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Kinderkrankengeld-Rechner: Tagessatz und Anspruchstage 2026

Kinderkrankengeld je Kalendertag, Höchstbetrag und Anspruchstage 2026.

Gehalt und Abrechnungsmonat

Regelmäßiges Bruttogehalt des letzten vollen Entgeltabrechnungszeitraums vor der Betreuung, ohne Einmalzahlungen.

Der Rechner unterstützt die Abrechnungsmonate des jeweils geltenden Jahres. Format: TT.MM.JJJJ

Steuerklasse IV mit Faktor ist in dieser Version nicht enthalten.

Bestimmt in der Vergleichsrechnung des Nettoarbeitsentgelts den Kirchensteuersatz und die Besonderheit der Pflegeversicherung in Sachsen.

Persönliche Angaben

Wird für den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose benötigt. Format: TT.MM.JJJJ

Der Elternstatus verhindert dauerhaft den Zuschlag für Kinderlose.

Steuert nur die Abschläge des Arbeitnehmers in der Pflegeversicherung; der Abschlag berücksichtigt höchstens fünf Kinder.

Wirkt nur in der Vergleichsrechnung des Nettoarbeitsentgelts.

Krankenversicherung

Voller Zusatzbeitrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Einmalzahlung und Anspruchstage

Haben Sie in den der Freistellung vorangegangenen zwölf Kalendermonaten beitragspflichtiges einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhalten, gilt der Satz von 100 Prozent (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V).

Alleinerziehende Versicherte tragen ein verdoppeltes Tageskontingent (§ 45 Abs. 2a SGB V).

Die Zahl der Kinder, für die Sie in diesem Kalenderjahr Kinderkrankengeld beantragen; das Kontingent wächst je Kind und ist durch die Gesamtobergrenze begrenzt.

Anspruchstage, die Sie als dieses Elternteil in diesem Kalenderjahr bereits verbraucht haben.

Die Tage des ärztlich bescheinigten Betreuungsbedarfs dieses Falls.

Berechnet wird das Kinderkrankengeld für ein gesetzlich versichertes Kind unter zwölf Jahren beziehungsweise ein Kind mit Behinderung, das häuslich betreut wird, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Nicht geprüft wird der Vorrang der bezahlten Freistellung des Arbeitgebers (§ 616 BGB); nicht berechnet werden die stationäre Mitaufnahme, der unbefristete Anspruch in palliativ-situationen, die Übertragung von Tagen zwischen Elternteilen und der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Privaten Versicherten steht kein Kinderkrankengeld zu.

Bitte Werte eingeben, das Ergebnis erscheint hier.

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So wird gerechnet

Du oder Ihr Kind sind krank, und Sie bleiben zur Betreuung von der Arbeit fern: Für eine gesetzlich versicherte, versicherungspflichtig beschäftigte Person zahlt die Krankenkasse dann Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V), wenn keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann und Ihr Arzt die Betreuung bescheinigt. Der Rechner bemisst den Tagessatz, zieht die Beiträge ab und rechnet das Tageskontingent des Kalenderjahres durch. Er ist eine Modellrechnung und ersetzt nicht die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.

Die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen

Vier Voraussetzungen tragen den Anspruch (§ 45 Abs. 1 SGB V): gesetzliche Krankenversicherung mit versicherungspflichtiger Beschäftigung und ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dauerhaft auf Hilfe angewiesen behindert und erkrankt ist. Dazu darf keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen können, und die notwendige Betreuung muss ärztlich bescheinigt sein.

Die Bemessung: 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts

Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V), nach dem 30-Tage-Monat des § 47 SGB V, den der Krankengeld-Rechner für dieselbe Norm ausweist. Das Nettoarbeitsentgelt bildet der Rechner aus Ihrem Monatsbrutto über den amtlichen Lohnsteuer-Programmablauf ab; individuelle Merkmale der Entgeltabrechnung wie Freibeträge können das tatsächliche Netto leicht verschieben. Das durchgerechnete Beispiel unten zeigt die Rechnung Zeile für Zeile.

Der Einmalzahlungs-Fall: 100 Prozent

Haben Sie in den der Freistellung vorangegangenen zwölf Kalendermonaten beitragspflichtiges einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhalten, zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, beträgt die Bemessung 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Die Krankenkasse prüft den Nachweis aus Ihrer Entgeltabrechnung; der Rechner schaltet mit der Checkbox auf diesen Zweig und weist den angewandten Satz im Ergebnis aus.

