EasyTools4Me

Schwangerschaftsrechner: SSW und Geburtstermin berechnen

SSW, Geburtstermin nach Naegele und Mutterschutzfristen auf einen Blick.

Wählen Sie, welches Datum Sie kennen, der Rechner rechnet den Rest daraus.

Je nach Auswahl der erste Tag der letzten Periode, der Tag der Zeugung oder der errechnete Termin aus dem Mutterpass. Format: TT.MM.JJJJ

Durchschnittlich 28 Tage, vom ersten Tag der Periode bis zum ersten Tag der nächsten. Wirkt nur bei der Rechnung ab der letzten Periode.

Mein Kind ist schon geboren
Angaben zur Geburt

Nur ausfüllen, wenn Ihr Kind schon geboren ist, dann rechnen wir die Schutzfrist nach der Entbindung mit diesem Tag. Format: TT.MM.JJJJ

Verlängert die Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MuSchG).

Nur ankreuzen, wenn ein ärztliches Zeugnis eine Frühgeburt bestätigt: Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm oder wegen fehlender Reifezeichen wesentlich erweiterte Pflege nötig. Der Zeitpunkt der Geburt allein entscheidet nicht (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 MuSchG).

Bitte Werte eingeben, das Ergebnis erscheint hier.

Rechenweg ansehen

So wird gerechnet

Naegele-Regel: der errechnete Geburtstermin

Der errechnete Geburtstermin ist der erste Tag der letzten Periode plus 280 Tage. Die klassische Schreibweise „letzte Regelblutung minus drei Monate, plus sieben Tage, plus ein Jahr“ führt auf denselben Tag. 280 Tage sind 40 vollendete Wochen; das ist die mittlere Schwangerschaftsdauer ab der letzten Regelblutung (post menstruationem). Vom Tag der Zeugung aus gerechnet sind es 266 Tage (post conceptionem), so beschreibt es der Berufsverband der Frauenärzte.

Erweiterte Naegele-Regel: die Zykluslänge

Die einfache Regel unterstellt einen 28-Tage-Zyklus mit Eisprung am 14. Tag. Dauert Ihr Zyklus länger oder kürzer, verschiebt sich der Eisprung, und mit ihm der Termin. Die erweiterte Regel rechnet deshalb plus oder minus die Anzahl der Tage, die Ihr Zyklus von 28 Tagen abweicht. Beispiel: Bei einem 35-Tage-Zyklus kommen sieben Tage dazu, der Termin liegt eine Woche später. Der Rechner bezieht auch die SSW-Angabe auf diesen korrigierten Termin und weist Sie mit einem Hinweis darauf hin.

Rechnung vom Zeugungstag

Kennen Sie den Tag der Zeugung (etwa nach einer Kinderwunschbehandlung oder bei einem einzigen möglichen Zeitpunkt), rechnet der Rechner 266 Tage hinzu. Der rechnerische Beginn der Schwangerschaft liegt dann 14 Tage vor der Empfängnis, weil die Schwangerschaftswochen seit jeher ab der letzten Regelblutung gezählt werden. Deshalb ist man am Tag der Zeugung rechnerisch bereits „in der 3. SSW“, obwohl die Schwangerschaft gerade erst beginnt. Wann der Eisprung in Ihrem Zyklus zu erwarten ist, zeigt der Eisprungrechner.

SSW als Woche+Tag lesen

Im Mutterpass steht die Schwangerschaftswoche als Woche+Tag: „10+6“ bedeutet zehn vollendete Wochen und sechs weitere Tage. Weil zehn Wochen vollendet sind, befinden Sie sich in der elften Schwangerschaftswoche. Genau daher rührt die häufige Verwirrung: Die vollendete Woche ist immer um eins kleiner als die laufende. Der Rechner gibt beides aus: die Woche+Tag-Notation und die laufende SSW.

