Zinseszinsrechner: Kapital mit Sparplan berechnen
Endkapital, Zinsen und Jahrestabelle für Sparplan und Startkapital berechnen.
Zinsertrag für Tagesgeld berechnen, mit act/360- oder act/365-Zinsmethode.
Endkapital10.304,29 €
Für 10.000,00 € bei 3 % Zinsen p.a. (act/360 (Eurozinsmethode)) über 365 Tage mit jährlicher Zinsgutschrift erhalten Sie 304,29 € Zinsen, macht zusammen 10.304,29 €. Die Zinsen wurden 1-mal gutgeschrieben und ab dann mitverzinst.
Was dieser Rechner nicht berücksichtigt
Tagesgeld ist ein jederzeit verfügbares Guthaben, das die Bank mit einem Zinssatz pro Jahr verzinst. Die Grundformel für die Zinsen einer Periode lautet Zinsen = Kapital × Zinssatz × Tage ÷ Basis, wobei „Basis“ die Anzahl Tage ist, mit der die gewählte Zinsmethode ein Bankjahr ansetzt: 360 oder 365, nie die tatsächliche Zahl der Kalendertage eines Jahres. Nach dieser Methode rechnet unter anderem die Deutsche Bundesbank ihre eigenen Konten und geldpolitischen Geschäfte ab.
Beide Konventionen zählen die tatsächlichen Tage der Anlage, teilen aber durch eine unterschiedliche Basis. act/360, die „Eurozinsmethode“, teilt durch 360 Tage; das Eurosystem verwendet sie laut EZB-Glossar für seine geldpolitischen Operationen. act/365 teilt durch 365 Tage. Für 10.000 € bei 4 % Zinsen über dieselben 100 Tage macht das einen echten Unterschied: act/360 ergibt 10.000 × 0,04 × 100 ÷ 360 = 111,11 € Zinsen, act/365 dagegen 10.000 × 0,04 × 100 ÷ 365 = 109,59 €, 1,52 € weniger, allein durch die Konvention, weil 1 ÷ 360 größer ist als 1 ÷ 365. Welche Methode eine konkrete Bank für ihr Tagesgeldkonto tatsächlich verwendet, steht in deren Preis- und Leistungsverzeichnis; dieser Rechner bietet deshalb beide Konventionen als gleichwertige Auswahl an, mit act/360 als Formularvorgabe.
Wie oft die Bank die Zinsen gutschreibt, bestimmt, wie schnell sich bereits verdiente Zinsen selbst mitverzinsen. Dieser Rechner rechnet mit kalendarisch vereinfachten Periodenlängen: „monatlich“ entspricht 30 Tagen, „vierteljährlich“ 90 Tagen, „jährlich“ genau der gewählten Zinsmethoden-Basis. Bei 10.000 € zu 4 % über 360 Tage mit vierteljährlicher Gutschrift (act/360) ergibt das vier Perioden zu je 90 Tagen: 10.000,00 € → 10.100,00 € → 10.201,00 € → 10.303,01 € → 10.406,04 €. Macht zusammen 406,04 € Zinsen, 6,04 € mehr, als eine einfache Verzinsung ohne Zwischengutschrift (400,00 €) ergäbe, weil sich jede gutgeschriebene Zinssumme ab der nächsten Periode selbst mitverzinst.
Das Modell kennt keinen Kalender und keine Schaltjahr-Sonderbehandlung: Es wendet die act/360- beziehungsweise act/365-Formel unverändert auf die eingegebene Tageszahl an. Tragen Sie 366 statt 365 Tage ein, erzeugt das unter beiden Konventionen mehr Zinsen als ein „glattes“ Jahr, aber um unterschiedliche Beträge: Bei 10.000 € zu 3 % ergeben 366 Tage nach act/365 10.300,85 €, nach act/360 dagegen 10.305,15 €; beide Konventionen verzinsen den zusätzlichen Tag, nur die jeweilige Restperiode fällt unterschiedlich lang aus.
Wer die Laufzeit lieber in Monaten kennt als in Tagen, kann sie so eintragen: Der Rechner setzt dafür 1 Monat = 30 Tage an, unabhängig von der gewählten Zinsmethoden-Basis. Das ist eine Eingabe-Vereinfachung und ersetzt kein echtes Start- und Enddatum: 6 Monate werden intern zu 180 Tagen, nicht zu einem kalendarisch exakten Halbjahr mit unterschiedlich langen Monaten.
