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Wohnflächenrechner: Dachschrägen und Balkon anrechnen

Wohnfläche nach § 4 WoFlV, mit Dachschräge, Balkon und Wintergarten.

Alle Wohnräume mit normaler Deckenhöhe, einschließlich Küche, Bad und Flur.

Der Bereich unter einer Dachschräge, in dem die lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern liegt.

Der niedrigste Teil der Schräge. Er zählt nicht mit, wird hier aber erfasst, damit Sie den Unterschied zur Grundfläche sehen.

Nach allen Seiten geschlossene Räume ohne Heizmöglichkeit. Ein beheizbarer Wintergarten gehört stattdessen zu den Flächen nach Höhe.

Nur, wenn die Fläche ausschließlich zu dieser Wohnung gehört.

Anrechnung der Außenfläche Pflichtfeld

Die Verordnung nennt den Regelfall und einen Höchstwert. Der höhere Ansatz setzt eine besonders hochwertige Fläche voraus und ist begründungsbedürftig.

Zählt nach § 2 Abs. 3 WoFlV nie zur Wohnfläche. Erfasst, damit Sie sehen, wie weit eine Grundflächenangabe darüber liegen kann.

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So wird gerechnet

Die Wohnfläche ist keine gemessene Größe, sondern eine gerechnete. Sie entsteht in drei Schritten, die die Wohnflächenverordnung getrennt regelt: welche Räume überhaupt dazugehören (§ 2), wie ihre Grundfläche ermittelt wird (§ 3) und mit welchem Anteil sie angerechnet wird (§ 4). Der Rechner bildet den dritten Schritt ab, denn dort entstehen die Unterschiede, über die gestritten wird.

Zwei Höhenstufen, und eine ungeschriebene dritte. § 4 rechnet Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe voll an und Flächen mit mindestens einem und weniger als zwei Metern zur Hälfte. Eine weitere Stufe nennt die Verordnung nicht, und genau das ist die Regel für den Rest: was unter einem Meter liegt, zählt gar nicht. Diese Auslassung ist der häufigste Rechenfehler bei Dachgeschosswohnungen, weil die niedrigste Zone optisch nach Raum aussieht.

Außenflächen anteilig. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte", und auch das nur, wenn sie ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Der Regelfall ist das Viertel. Wer die Hälfte ansetzt, behauptet damit eine besonders hochwertige Fläche und muss das im Streitfall begründen; der Rechner bietet beide Ansätze an und weist aus, welchen Sie gewählt haben.

Wintergarten nach Heizbarkeit. Ein unbeheizbarer Wintergarten zählt zur Hälfte, ebenso ein Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume. Ein beheizbarer Wintergarten fällt nicht unter diese Nummer, sondern unter die Höhenstufen und zählt bei ausreichender Höhe voll. Die Heizbarkeit entscheidet also über den Faktor, nicht die Nutzung.

Zubehörräume nie. Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen zählen nach § 2 Abs. 3 WoFlV überhaupt nicht, ebenso wenig Räume, die dem Bauordnungsrecht der Länder nicht genügen, und Geschäftsräume. Ein ausgebauter Hobbyraum im Keller bleibt draußen, solange er baurechtlich kein Aufenthaltsraum ist, auch wenn er beheizt und tapeziert ist.

Warum das Exposé eine größere Zahl nennt. Weil dort oft eine andere Größe steht. Eine schlichte Summe aller Grundflächen kennt weder die Halbierung der Schrägen noch den Ausschluss der Zubehörräume. Auch die technische Norm DIN 277, die im Neubau und in Bauzeichnungen verbreitet ist, ermittelt Grundflächen ohne diese Abschläge und kommt deshalb regelmäßig höher heraus. Der Rechner stellt Ihnen beides nebeneinander: die Wohnfläche nach WoFlV und die Summe dessen, was Sie eingetragen haben.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Dachgeschosswohnung mit Balkon

70 m² Grundfläche liegen über zwei Meter Höhe, 12 m² zwischen einem und zwei Metern, 6 m² darunter. Dazu kommen ein Balkon mit 8 m² und ein Kellerabteil mit 15 m². Angerechnet werden 70 × 1 = 70 m², 12 × ½ = 6 m², die 6 m² unter einem Meter gar nicht, der Balkon im Regelfall 8 × ¼ = 2 m² und der Keller gar nicht. Die Wohnfläche beträgt 78,00 m², während die Summe aller eingetragenen Flächen 111,00 m² ergibt: 33,00 m² zählen nicht oder nur teilweise mit, das sind knapp 30 Prozent.

Beispiel 1 im Rechner öffnen

Beispiel 2: derselbe Balkon zum Höchstwert

Dieselbe Wohnung, aber der Balkon wird mit der Hälfte angesetzt: 8 × ½ = 4 m² statt 2 m². Die Wohnfläche steigt auf 80,00 m². Zwei Quadratmeter klingen wenig, sind bei einer Kaltmiete von 12 € je Quadratmeter aber 288 € im Jahr, und bei einem Kaufpreis von 4.000 € je Quadratmeter 8.000 €. Genau deshalb ist der Ansatz der Außenfläche der Punkt, an dem sich zwei Berechnungen derselben Wohnung am häufigsten unterscheiden.

Beispiel 2 im Rechner öffnen

Was der Rechner nicht beantwortet

Er sagt nicht, ob die Wohnflächenverordnung für Ihren Vertrag gilt. Unmittelbar gilt sie nur für öffentlich geförderten Wohnraum. Für frei finanzierte Wohnungen wird sie sehr häufig vereinbart oder als Auslegungsmaßstab herangezogen, automatisch gilt sie aber nicht. Maßgeblich ist zuerst Ihr Vertrag; das ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls und keine Auskunft, die ein Rechner geben kann.