Trimester: die drei Schwangerschaftsdrittel

Dieser Rechner teilt so ein: 1. Trimenon 1. bis 12. SSW, 2. Trimenon 13. bis 28. SSW, 3. Trimenon ab der 29. SSW. Diese Grenzen sind nicht normiert und werden uneinheitlich gezogen. Die Frauenärzte im Netz lassen das 2. Trimenon ebenfalls „zu Beginn der 13. SSW“ beginnen, setzen das 3. Trimenon aber „von der 28. bis zur 40. Woche“ an; familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit teilt in 1. bis 13., 14. bis 26. und 27. bis 40. SSW. Eine Angabe wie „2. Trimester“ kann je nach Quelle also um eine Woche abweichen, medizinisch entscheidet sie nichts.

Wie genau der Termin ist

Der errechnete Termin ist ein Richtwert. Die meisten Kinder kommen innerhalb von zwei Wochen vor oder nach dem errechneten Tag zur Welt, nur sehr wenige genau an ihm, das beschreibt auch das IQWiG auf gesundheitsinformation.de. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen 37+0 und 41+6 SSW (AWMF-S3-Leitlinie 015-083); vor 37+0 spricht man von einer Frühgeburt (AWMF-S2k-Leitlinie 015-025).

Ultraschall schlägt Rechnung

Weicht die im ersten Ultraschall-Screening gemessene Scheitel-Steiß-Länge vom Rechenwert ab, korrigiert die Ärztin oder der Arzt den Termin im Mutterpass. Dieser ärztlich festgelegte Termin ist maßgeblich, auch für den Mutterschutz: § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG stellt auf das ärztliche Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme über den voraussichtlichen Tag der Entbindung ab. Wählen Sie in diesem Fall oben den Modus „Errechneter Termin (aus dem Mutterpass)“ und rechnen Sie mit genau diesem Datum weiter.

Mutterschutz vor der Geburt

Die Schutzfrist vor der Entbindung umfasst die letzten sechs Wochen vor dem errechneten Termin: „Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, Fassung in Kraft seit 01.01.2018). Arbeiten ist in dieser Zeit also möglich, aber nur auf ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Wunsch.

Mutterschutz nach der Geburt

Nach der Entbindung dauert die Schutzfrist acht Wochen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Sie verlängert sich auf zwölf Wochen bei Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten und (nur auf Antrag der Frau) wenn bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und Satz 4 MuSchG). Ob eine Frühgeburt vorliegt, entscheidet das ärztliche Zeugnis: Neben dem Zeitpunkt genügen auch ein Geburtsgewicht unter 2.500 g oder fehlende Reifezeichen. Der Rechner leitet die Frühgeburt deshalb nicht aus dem Geburtstag ab, sondern übernimmt Ihre Angabe aus dem Feld „Frühgeburt ärztlich bestätigt“. Gerechnet wird nach § 187 und § 188 BGB: Der Entbindungstag zählt nicht mit, acht Wochen sind 56 Kalendertage.

Vorzeitige Entbindung

Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, geht die nicht genutzte Zeit der Sechs-Wochen-Frist nicht verloren: Sie wird an die Schutzfrist nach der Entbindung angehängt (§ 3 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 4 MuSchG). Mehr als 42 Tage kann diese Verlängerung nicht ausmachen, weil es keine längere Vorfrist gibt: die Schutzfrist nach der Entbindung dauert damit höchstens 18 Wochen. Eine Geburt nach dem errechneten Termin kürzt die Frist nach der Entbindung dagegen nicht, wie auch der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums beschreibt.

Vorsorge nach der Mutterschafts-Richtlinie

Die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht drei Ultraschall-Screenings vor: 8+0 bis 11+6, 18+0 bis 21+6 und 28+0 bis 31+6 SSW, sowie das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes zwischen 24+0 und 27+6 SSW. Der Rechner trägt diese Zeiträume mit Ihren Daten in die Terminübersicht ein.

Rechenbeispiel

Erster Tag der letzten Periode: 15.01.2026, Zykluslänge 28 Tage, Stichtag 01.04.2026.

  1. 15.01.2026 + 280 Tage = errechneter Termin 22.10.2026.
  2. Seit dem 15.01.2026 sind bis zum 01.04.2026 76 Tage vergangen.
  3. 76 ÷ 7 = 10 Wochen und 6 Tage → SSW 10+6, also die 11. Schwangerschaftswoche, 1. Trimester.
  4. Bis zum Termin sind es noch 204 Tage; das sind 27,1 % geschafft.
  5. Mutterschutz: 22.10.2026 − 42 Tage = Beginn am 10.09.2026.
  6. Kommt das Kind am Termin, endet die Schutzfrist acht Wochen später am 17.12.2026; gearbeitet werden darf wieder ab dem 18.12.2026.

