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Elternzeit-Rechner: Fristen und Zeiträume nach BEEG planen

Anmeldefristen, Übertragung und Zeitabschnitte der Elternzeit auf einen Blick.

Tatsächliches oder voraussichtliches Geburtsdatum des Kindes. Format: TT.MM.JJJJ

Zeitraum 1

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Dieser Planer berechnet Fristen und Zeiträume nach §§ 15, 16 BEEG, kein Elterngeld und keine Elternzeit-Vergütung, und bildet weder Adoptions-/Pflegekind-Sonderregeln noch Mehrlings-/kurze-Geburtenfolge-Konstellationen noch Zeiten ohne Anspruchsvoraussetzung ab; er gilt nur für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder. Elterngeld berechnen Sie mit dem Elterngeld-Rechner. Die Mutterschutzfrist, die dem ersten Zeitraum meist vorausgeht, berechnen Sie mit dem Mutterschutz-Rechner.

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So wird gerechnet

Anspruch bis zum 3. Geburtstag und übertragbarer Anteil

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG). Zusätzlich lässt sich ein Anteil von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG). Seit der Reform zum 01.07.2015 gilt das ohne Zustimmung des Arbeitgebers; zuvor waren es nur bis zu 12 Monate, nur mit Zustimmung.

Die beiden Anmeldefristen

Für einen Zeitraum bis zum dritten Geburtstag gilt eine Anmeldefrist von sieben Wochen, für einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr von 13 Wochen vor Beginn (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Welche Frist gilt, entscheidet der Beginn des Zeitraums. Reicht ein Zeitraum über den dritten Geburtstag hinaus, gelten beide Fristen gleichzeitig (die siebenwöchige für den Anteil davor, die 13-wöchige für den Anteil danach), und die jeweils frühere von beiden ist maßgeblich (Richtlinien zum BEEG, Abschnitt 16.1.1).

Der Bindungszeitraum

Wer die erste Elternzeit vor dem dritten Geburtstag anmeldet, muss gleichzeitig für bis zu 24 Monate ab diesem Beginn erklären, wann Elternzeit genommen werden soll (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Die Bindung endet dabei spätestens mit dem dritten Geburtstag, auch wenn die 24 Monate rechnerisch länger liefen (Richtlinie 16.1.2): Die Bindungsfrist ist eine eigenständige Größe, unabhängig vom 24-Monats-Übertragungsbudget.

Drei Zeitabschnitte und das Ablehnungsrecht beim dritten

Jeder Elternteil kann seine Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf drei Zeitabschnitte verteilen (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG). Liegt ein dritter, eigenständiger Abschnitt vollständig zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag, kann der Arbeitgeber ihn innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG). Ein unmittelbar anschließender, lückenloser Folgezeitraum zählt dabei nicht als neuer Abschnitt (Richtlinie 16.1.3).

Warum Vorverbrauch das Budget danach verringern kann

Das Budget für die Zeit nach dem dritten Geburtstag ist nicht unabhängig von dem, was vorher genommen wurde: Es ist der kleinere Wert aus dem festen 24-Monats-Höchstsatz und dem vor dem dritten Geburtstag ungenutzt gebliebenen Rest des 36-Monats-Gesamtanspruchs. Wer vor dem dritten Geburtstag mehr als zwölf Monate genommen hat, hat danach entsprechend weniger als 24 Monate übertragbar, siehe das durchgerechnete Beispiel unten.

Die Ein-Tages-Toleranz der 24-Monats-Umrechnung

Dieser Rechner misst das übertragbare Budget durchgehend als „24 Monate gerechnet ab dem dritten Geburtstag" und rechnet es in Tage um. Je nachdem, ob ein Schalttag im konkreten 24-Monats-Zeitraum liegt, sind das 730 oder 731 Tage. Wird derselbe Anspruch tatsächlich an einer anderen Stelle zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen, kann die reale Tagesanzahl um einen Tag abweichen. Das Gesetz selbst misst den übertragbaren Anteil in Monaten, nicht in Tagen; die Tagesangabe ist eine offengelegte Konvention dieses Rechners, keine zusätzliche gesetzliche Vorgabe.