Der Höchstbetrag

Das Kinderkrankengeld ist auf das höchste Kalendertagsgeld des Krankengeldes begrenzt. Der Deckel steht in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V selbst: 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V, also 2026 von 5.812,50 € je Monat. Geteilt durch den 30-Tage-Monat ergibt das ein Regelentgelt von 193,75 € je Kalendertag, davon 70 Prozent sind 135,63 € je Kalendertag, kaufmännisch aus 135,625 gerundet. Übersteigt Ihr Nettoentgelt diesen Betrag, läuft die Bemessung auf den Höchstbetrag, und der Rechner warnt.

Die Anspruchstage 2026

Der Anspruch besteht für das Kalenderjahr 2026 für jedes Kind längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für jedes Kind längstens für 30 Arbeitstage; insgesamt sind es höchstens 35 beziehungsweise 70 Arbeitstage je Elternteil (§ 45 Abs. 2a SGB V). Die Ausdehnung auf mehrere Kinder wirkt als Gesamtobergrenze, nicht als Tagenzuschlag. Die Basistabelle des Absatzes 2 mit 10 und 20 Tagen je Kind sowie 25 und 50 Tagen insgesamt gilt als Ausnahmezustand, den der Gesetzgeber gesondert anordnet. Kontingent minus verbrauchte Tage minus der Tage des aktuellen Falls ergibt die bezahlten Tage; eine Kürzung erscheint als Warnung, niemals als Verweigerung.

Diese Werte stehen als Fortschreibung für das Kalenderjahr 2026 im Gesetz (§ 45 Abs. 2a SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 22.12.2025). Die 2026er-Periode läuft am 31.12.2026 aus: Ohne eine Folgefortschreibung gelten ab dem 01.01.2027 wieder die Werte der Basistabelle des Absatzes 2, und der Rechner rechnet dann mit der geladenen Periode.

Die Abzüge von der Auszahlung

Von der Auszahlung gehen die halben Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, bemessen auf 80 Prozent des auf den 30-Tage-Monat gekappten Regelentgelts (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, § 345 Satz 1 Nr. 5 SGB III, §§ 57, 58 und 59 SGB XI); die andere Hälfte zahlt die Krankenkasse. Das ist dieselbe Mechanik, die der Krankengeld-Rechner für die eigene Arbeitsunfähigkeit rechnet; die sächsische Besonderheit bleibt wie dort unberücksichtigt. Das Kinderkrankengeld selbst ist steuerfrei und beitragsfrei in der Krankenversicherung, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt der Steuererklärung.

Homeoffice, Kurzarbeit und verbreitete Missverständnisse

Nach dem Bundesgesundheitsministerium (FAQ-Stand 10.02.2026) kommt Kinderkrankengeld auch in Betracht, wenn die Arbeit grundsätzlich im Homeoffice möglich wäre. Entscheidend bleibt, dass die notwendige Betreuung die Arbeit tatsächlich verhindert, keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann und ein ärztliches Zeugnis vorliegt. Eltern in Kurzarbeit können ebenfalls beantragen; Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld dürfen nicht gleichzeitig bezogen werden, und die Kinderkrankentage dürfen auch für einzelne Tage einer Woche eingesetzt werden.

Die Abgrenzung zum Elterngeld

Elterngeld und Kinderkrankengeld sind unterschiedliche Leistungen: Elterngeld ersetzt nach einer Geburt Einkommen für Betreuung und Teilzeit nach dem BEEG, Kinderkrankengeld ersetzt Einkommen für die Betreuung eines erkrankten Kindes nach § 45 SGB V. Anträge, Nachweise und Berechnungen liegen auseinander; für die Geburtsschiene rechnet der Elterngeld-Rechner.

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

  • Eine Anspruchsprüfung: Krankengeldanspruch, ärztliches Zeugnis und die Betreuungsnotwendigkeit setzt der Bescheid als gegeben voraus.
  • Den Vorrang der bezahlten Freistellung des Arbeitgebers (§ 616 BGB, § 45 Abs. 3 SGB V): vorrangige bezahlte Freistellung mindert den Anspruch, das prüft der Rechner nicht.
  • Die stationäre Mitaufnahme nach § 45 Abs. 1a SGB V und der unbefristete Anspruch in palliativ-situationen nach § 45 Abs. 4 SGB V.
  • Eine Übertragung von Tagen zwischen den Elternteilen: das Kontingent wird je Elternteil geführt.
  • Die sächsische Besonderheit der Pflegeversicherung bei den Beitragsabzügen.