Beispiel im Rechner öffnen. Termin, Mutterschutzfristen und Terminübersicht erscheinen dort genau so; die SSW-Angabe und der Fortschritt beziehen sich dagegen immer auf den heutigen Tag, denn der Stichtag ist bewusst kein Eingabefeld.

Variante: 35-Tage-Zyklus

Derselbe Periodenbeginn, aber ein Zyklus von 35 Tagen: 280 + 7 = 287 Tage ergeben den errechneten Termin 29.10.2026, der Mutterschutz beginnt am 17.09.2026. Variante im Rechner öffnen.

Variante: Geburt vor 37+0 SSW

Das Kind kommt am 20.09.2026 zur Welt, also in SSW 35+3 und damit vor 37+0. Ohne ärztlich bestätigte Frühgeburt bleibt es bei acht Wochen; dazu kommen die 32 nicht genutzten Tage der Vorfrist. Die Frist endet dann am 17.12.2026, beschäftigt werden darf wieder ab dem 18.12.2026. Bestätigt das ärztliche Zeugnis eine Frühgeburt und ist das Feld „Frühgeburt ärztlich bestätigt“ angekreuzt, sind es zwölf Wochen und die Frist endet am 14.01.2027. Diese Variante trägt bewusst keinen Beispiel-Link: Der Rechner nimmt einen tatsächlichen Geburtstag nur an, wenn er nicht in der Zukunft liegt. Tragen Sie den Geburtstag oben im Block „Mein Kind ist schon geboren“ ein, sobald er zurückliegt, dann rechnet der Rechner diese Variante nach.

SSW-Übersicht: die drei Trimester

1. Trimester: 1. bis 12. SSW

Vom rechnerischen Beginn bis zum Ende der 12. SSW (0+0 bis 11+6). In dieser Zeit legt sich die Eizelle ein, die Organe werden angelegt, das Herz beginnt zu schlagen. In diesen Abschnitt fallen die Feststellung der Schwangerschaft, das Ausstellen des Mutterpasses und das erste Ultraschall-Screening zwischen 8+0 und 11+6 SSW.

2. Trimester: 13. bis 28. SSW

Von 12+0 bis 27+6 SSW. Das Kind wächst kräftig, Bewegungen werden spürbar, viele Schwangerschaftsbeschwerden der ersten Wochen lassen nach. Hierher gehören das zweite Ultraschall-Screening (18+0 bis 21+6 SSW) und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (24+0 bis 27+6 SSW).

3. Trimester: ab der 29. SSW

Ab 28+0 SSW bis zur Geburt. Das Kind nimmt deutlich an Gewicht zu und dreht sich in der Regel in Geburtslage. In diesen Abschnitt fallen das dritte Ultraschall-Screening (28+0 bis 31+6 SSW), der Beginn der Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem Termin (34+0 SSW) und das Termingeburt-Fenster von 37+0 bis 41+6 SSW. Dieser Abschnitt beschreibt den üblichen Verlauf und gibt ausdrücklich keine medizinischen Empfehlungen; Ihre Vorsorge planen die betreuende Praxis oder Ihre Hebamme.

Wichtige Untersuchungen im Überblick

Wann sind die Ultraschall- und Vorsorgetermine?

Die Zeitpunkte stehen in der Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bis etwa 32+0 SSW finden die Vorsorgeuntersuchungen im Abstand von rund vier Wochen statt, danach alle zwei Wochen; nach dem errechneten Termin engmaschiger. Die konkrete Terminplanung übernimmt Ihre Praxis oder Ihre Hebamme: der Rechner zeigt nur die Zeitfenster.

