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Datumsrechner: Zieldatum mit Wochentag berechnen

Zieldatum mit Wochentag, Tage, Wochen, Monate, Jahre, optional nur Werktage.

Der Tag, von dem aus gerechnet wird. Format: TT.MM.JJJJ

Positive Zahl = in die Zukunft, negative Zahl = in die Vergangenheit, 0 = keine Verschiebung. Beispiel: -14 für „vor 14 Tagen“.

Die Zeiteinheit für die Anzahl.

Zählt nur Montag bis Freitag statt Kalendertage; gilt ausschließlich für die Einheit Tage. Alltagssprachliche Bedeutung von „Werktag“: nicht identisch mit dem Werktagsbegriff des § 3 Abs. 2 BUrlG, der auch den Samstag einschließt (siehe Arbeitstage-Rechner).

Berücksichtigt zusätzlich die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslands; wirkt nur zusammen mit dem Werktage-Modus. Ohne Auswahl überspringt der Werktage-Modus nur Samstage und Sonntage.

Zieldatum28.02.2026

Wochentag
Samstag
Kalendertage zwischen Start- und Zieldatum
28 Tage

1 Monat nach dem 31.01.2026 (Samstag) ist der 28.02.2026 (Samstag). Der 31. liegt im Zielmonat nicht vor; das Ergebnis wurde auf den 28. Februar 2026 geklammert.

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So wird gerechnet

Der Datumsrechner verschiebt ein Startdatum um eine Anzahl von Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren und zeigt das erreichte Zieldatum mit Wochentag. Eine negative Anzahl rechnet rückwärts: -14 steht für „vor 14 Tagen“, genau wie eine positive Anzahl für „in x Tagen“ steht. Tage und Wochen sind reine Kalenderarithmetik: eine Woche sind immer exakt 7 Tage, unabhängig vom Monat, in dem sie liegt.

Die Kappungsregel für Monate und Jahre

Bei Monaten und Jahren kann der gesuchte Tag im Zielmonat fehlen: der 31. existiert nicht in jedem Monat, und der 29. Februar nur in Schaltjahren. PHPs eingebaute Datumsarithmetik löst das nicht sauber: (new DateTimeImmutable('2026-01-31'))->modify('+1 month') läuft in den nächsten Monat über und liefert 03.03.2026 statt eines sinnvollen Ergebnisses. Dieser Rechner klammert stattdessen auf den letzten Tag des Zielmonats bzw. -jahres:

totalMonate = Jahr(Start) × 12 + (Monat(Start) − 1) + Anzahl
Zieljahr    = totalMonate div 12 (abgerundet)
Zielmonat   = totalMonate − Zieljahr × 12 + 1
Zieltag     = min(Tag(Start), letzter Tag des Zielmonats)

Konkret: 31.01.2026 plus 1 Monat ergibt 28.02.2026, nicht den 03.03.2026. Diese Kappung ist eine allgemeine Kalenderkonvention: dieselbe Logik, die § 188 Abs. 3 Halbsatz 2 BGB für gesetzliche Monats- und Jahresfristen vorschreibt („fehlt … der für den Ablauf … maßgebende Tag …, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats“), hier aber auf jede Monats- oder Jahresverschiebung angewendet, unabhängig davon, ob überhaupt eine Frist im Spiel ist. Das Ergebnis nennt eine Kappung ausdrücklich in einem eigenen Hinweissatz, nie stillschweigend.

Werktage-Modus: nur Montag bis Freitag

Mit aktiviertem Werktage-Modus zählt die Einheit Tage nicht mehr Kalendertage, sondern Werktage: Der Rechner geht das Zieldatum Schritt für Schritt an, überspringt dabei Samstag und Sonntag und, sobald ein Bundesland gewählt ist, zusätzlich dessen gesetzliche Feiertage aus derselben Regeltabelle, die auch der Arbeitstage-Rechner verwendet (Datenbestand 2018 bis 2099). Das Startdatum selbst wird nie mitgezählt; der Rechner tritt immer zuerst einen Tag in Rechenrichtung weiter. Ohne Bundesland überspringt der Werktage-Modus ausschließlich Samstage und Sonntage.

Achtung, Alltagssprache: „Werktag“ meint hier Montag bis Freitag: nicht den Werktagsbegriff des § 3 Abs. 2 BUrlG, der im Urlaubsrecht „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“ als Werktag zählt und damit den Samstag einschließt. Wer diese arbeitsrechtliche Unterscheidung braucht, findet sie samt Samstag-Schalter im Arbeitstage-Rechner.