Rechenbeispiel

Beide Beispiele rechnen mit einem Monatsbrutto von 3.000,00 € in Steuerklasse I, Abrechnungsmonat eines Monats des Jahres 2026; das erste ohne Kontingentskürzung, das zweite mit einer Kürzung nach verbrauchten Tagen. Über den Link unter jedem Beispiel öffnen Sie es im Rechner und sehen dieselben Zahlen.

Beispiel 1: Regelfall mit zehn Betreuungstagen

Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt beträgt 68,48 € je Kalendertag; der angewandte Satz von 90 % Prozent setzt das Kinderkrankengeld auf 61,63 € je Kalendertag, unterhalb des höchsten Kalendertagsgeldes von 135,63 €. Nach den Beiträgen von 9,92 € bleiben 51,71 € je Tag ausgezahlt. Das Kontingent von 15 Tagen deckt die zehn Tage, bezahlt werden 10 Tage mit einem Gesamtbetrag von 616,30 €.

Beispiel 1 im Rechner öffnen

Beispiel 2: Kürzung nach verbrauchten Tagen

Mit denselben Bemessungswerten bleibt das Kontingent von 15 Arbeitstagen nach 12 verbrauchten Tagen auf 3 Tage begrenzt. Von den angegebenen 10 Tagen werden 3 Tage bemessen, der Gesamtbetrag sinkt auf 184,89 €. Der Rechner warnt über die Kürzung, verweigert die Berechnung aber nicht; die verbleibenden Fälle müssen mit dem verbleibenden Kontingent geplant werden.

Beispiel 2 im Rechner öffnen

Verbindlich berechnet allein Ihre Krankenkasse: Sie liest das Nettoarbeitsentgelt aus Ihrer bescheinigten Entgeltabrechnung ab und prüft Anspruch, Kontingent und Nachweise im Bescheidverfahren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts je Kalendertag (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V), bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den vorangegangenen zwölf Kalendermonaten 100 Prozent. Es ist begrenzt auf das höchste Kalendertagsgeld des Krankengeldes, 2026 135,63 €, abgeleitet aus 70 Prozent der KV/PV-Bemessungsgrenze von 5.812,50 € je Monat. Von der Auszahlung gehen noch die halben Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Wie viele Kinderkrankentage stehen mir 2026 zu?

Für das Kalenderjahr 2026 besteht der Anspruch für jedes Kind längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für jedes Kind längstens für 30 Arbeitstage (§ 45 Abs. 2a SGB V). Insgesamt sind es höchstens 35 Arbeitstage je Elternteil, für Alleinerziehende höchstens 70. Die Mehrkinder-Ausdehnung wirkt also als Gesamtobergrenze, nicht als unbegrenzter Tagenzuschlag; der Rechner bildet das Kontingent je Elternteil ab und warnt, wenn es nicht reicht.

Bekomme ich bei Einmalzahlung 100 Prozent Kinderkrankengeld?

Ja: Haben Sie in den der Freistellung vorangegangenen zwölf Kalendermonaten beitragspflichtiges einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhalten, etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, beträgt die Bemessung 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Den Beleg gegenüber Ihrer Krankenkasse führt Ihre Entgeltabrechnung; der Rechner schaltet mit der Checkbox auf den 100-Prozent-Zweig und weist den Satz im Ergebnis aus.

Werden vom Kinderkrankengeld noch Abzüge vorgenommen?

Ja. Vom Kinderkrankengeld tragen Sie die halben Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, bemessen auf 80 Prozent des Regelentgelts wie beim Krankengeld (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, § 345 Satz 1 Nr. 5 SGB III, §§ 57, 58 und 59 SGB XI); die andere Hälfte zahlt die Krankenkasse. Beiträge zur Krankenversicherung fallen nicht an, und das Kinderkrankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Rechner weist die Abzüge je Kalendertag und die Auszahlung gesondert aus.

Können sich Eltern die Kinderkrankentage teilen?

Das Kontingent steht jedem Elternteil eigenständig zu: Für 2026 hat jedes Elternteil sein eigenes Tageskontingent, alleinerziehende Versicherte das verdoppelte. Die Aufteilung der Tage eines konkreten Falls zwischen beiden Elternteilen und eine Übertragung zwischen den Konten prüft dieser Rechner nicht; er bemisst das Konto eines Elternteils mit dessen verbrauchten Tagen. Massgebend ist die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

Stand: · zuletzt geprüft:

Kinderkrankengeld-Rechner 2026: Anspruch und Höhe · https://easytools4me.de/kinderkrankengeld-rechner/

Stand: 01.01.2026 · zuletzt geprüft: 02.08.2026

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