihnachtstag. Die Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG greift ausdrücklich nur für Arbeitszeit, die „infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt“; an einem ohnehin arbeitsfreien Sonntag fällt keine Arbeitszeit aus. Der Rechner weist solche Feiertage in der Tabelle aus, zieht sie aber nicht ab.
Stand: · zuletzt geprüft:
Arbeitstage-Rechner: Arbeitstage je Bundesland · https://easytools4me.de/arbeitstage-rechner/
Stand: 01.01.2023 · zuletzt geprüft: 02.08.2026
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