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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnen.

Summe Ihrer Kapitalerträge des Jahres vor Steuerabzug, z. B. aus der Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank.

Veranlagung

Bestimmt die Höhe des Sparer-Pauschbetrags.

Teil Ihres Sparer-Pauschbetrags, den Sie bereits über einen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank oder in einer anderen Berechnung genutzt haben.

Aktivieren, wenn Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören.

Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %); nur wirksam, wenn Kirchensteuerpflicht aktiviert ist.

Auszahlung1.736,25 €

Kapitalerträge
2.000,00 €
Abgezogener Sparer-Pauschbetrag
1.000,00 €
Steuerpflichtiger Ertrag
1.000,00 €
Abzüge gesamt
263,75 €
Kapitalertragsteuer
250,00 €
Solidaritätszuschlag
13,75 €
Kirchensteuer
0,00 €
Kapitalertragsteuer-Berechnung
Position Betrag
Kapitalerträge 2.000,00 €
Abgezogener Sparer-Pauschbetrag 1.000,00 €
Steuerpflichtiger Ertrag 1.000,00 €
Kapitalertragsteuer 250,00 €
Solidaritätszuschlag 13,75 €
Auszahlung 1.736,25 €

Von 2.000,00 € Kapitalerträgen sind nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags 1.000,00 € steuerpflichtig. Darauf fallen 250,00 € Kapitalertragsteuer (25 %) und 13,75 € Solidaritätszuschlag an, macht zusammen 263,75 € Abzüge. Ausgezahlt werden 1.736,25 €.

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So wird gerechnet

Die Abgeltungsteuer besteuert Kapitalerträge mit einem einheitlichen Satz von 25 % nach § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Die Bank behält Kapitalertragsteuer (KESt), Solidaritätszuschlag und, bei aktivierter Kirchensteuerpflicht, Kirchensteuer direkt beim Zufluss der Erträge ein (Quellensteuerabzug nach § 43 EStG); im Regelfall ist damit für diese Erträge keine gesonderte Angabe in der Steuererklärung mehr nötig.

Der Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag mindert die steuerpflichtigen Kapitalerträge um bis zu 1.000,00 € bei Einzelveranlagung und 2.000,00 € bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 20 Abs. 9 EStG). Ein nicht genutzter Pauschbetrag verfällt am Jahresende „use it or lose it": wer ihn 2026 nicht ausschöpft, kann ihn nicht ins nächste Jahr übertragen. Haben Sie bei einer anderen Bank bereits einen Freistellungsauftrag über einen Teilbetrag erteilt, mindert dieser Teilbetrag (Feld „Bereits genutzter Sparer-Pauschbetrag") den hier noch verfügbaren Rest.

Der Solidaritätszuschlag ohne Freigrenze

Der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge beträgt 5,5 % der Kapitalertragsteuer (§ 4 Satz 1 SolzG 1995) und wird, anders als bei der Lohn- und Einkommensteuer, ohne Freigrenze erhoben: § 3 Abs. 3 SolzG 1995 nimmt nur die Bemessungsgrundlagen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SolzG 1995 (veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuer) von der Nullzone aus; die Kapitalertragsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 SolzG 1995 fällt nicht darunter. Der Zuschlag fällt deshalb bereits ab dem ersten Cent Kapitalertragsteuer an. § 4 Satz 3 SolzG 1995 schneidet dabei nur Bruchteile eines Cents ab, es wird also nicht kaufmännisch gerundet.

Die Kirchensteuer-Ermäßigung

Bei Kirchensteuerpflicht mindert § 32d Abs. 1 Satz 3 bis 5 EStG die Kapitalertragsteuer selbst um ein Viertel der darauf entfallenden Kirchensteuer, aufgelöst in der geschlossenen Formel Kapitalertragsteuer = steuerpflichtiger Ertrag × 25 % ÷ (1 + 25 % × Kirchensteuersatz); bei 25 % ist das rechnerisch identisch zu „steuerpflichtiger Ertrag geteilt durch (4 plus Kirchensteuersatz)". Bei 2.000,00 € steuerpflichtigem Ertrag in Nordrhein-Westfalen (9 % Kirchensteuer) sinkt die Kapitalertragsteuer dadurch von 500,00 € ohne Kirchensteuerpflicht auf 489,00 €, effektiv 24,45 % statt 25 %; die Kirchensteuer selbst beträgt in diesem Fall 44,01 €.

Zwei Kirchensteuersätze

Deutschland kennt zwei Kirchensteuersätze: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen 14 Ländern. Der höhere Satz wirkt sich über die Ermäßigungsformel doppelt aus: bei 4.000,00 € Kapitalerträgen, wovon nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags 3.000,00 € steuerpflichtig sind, sinkt die Kapitalertragsteuer in Bayern (8 %) auf 735,29 €; zusammen mit 40,44 € Solidaritätszuschlag und 58,82 € Kirchensteuer summieren sich die Abzüge auf 834,55 €, eine Gesamtbelastung von 27,82 % des steuerpflichtigen Ertrags beziehungsweise 20,86 % der Kapitalerträge selbst. Beispiel im Rechner öffnen.