10.000 € zu 4 % Zinsen über 100 Tage. Nach act/360: 10.000 × 0,04 × 100 ÷ 360 = 111,11 € Zinsen → 10.111,11 €. Nach act/365: 10.000 × 0,04 × 100 ÷ 365 = 109,59 € Zinsen → 10.109,59 €. Derselbe Betrag, derselbe Zinssatz, dieselben 100 Tage, nur die Konvention unterscheidet sich, und das Ergebnis weicht um 1,52 € ab. Beispiel mit act/360 öffnen, Beispiel mit act/365 öffnen.
10.000 € zu 4 %, 360 Tage, vierteljährliche Gutschrift (act/360). Periode 1: 10.000 × 0,04 × 90/360 = 100,00 € → 10.100,00 €. Periode 2: 10.100 × 0,04 × 90/360 = 101,00 € → 10.201,00 €. Periode 3: 10.201 × 0,04 × 90/360 = 102,01 € → 10.303,01 €. Periode 4: 10.303,01 × 0,04 × 90/360 = 103,03 € → 10.406,04 €. Insgesamt 406,04 € Zinsen statt der 400,00 €, die eine einfache Verzinsung ohne Zwischengutschrift ergäbe. Beispiel im Rechner öffnen.
Wer eine feste Laufzeit mit Zinseszins auf eine Einmalanlage durchrechnen möchte, findet dafür den Zinseszinsrechner, wer zusätzlich eine laufende Sparrate einplant, den Sparplanrechner, und wer einen Skontoabzug gegen den eigenen Guthabenzins abwägen will, den Skontorechner.
Die Grundformel lautet Zinsen = Kapital × Zinssatz × Tage ÷ Basis, wobei die Basis je nach Zinsmethode 360 oder 365 Tage beträgt. Wird während der Laufzeit mehrfach gutgeschrieben, verzinst sich jede bereits gutgeschriebene Zinssumme ab der nächsten Periode mit: aus 10.000 € bei 4 % über 360 Tage mit vierteljährlicher Gutschrift werden so 406,04 € statt 400,00 € Zinsen.
Beide Methoden rechnen mit den tatsächlichen Tagen der Anlage, teilen aber durch eine unterschiedliche Basis: act/360 durch ein Bankjahr von 360 Tagen, act/365 durch 365 Tage. Für dieselben 100 Tage bei 4 % Zinsen ergibt act/360 111,11 € Zinsen, act/365 nur 109,59 € (1,52 € Unterschied) allein durch die Konvention, weil 1 ÷ 360 größer ist als 1 ÷ 365.
Die Deutsche Bundesbank rechnet Zinsen für eigene Konten und geldpolitische Geschäfte nach der Euro-Zinsmethode act/360, ebenso der Euro-Geldmarkt allgemein (EZB-Glossar, Eintrag „day-count convention“). Das belegt aber nicht, dass jede deutsche Retailbank ihr Tagesgeldkonto genauso abrechnet: das regelt jede Bank im eigenen Preis- und Leistungsverzeichnis, deshalb bietet dieser Rechner beide Konventionen gleichwertig an.
Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich, üblich sind monatliche, vierteljährliche oder jährliche Gutschriften. Je häufiger die Gutschrift, desto früher verzinsen sich bereits erhaltene Zinsen mit, und desto höher fällt der Zinseszinseffekt aus. Dieser Rechner bildet alle drei Intervalle ab, damit Sie den Unterschied direkt vergleichen können.
Ja, grundsätzlich unterliegen Kapitalerträge der Abgeltungsteuer von 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG) zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (§ 4 SolzG 1995) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung, § 20 Abs. 9 EStG) bleibt davon ausgenommen. Dieser Rechner zeigt ausschließlich Bruttowerte vor Steuern.
Bei echtem Tagesgeld ja, anders als bei Festgeld kann die Bank den Zinssatz jederzeit anpassen, meist ohne Vorankündigung. Dieser Rechner nimmt zur Vereinfachung einen über die gesamte Laufzeit konstanten Zinssatz an; das entspricht eher der Modellannahme bei Festgeld und ist bei langen Laufzeiten mit echtem Tagesgeld nur eine grobe Näherung.
Tagesgeldrechner: Zinsen mit act/360 oder act/365 berechnen · https://easytools4me.de/tagesgeld-rechner/
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