Was bei einer versäumten Anmeldefrist passiert

Wird die Anmeldefrist versäumt, beginnt die Elternzeit nicht wie geplant, sondern erst sieben beziehungsweise 13 Wochen nach Zugang der Anmeldung beim Arbeitgeber (Richtlinien zum BEEG, Abschnitt 16.1.1). Soll die Elternzeit direkt mit der Geburt beginnen, muss die Anmeldung deshalb spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. Das ist wichtig, weil „Geburtsdatum" in diesem Rechner auch den voraussichtlichen Termin meint.

Der 8. Geburtstag ist eine harte Grenze

Selbst ein rechnerisch noch offenes Übertragungsbudget lässt sich nicht mehr nehmen, wenn dafür kein Kalendertag mehr vor dem achten Geburtstag übrig ist: § 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG erlaubt die Übertragung nur „bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes". Dieser Rechner kappt das angezeigte Restbudget deshalb zusätzlich am verbleibenden Kalenderraum, nicht nur am Übertragungsbudget selbst.

Die Mutterschutzfrist zählt mit

Zeiten, in denen die Mutter nachgeburtliches Mutterschutzgeld bezieht (in der Regel acht, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder ärztlich festgestellter Behinderung des Kindes bis zu zwölf Wochen, § 3 Abs. 2 MuSchG), werden auf die 36-Monats-Grenze vor dem dritten Geburtstag angerechnet (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BEEG), auch wenn sie nicht als eigener Elternzeit-Zeitraum eingegeben werden. Wer Zeitraum 1 erst mit dem Ende der Mutterschutzfrist statt ab der Geburt beginnt, lässt dieses Tool die Mutterschutzwochen sonst fälschlich als noch verfügbares Budget ausweisen; der Rechner weist in diesem Fall mit einem Hinweis darauf hin. Die Mutterschutzfrist selbst berechnen Sie mit dem Mutterschutz-Rechner.

Rechenbeispiel

Geburtsdatum 15.09.2026, ein Zeitraum vom 15.09.2026 bis 14.09.2027 (zwölf Monate).

  1. 3. Geburtstag: 15.09.2029. Gesamtanspruch bis dahin: 36 Monate, 1.096 Tage.
  2. Genutzt vor dem 3. Geburtstag: zwölf Monate, 365 Tage.
  3. Von den verbleibenden 24 Monaten des 36-Monats-Anspruchs lässt das Gesetz ohnehin höchstens 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag zu (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG): Es bleiben die vollen 24 Monate (730 Tage) übertragbares Budget.
  4. In Tagen gerechnet weicht der ungenutzte Rest (731 Tage) geringfügig vom 730-Tage-Höchstsatz ab, weil ein 24-Monats-Zeitraum je nach Lage eines Schalttags 730 oder 731 Tage umfasst (Ein-Tages-Toleranz, siehe oben); an der Monatsrechnung ändert das nichts, das Budget bleibt bei 730 Tagen.
  5. Spätester Anmeldetermin für den Zeitraum: 28.07.2026 (sieben Wochen vor dem 15.09.2026).
  6. Genutzte Zeitabschnitte: 1 von 3.

Beispiel im Rechner öffnen.

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

Der Rechner bildet die Fristen- und Budgetrechnung der §§ 15, 16 BEEG für den Regelfall ab. Die folgenden Sachverhalte rechnet er bewusst nicht:

  1. Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, Mutterschaftsgeld und jede Geldleistung während der Elternzeit. Verweis auf den Elterngeld-Rechner.
  2. Kinder, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden. Für sie gilt Übergangsrecht mit anderen Werten (12 statt 24 übertragbare Monate, mit statt ohne Zustimmung des Arbeitgebers, zwei statt drei Zeitabschnitte, durchgehend sieben statt 13 Wochen Anmeldefrist im Übertragungsfenster).
  3. Adoptierte Kinder und Kinder in Vollzeit- oder Adoptionspflege (§ 15 Abs. 2 Satz 5 BEEG): eigene Fristen ab der Aufnahme statt ab der Geburt.
  4. Kurze Geburtenfolge und Mehrlinge über mehrere Kinder hinweg (§ 15 Abs. 2 Satz 4 BEEG): Der Anspruch besteht für jedes Kind gesondert, auch bei Überschneidung; dieser Rechner plant nur ein Kind je Aufruf.
  5. Zeiten ohne Anspruchsvoraussetzung nach der Geburt (z. B. Arbeitslosigkeit): Sie mindern nach den Richtlinien zum BEEG (Abschnitt 15.2) den Gesamtanspruch und können nicht mehr übertragen werden; dieser Rechner geht durchgehend von bestehender Anspruchsberechtigung aus.
  6. Die Anrechnung der Mutterschutzfrist der Mutter auf die 36-Monats-Grenze (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BEEG): Der Rechner zählt nur die eingegebenen Elternzeit-Zeiträume, nicht zusätzlich die Mutterschutzfrist; ein Hinweis macht auf das häufigste Fehlbild aufmerksam, wenn Zeitraum 1 kurz nach der Geburt, aber nicht ab ihr beginnt. Verweis auf den Mutterschutz-Rechner.
  7. Die Verkürzung des Bindungszeitraums auf den 2. Geburtstag bei Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist oder an einen daran anschließenden Erholungsurlaub (§ 16 Abs. 1 Satz 4 und 5 BEEG): Der Rechner rechnet den Bindungszeitraum einheitlich ab dem tatsächlichen Beginn des ersten Zeitraums.
  8. Vorzeitige Beendigung, Verlängerung und Verkürzung einer bereits laufenden Elternzeit (§ 16 Abs. 3 BEEG): Das erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers und wird hier nicht geplant, nur die ursprüngliche Anmeldung.
  9. Teilzeitarbeit während der Elternzeit (§ 15 Abs. 4 bis 7 BEEG) und deren eigene Fristen.
  10. Kündigungsschutz während der Elternzeit (§ 18 BEEG).
  11. Die Formvorschrift der Anmeldung. Für ab dem 01.05.2025 geborene Kinder genügt Textform (z. B. E-Mail); für davor geborene Kinder ist weiterhin die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich (§ 28 BEEG). Dieser Rechner berechnet nur Fristen und Tage, nicht die Formvorschrift.
  12. Einen Arbeitgeberwechsel. Nach Richtlinie 16.1.3 stehen im neuen Arbeitsverhältnis erneut bis zu drei zustimmungsfreie Zeitabschnitte zur Verfügung, unabhängig davon, wie viele Abschnitte im vorherigen Arbeitsverhältnis bereits genommen wurden. Dieser Rechner geht durchgehend von einem einzigen Arbeitsverhältnis aus.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG). Zusätzlich lässt sich ein Anteil von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr übertragen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG), seit 01.07.2015 ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wie viel davon nach Vorverbrauch tatsächlich übrig bleibt, zeigt dieser Rechner.

Wie lange vorher muss ich Elternzeit anmelden?

Für einen Zeitraum bis zum dritten Geburtstag gilt eine Anmeldefrist von sieben Wochen, für einen Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag von 13 Wochen vor Beginn (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Reicht ein Zeitraum über den dritten Geburtstag hinaus, gelten beide Fristen gleichzeitig, und die jeweils frühere ist maßgeblich.

Kann ich Elternzeit auf später verschieben?

Ja, bis zu 24 Monate des Anspruchs lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes verschieben (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG). Wie viele Tage davon nach dem bereits vor dem dritten Geburtstag verbrauchten Anteil noch übertragbar sind, rechnet dieser Planer aus.

Was ist der Bindungszeitraum bei der Elternzeit?

Wer die erste Elternzeit vor dem dritten Geburtstag anmeldet, muss gleichzeitig für bis zu 24 Monate ab diesem Beginn erklären, wann Elternzeit genommen werden soll (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Die Bindung endet dabei spätestens mit dem dritten Geburtstag, auch wenn die 24 Monate rechnerisch länger liefen.

Wie oft darf ich Elternzeit aufteilen?

Jeder Elternteil kann seine Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf drei Zeitabschnitte verteilen (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG). Liegt ein dritter, eigenständiger Abschnitt vollständig zwischen dem dritten und achten Geburtstag, kann der Arbeitgeber ihn innerhalb von acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG).

Bekomme ich während der Elternzeit Elterngeld?

Dieser Rechner berechnet ausschließlich Fristen und Zeiträume nach §§ 15, 16 BEEG, kein Elterngeld und keine Elternzeit-Vergütung. Die Höhe und Dauer des Elterngelds ermitteln Sie mit dem Elterngeld-Rechner.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Stand: · zuletzt geprüft:

Elternzeit-Rechner: Fristen und Zeiträume planen · https://easytools4me.de/elternzeit-rechner/

Stand: 01.07.2015 · zuletzt geprüft: 08.08.2026

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.