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, prüft das Finanzamt auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP), ob die Kapitalerträge stattdessen mit diesem niedrigeren Satz besteuert werden (§ 32d Abs. 6 EStG). Dieser Rechner berechnet die Günstigerprüfung nicht, sondern weist nur auf sie hin: wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz vermutet, sollte den Antrag in der Steuererklärung stellen, das Finanzamt wendet dann von Amts wegen den günstigeren Wert an.

  • Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 6 EStG, insbesondere die eingeschränkte Verrechnung von Aktienverlusten ausschließlich mit Aktiengewinnen, sind hier nicht modelliert. Der Rechner geht von bereits verrechneten, positiven Kapitalerträgen aus.
  • Ausländische Quellensteuer: eine Anrechnung ausländischer Quellensteuer nach § 32d Abs. 5 EStG wird nicht berücksichtigt; tatsächlich anrechenbare ausländische Steuer würde die deutsche Kapitalertragsteuer zusätzlich mindern.
  • Unterjähriger Kirchenaustritt oder -eintritt: der Rechner setzt eine für das gesamte Kalenderjahr unveränderte Kirchensteuerpflicht voraus.
  • Keine Anlageberatung: das Ergebnis ist eine steuerliche Modellrechnung, keine Steuer- oder Anlageberatung.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: 3.000 € Kapitalerträge ohne Kirchensteuer

Bei 3.000,00 € Kapitalerträgen aus Einzelveranlagung ohne bereits genutzten Sparer-Pauschbetrag bleiben nach Abzug des Pauschbetrags von 1.000,00 € noch 2.000,00 € steuerpflichtig: 25 % Kapitalertragsteuer sind 500,00 €, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer sind 27,50 €, ausgezahlt werden 2.472,50 €. Beispiel im Rechner öffnen.

Beispiel 2: dieselben 3.000 € mit 9 % Kirchensteuer

Dieselben 3.000,00 € Kapitalerträge, zusätzlich kirchensteuerpflichtig in Nordrhein-Westfalen: die Kapitalertragsteuer ermäßigt sich auf 489,00 €, der Solidaritätszuschlag auf die ermäßigte Kapitalertragsteuer beträgt 26,89 €, die Kirchensteuer (9 % der ermäßigten Kapitalertragsteuer) beträgt 44,01 €, ausgezahlt werden 2.440,10 €. Beispiel im Rechner öffnen.

Kapitalerträge fallen oft zusammen mit Zinsen aus Tagesgeld oder einer Zinseszins-Anlage an; wer sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen einschließlich einer möglichen Günstigerprüfung überschlagen möchte, findet das im Einkommensteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?

Die Kapitalertragsteuer beträgt 2026 einheitlich 25 % der Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags (§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG). Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer sowie, bei Kirchensteuerpflicht, 8 % oder 9 % Kirchensteuer je nach Bundesland. Die Bank behält alle drei Beträge direkt beim Zufluss der Erträge ein.

Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer aus?

Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer selbst nach § 32d Abs. 1 Satz 3 bis 5 EStG, sie sinkt nicht nur um einen Zuschlag obendrauf. Bei 2.000 € steuerpflichtigem Ertrag in Nordrhein-Westfalen (9 % Kirchensteuer) sinkt die Kapitalertragsteuer von 500,00 € auf 489,00 €, effektiv 24,45 % statt 25 %; die Kirchensteuer selbst beträgt dann 44,01 €.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?

Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 € für Einzelveranlagung und 2.000 € für Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 20 Abs. 9 EStG). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei; ein bereits bei einer anderen Bank erteilter Freistellungsauftrag mindert den hier noch verfügbaren Betrag.

Gilt beim Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge eine Freigrenze wie bei der Einkommensteuer?

Nein. Die Freigrenze des § 3 Abs. 3 SolzG 1995 gilt nur für die veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SolzG 1995. Für die Kapitalertragsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 SolzG 1995 fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % ab dem ersten Cent Kapitalertragsteuer an, ohne Nullzone.

Was ist die Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer?

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, prüft das Finanzamt auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob die Kapitalerträge stattdessen mit diesem niedrigeren Satz besteuert werden (§ 32d Abs. 6 EStG). Dieser Rechner berechnet die Günstigerprüfung nicht, er weist nur auf sie hin.

Was passiert mit Verlusten aus Kapitalvermögen?

Verluste aus Kapitalvermögen werden nach § 20 Abs. 6 EStG mit künftigen positiven Kapitalerträgen verrechnet; für Aktienverluste gilt eine eigene, eingeschränkte Verlustverrechnung nur mit Aktiengewinnen. Dieser Rechner geht von bereits verrechneten, positiven Kapitalerträgen aus und modelliert die Verlustverrechnung selbst nicht.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

Stand: · zuletzt geprüft:

Kapitalertragsteuer-Rechner 2026: KESt, Soli, KiSt berechnen · https://easytools4me.de/kapitalertragsteuer-rechner/

Stand: 01.01.2026 · zuletzt geprüft: 02.08.2026

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