Zeitfenster der Untersuchungen nach der Mutterschafts-Richtlinie
Untersuchung Zeitraum (SSW) Worum es geht
1. Ultraschall-Screening 8+0 bis 11+6 Sitz der Schwangerschaft, Herzaktion, Bestimmung des Termins
2. Ultraschall-Screening 18+0 bis 21+6 Entwicklung und Organe des Kindes
Screening auf Schwangerschaftsdiabetes 24+0 bis 27+6 Blutzuckertest
3. Ultraschall-Screening 28+0 bis 31+6 Wachstum, Lage und Fruchtwassermenge
Beginn der Mutterschutzfrist 34+0 sechs Wochen vor dem errechneten Termin
Termingerechte Geburt 37+0 bis 41+6 Fenster der Termingeburt nach AWMF 015-083

Mutterschutz: Fristen und Termine

Der Rechner nennt drei Daten: den Beginn der Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Termin, den letzten Tag der Schutzfrist nach der Entbindung und die Länge dieser Frist in Wochen. Solange kein tatsächlicher Geburtstag eingetragen ist, rechnet er das Ende mit dem errechneten Termin, maßgeblich ist später der wirkliche Geburtstag (§ 3 Abs. 1 Satz 4 MuSchG). Tragen Sie ihn nach der Geburt nach, dann stimmen alle Fristen.

Was gilt bei einer Frühgeburt oder bei Zwillingen?

In beiden Fällen dauert die Schutzfrist nach der Entbindung zwölf statt acht Wochen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 MuSchG); die Tatbestände werden nicht addiert. Bei einer Frühgeburt kommen zusätzlich die vor der Geburt nicht genutzten Tage der Sechs-Wochen-Frist hinzu (§ 3 Abs. 2 Satz 3 MuSchG), höchstens 42 Tage. Ob im Rechtssinn eine Frühgeburt vorliegt, entscheidet das ärztliche Zeugnis: Neben dem Zeitpunkt genügen auch ein Geburtsgewicht unter 2.500 g oder fehlende Reifezeichen. Der Rechner rechnet die zwölf Wochen deshalb erst, wenn Sie das Feld „Frühgeburt ärztlich bestätigt“ ankreuzen. Liegt der Geburtstag vor 37+0 SSW und ist das Feld nicht angekreuzt, weist er auf diesen Befund hin und rechnet weiter mit acht Wochen.

Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit

Während der Schutzfristen zahlen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber einen Zuschuss; danach schließt in der Regel das Elterngeld an. Höhe, Antrag und Fristen dieser Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Rechners: einen Überblick gibt das Familienportal des Bundes. Wie hoch Ihr Elterngeld ausfällt, rechnen Sie mit dem Elterngeldrechner aus.

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

Der Rechner bildet die Naegele-Rechnung und die Fristen des § 3 MuSchG ab. Die folgenden Sachverhalte rechnet er bewusst nicht:

  1. Den per Ultraschall korrigierten Termin. Weicht die Scheitel-Steiß-Länge im ersten Screening vom Rechenwert ab, gilt der ärztlich festgelegte Termin aus dem Mutterpass. Mit dem Modus „Errechneter Termin“ können Sie diesen Wert übernehmen.
  2. Unregelmäßige Zyklen, hormonelle Verhütung kurz vor der Schwangerschaft und Kinderwunschbehandlungen (IVF/ICSI mit bekanntem Transfertag): Hier ist die Naegele-Regel systematisch ungenau.
  3. Die Verlängerung auf zwölf Wochen bei einer ärztlich festgestellten Behinderung des Kindes (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MuSchG). Sie tritt nur auf Antrag der Frau ein (§ 3 Abs. 2 Satz 4 MuSchG) und wird deshalb nicht automatisch gerechnet.
  4. Fehlgeburt, Totgeburt und Tod des Kindes. Bei einer Fehlgeburt gelten nach § 3 Abs. 5 MuSchG eigene, gestaffelte Fristen: zwei Wochen ab der 13., sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche, und die Absätze 1 bis 3 gelten dann nicht. Bei einer Totgeburt bleibt es bei den acht Wochen (§ 3 Abs. 2 Satz 5 MuSchG). Nach dem Tod des Kindes darf die Frau auf ausdrückliches Verlangen und mit ärztlichem Zeugnis schon nach zwei Wochen wieder beschäftigt werden (§ 3 Abs. 4 MuSchG).
  5. Den Verzicht auf das Beschäftigungsverbot vor der Entbindung. Erklärt sich die Frau ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG), darf sie arbeiten; der Rechner zeigt immer die volle Frist.
  6. Individuelle ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG und betriebliche Schutzmaßnahmen nach §§ 9 bis 13 MuSchG.
  7. Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss, Elterngeld und Elternzeit: Höhe und Antragsfristen sind nicht Gegenstand dieses Rechners.
  8. Beamtinnen, Selbstständige und Frauen in Sonderstatusverhältnissen. Für sie gelten eigene Mutterschutzregelungen beziehungsweise landesrechtliche Verordnungen.
  9. Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG und Urlaubsansprüche während der Schutzfristen (§ 24 MuSchG).
  10. Die Feststellung der Frühgeburt selbst. Für die zwölf Wochen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 MuSchG genügt es, dass das Kind unter 2.500 g wiegt oder wegen noch nicht voll ausgereifter Entwicklung besonderer Betreuung bedarf, auch bei einer Geburt ab 37+0 SSW. Ob das der Fall ist, entscheidet das ärztliche Zeugnis; der Rechner beurteilt es nicht, sondern übernimmt Ihre Angabe im Feld „Frühgeburt ärztlich bestätigt“.
  11. Medizinische Beratung jeder Art. Der Rechner ersetzt keine Vorsorgeuntersuchung und keine ärztliche oder hebammengeleitete Betreuung.