Er prüft die eingegebenen Flächen nicht. Ob ein Raum den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügt, ob ein Balkon wirklich ausschließlich zu Ihrer Wohnung gehört und ob ein Wintergarten als beheizbar gilt, entscheiden Sie beim Eintragen. Auch die Ermittlung der Grundfläche selbst nach § 3 WoFlV, etwa der Umgang mit Nischen, Pfeilern und Treppen, nimmt er Ihnen nicht ab.

Er ersetzt kein Aufmaß. Wer eine Flächenabweichung gegenüber dem Vertrag geltend machen will, braucht ein belastbares Aufmaß, im Zweifel durch eine sachverständige Person, nicht eine überschlägige Rechnung.

Steht die Fläche fest, rechnet der Quadratmeterpreis-Rechner daraus den Preis je Quadratmeter für Kauf oder Miete, und der Mietrendite-Rechner die Rendite einer vermieteten Wohnung.

Für die Umlage der Betriebskosten auf die Fläche führt der Nebenkosten-Rechner weiter.

Häufige Fragen

Wie werden Dachschrägen angerechnet?

In zwei Stufen nach § 4 WoFlV: volle Anrechnung ab zwei Metern lichter Höhe, der halbe Quadratmeter zwischen einem und zwei Metern. Unter einem Meter endet die Staffel, und weil die Verordnung keine weitere Stufe nennt, zählt diese Zone schlicht nichts. Am Beispiel: Ein Dachzimmer mit 20 m² Grundfläche, davon 12 m² über zwei Metern, 5 m² in der Halbhöhe und 3 m² darunter, ergibt 12 + 2,5 = 14,5 m² Wohnfläche. Gerade die unterste Zone geht beim schnellen Ausmessen gern verloren.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Ja, aber mit Abschlag. Nach § 4 Nr. 4 WoFlV zählen Balkon, Loggia, Dachgarten und Terrasse „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte", und § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoFlV verlangt zusätzlich, dass sie ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Das Viertel ist der Normalfall; die Hälfte trägt nur, wer eine besonders hochwertige Fläche begründen kann. Wie echt der Unterschied ist, zeigt Beispiel 2 der Seite: derselbe 8-m²-Balkon bringt 2 m² oder 4 m² Wohnfläche, bei 12 € Kaltmiete je Quadratmeter 288 € im Jahr.

Warum steht im Exposé eine größere Fläche?

Weil Exposés oft eine andere Größe meinen: die schlichte Summe aller Grundflächen oder die technische Norm DIN 277, die im Neubau und in Bauzeichnungen verbreitet ist. Beide kennen weder die Halbierung der Schrägen noch den Ausschluss der Zubehörräume und fallen deshalb regelmäßig größer aus als die Wohnfläche nach WoFlV. Im Zweifel nachfragen, welcher Standard der Angabe zugrunde liegt. Der Rechner rechnet beide Größen getrennt aus, damit Sie die Lücke zwischen Wohnfläche und eingetragener Summe direkt sehen.

Gilt die Wohnflächenverordnung für meinen Mietvertrag?

Unmittelbar gilt die WoFlV nur für öffentlich geförderten Wohnraum. Bei frei finanzierten Wohnungen entscheidet Ihr Vertrag: nennt er eine Berechnungsgrundlage, gilt diese, und ohne eine solche Angabe legen Gerichte in der Praxis meist die WoFlV als Auslegungsmaßstab an. Ob die Verordnung für Ihren konkreten Vertrag bindend ist, bleibt eine Rechtsfrage des Einzelfalls; eine klärende Absprache mit der anderen Vertragsseite erspart den Streit um jeden Quadratmeter.

Welche Räume zählen überhaupt nicht mit?

Alles, was § 2 Abs. 3 WoFlV aufzählt: Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen zählen nie zur Wohnfläche, ebenso Räume, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Länder nicht genügen, und Geschäftsräume. Der praktische Fall ist der ausgebaute Hobbyraum im Keller: Heizung und Tapete machen ihn noch lange nicht zum Aufenthaltsraum im Sinne des Bauordnungsrechts, und ohne diesen Status bleibt seine Fläche draußen.

Was ist mit einem Wintergarten?

Nach der Heizbarkeit. Der unbeheizbare Wintergarten fällt unter § 4 Nr. 3 WoFlV und zählt zur Hälfte, genauso wie ein Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume. Ist der Wintergarten beheizt, greift diese Nummer nicht mehr; dann entscheiden die Höhenstufen des § 4, und bei ausreichender Höhe zählt der Raum voll. Im Formular trägt der unbeheizte Wintergarten seine Werte in das Feld „Unbeheizbarer Wintergarten oder Schwimmbad" ein, der beheizte gehört nach seiner lichten Höhe in die Höhenfelder.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

  • § 2 WoFlV gesetze-im-internet.deZur Wohnfläche gehörende Grundflächen
  • § 3 WoFlVErmittlung der Grundfläche
  • § 4 WoFlVAnrechnung der Grundflächen

Stand: · zuletzt geprüft:

Wohnflächenrechner: Wohnfläche nach WoFlV berechnen · https://easytools4me.de/wohnflaechenrechner/

Stand: 01.01.2004 · zuletzt geprüft: 16.08.2026

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.