Keine Fristberechnung

Dieser Rechner verschiebt ein Datum um eine feste Anzahl von Einheiten; er berechnet keine Kündigungs-, Widerrufs- oder Klagefrist. Bei einer echten Frist zählt nach § 187 BGB der Ereignistag meist nicht mit, und § 193 BGB verschiebt ein Fristende, das auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, auf den nächsten Werktag. Für eine solche Frist ist der Kündigungsfrist-Rechner das richtige Werkzeug, nicht dieser hier.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Kappung, 31.01.2026 plus 1 Monat

  1. Zielmonat: Februar 2026 hat 28 Tage: 2026 ist kein Schaltjahr.
  2. Kappung: Der 31. existiert im Februar nicht, also klammert der Rechner auf den letzten Tag: den 28.02.2026.
  3. Wochentag: Der 31.01.2026 ist ein Samstag; 28 Tage (exakt 4 Wochen) später fällt wieder ein Samstag.
  4. Ergebnis: Zieldatum 28.02.2026 (Samstag), mit Kappungshinweis. Beispiel im Rechner öffnen.

Beispiel 2: Werktage-Modus mit Bundesland, 4 Werktage nach dem 11.05.2026 in Nordrhein-Westfalen

Der Rechner geht Tag für Tag vor, ausgehend vom 11.05.2026 (Montag, nicht mitgezählt): Dienstag 12.05. (1. Werktag), Mittwoch 13.05. (2.), Donnerstag 14.05. ist Christi Himmelfahrt (Ostersonntag + 39 Tage, 2026 also der 05.04. + 39 = 14.05.) und wird übersprungen, Freitag 15.05. (3.), Samstag/Sonntag 16./17.05. fallen ohnehin aus, Montag 18.05. (4. und letzter Werktag). → Zieldatum 18.05.2026 (Montag), ein Feiertag übersprungen; die Tabelle im Ergebnis nennt ihn namentlich. Beispiel im Rechner öffnen.

Probe ohne Bundesland: Dieselben 4 Werktage ohne Feiertagsprüfung landen bereits einen Tag früher, auf dem 15.05.2026 (Freitag): der Unterschied ist genau der übersprungene Feiertag.

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Keine Fristberechnung. §§ 187, 188 BGB (der Ereignistag zählt bei einer Frist meist nicht mit) und § 193 BGB (Verschiebung eines Fristendes vom Wochenende oder Feiertag auf den nächsten Werktag) werden hier nicht angewendet; der Rechner verschiebt ein Datum um eine feste Anzahl von Einheiten, keine Kündigungs-, Widerrufs- oder Klagefrist. Für solche Fristen: der Kündigungsfristen-Rechner.
  • Werktage-Modus ist alltagssprachlich, nicht der Gesetzesbegriff. Er überspringt Samstag und Sonntag; der Werktagsbegriff des § 3 Abs. 2 BUrlG zählt den Samstag mit. Für die arbeitsrechtliche Unterscheidung samt Samstag-Umschalter: der Arbeitstage-Rechner.
  • Feiertagsdaten nur für 2018 bis 2099, mit denselben regionalen Einschränkungen wie beim Arbeitstage-Rechner: Mariä Himmelfahrt gilt in Bayern gesetzlich nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, Fronleichnam in Sachsen und Thüringen nur regional, und das Augsburger Friedensfest (8. August) bildet der Rechner gar nicht ab; für die vollständige Feiertagsübersicht je Bundesland und Jahr steht künftig ein eigener Feiertage-Rechner bereit.
  • Verschoben werden ganze Tage, keine Uhrzeiten. Tage, Wochen, Monate, Jahre und auch der schrittweise Werktage-Modus verschieben ausnahmslos ganze Kalendertage, nie eine Uhrzeit; eine Sommer- oder Winterzeitumstellung im Verschiebungszeitraum bleibt deshalb ohne Wirkung auf das Ergebnis. Für die Umrechnung von Uhrzeiten zwischen Orten ist der Zeitzonen-Rechner das richtige Werkzeug.
  • Eingabebereich 01.01.1900 bis 31.12.2099. Verlässt nur das errechnete Zieldatum dieses Fenster, bricht der Rechner mit der Meldung „Das errechnete Zieldatum liegt außerhalb des unterstützten Zeitraums (01.01.1900 bis 31.12.2099).“ ab, statt ein falsches Datum anzuzeigen; das Startdatum selbst ist an derselben Grenze schon vorher gesperrt, mit der Meldung „Bitte ein Datum zwischen 01.01.1900 und 31.12.2099 wählen.“
  • Nur der proleptische gregorianische Kalender, keine Kalenderreform vor 1582 und kein julianischer Kalender. Diese Reform geht auf Papst Gregor XIII. im Jahr 1582 zurück; der Rechner wendet den daraus entstandenen Kalender proleptisch an, also auch auf Daten, die vor 1582 liegen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der errechnete Tag im Zielmonat gar nicht existiert, zum Beispiel beim 31. Januar plus ein Monat?