Häufige Fragen

Wie wird der Geburtstermin berechnet?

Nach der Naegele-Regel: erster Tag der letzten Periode plus 280 Tage. Die ältere Schreibweise „minus drei Monate, plus sieben Tage, plus ein Jahr“ führt zum selben Tag. 280 Tage sind 40 vollendete Wochen, die mittlere Schwangerschaftsdauer ab der letzten Regelblutung (Frauenärzte im Netz). Kennen Sie den Zeugungstag, rechnet der Rechner stattdessen 266 Tage.

Wie genau ist der errechnete Geburtstermin?

Er ist ein Richtwert, kein Stichtag: Die meisten Kinder kommen innerhalb von zwei Wochen vor oder nach dem errechneten Tag zur Welt, nur sehr wenige genau an ihm. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen 37+0 und 41+6 SSW (AWMF-Leitlinie 015-083). Weicht die Messung im ersten Ultraschall ab, gilt der ärztlich korrigierte Termin aus dem Mutterpass.

In welcher SSW bin ich?

Gezählt wird ab dem rechnerischen Beginn der Schwangerschaft, also ab dem ersten Tag der letzten Periode beziehungsweise 280 Tage vor dem errechneten Termin. Der Rechner nimmt dafür den heutigen Tag und gibt die Schwangerschaftswoche als Woche+Tag aus, genau wie der Mutterpass. Ist Ihr Kind schon geboren, zeigt er die SSW am Geburtstag.

Wie zählt man Schwangerschaftswochen richtig (10+6 oder 11. SSW)?

„10+6“ heißt: zehn Wochen sind vollendet und sechs weitere Tage vergangen. Damit befinden Sie sich in der elften Schwangerschaftswoche, die laufende Woche ist immer um eins höher als die vollendete. Beide Angaben meinen denselben Tag; in Mutterpass und Praxis ist die Schreibweise Woche+Tag üblich.

Was ändert sich, wenn mein Zyklus nicht 28 Tage dauert?

Dann verschiebt sich der Eisprung und mit ihm der Termin. Die erweiterte Naegele-Regel rechnet die Abweichung vom 28-Tage-Zyklus hinzu: Bei 35 Tagen kommen sieben Tage dazu, bei 21 Tagen gehen sieben Tage ab. Der Rechner bezieht auch die SSW-Angabe auf diesen korrigierten Termin und weist Sie darauf hin.

Wann beginnt der Mutterschutz und wann endet er?

Die Schutzfrist vor der Entbindung beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Nach der Entbindung dauert sie acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB: Der Entbindungstag zählt nicht mit, acht Wochen sind 56 Kalendertage.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

Stand: · zuletzt geprüft:

Schwangerschaftsrechner: SSW, Geburtstermin, Mutterschutz · https://easytools4me.de/schwangerschaftsrechner/

Stand: 01.01.2018 · zuletzt geprüft: 08.08.2026

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.