Der Rechner klammert auf den letzten Tag des Zielmonats: 31.01.2026 plus 1 Monat ergibt 28.02.2026, weil der Februar 2026 nur 28 Tage hat. Das ist dieselbe Kappungslogik, die § 188 Abs. 3 Halbsatz 2 BGB für gesetzliche Monats- und Jahresfristen vorschreibt: hier aber als allgemeine Kalenderkonvention angewendet, unabhängig von einer konkreten Frist. Die Anzeige nennt die Kappung ausdrücklich in einem eigenen Hinweissatz.

Zählt der Werktage-Modus den Samstag mit oder nicht?

Nein. Der Werktage-Modus dieses Rechners zählt Montag bis Freitag: der Samstag zählt nicht als Werktag. Das ist Alltagssprache, nicht der Werktagsbegriff des § 3 Abs. 2 BUrlG, der im Urlaubsrecht auch den Samstag als Werktag zählt. Für die arbeitsrechtliche Unterscheidung samt Samstag-Option: der Arbeitstage-Rechner.

Kann ich auch rückwärts rechnen, also ein Datum in der Vergangenheit ermitteln?

Ja. Eine negative Anzahl rechnet rückwärts, zum Beispiel -14 für „vor 14 Tagen“. Das Vorzeichen ersetzt einen eigenen Richtungsschalter, sodass die URL kompakt bleibt (z. B. anzahl=-14). Die Kappung funktioniert dabei identisch zur Vorwärtsrechnung: 31.03.2026 minus 1 Monat kappt auf den letzten Tag des Zielmonats und ergibt 28.02.2026, nicht den rechnerisch naheliegenden 3. März. Im Werktage-Modus zählt der Rechner beim Rückwärtsrechnen ebenso nur Montag bis Freitag und überspringt Wochenenden sowie, bei gewähltem Bundesland, Feiertage, nur eben Tag für Tag rückwärts statt vorwärts.

Berücksichtigt der Rechner gesetzliche Feiertage?

Nur im Werktage-Modus und nur, wenn zusätzlich ein Bundesland gewählt ist: dann überspringt der Rechner auch dessen gesetzliche Feiertage aus derselben Regeltabelle, die der Arbeitstage-Rechner verwendet (Datenbestand 2018 bis 2099). Ohne Bundesland überspringt der Werktage-Modus ausschließlich Samstage und Sonntage. In allen anderen Einheiten (Tage ohne Werktage-Modus, Wochen, Monate, Jahre) bleiben Feiertage unberücksichtigt.

Eignet sich der Datumsrechner für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen oder andere rechtliche Fristen?

Nein. Dieser Rechner verschiebt ein Datum um eine feste Anzahl von Einheiten; er wendet weder § 187 BGB (der Ereignistag zählt bei einer Frist meist nicht mit) noch § 193 BGB (Verschiebung eines Fristendes vom Wochenende oder Feiertag auf den nächsten Werktag) an. Für Kündigungs-, Widerrufs- oder Klagefristen ist der Kündigungsfrist-Rechner das richtige Werkzeug.

Was passiert, wenn ich vom 29. Februar aus ein Jahr weiterrechne und das Zieljahr kein Schaltjahr ist?

Der Rechner klammert auf den 28. Februar des Zieljahres, denselben Kappungsschritt wie bei den Monaten. 29.02.2028 plus 1 Jahr ergibt so den 28.02.2029, weil 2029 kein Schaltjahr ist (nicht durch 4 teilbar); ein Hinweissatz nennt die Kappung ausdrücklich.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

Stand: · zuletzt geprüft:

Datumsrechner: Datum plus oder minus Tage berechnen · https://easytools4me.de/datumsrechner/

Stand: 01.01.2023 · zuletzt geprüft: 02.08.2026

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