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Die Mietstufen im Wohngeldrecht

Die Mietstufe ordnet jede Gemeinde des Wohngeldrechts einer von sieben Stufen zu und bestimmt damit, wie viel Miete bei der Wohngeldberechnung höchstens angesetzt wird. Dieselbe Wohnung erhält in München eine andere anrechenbare Miete als in einer Kleingemeinde, obwohl die Miete gleich hoch ist. Der Wohngeldrechner übernimmt die Stufe Ihres Ortes direkt aus der amtlichen Zuordnung.

Was die Mietstufe ist

Die Mietstufe ist das Preisniveau-Siegel des Wohngeldgesetzes. § 12 WoGG begrenzt die berücksichtigungsfähige Miete bei Mietenden und die Belastung bei Eigentümern auf Höchstbeträge, die nach Haushaltsgröße und nach Mietstufe gestaffelt sind. Welche Gemeinde welcher Stufe zugeordnet ist, legt die Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV ausdrücklich fest; sie listet Gemeinden und Kreise namentlich auf. Es gibt keine automatische Ableitung aus Mietpreisen oder Postleitzahlen: Maßgeblich ist allein die Zuordnung dieser Anlage.

Sieben Stufen und ihre Wirkung

Die Stufen laufen von I bis VII, und mit jeder höheren Stufe steigt der Höchstbetrag, bis zu dem Ihre Miete angesetzt wird. Liegt Ihre Bruttokaltmiete über dem Höchstbetrag Ihrer Stufe, rechnet die Formel mit dem Höchstbetrag weiter; darunter zählt die volle Miete. Für einen Ein-Personen-Haushalt zeigt die Tabelle die Spanne der sieben Stufen (Stand 01.01.2025):

Miethöchstbeträge nach Mietstufe, Anlage 1 WoGG
Betragszeile I II III IV V VI VII
Miethöchstbetrag, 1 Person 361,00 € 408,00 € 456,00 € 511,00 € 562,00 € 615,00 € 677,00 €
Zuschlag je weiteres Haushaltsmitglied 82,00 € 94,00 € 106,00 € 119,00 € 129,00 € 149,00 € 163,00 €

Die Wirkung ist also doppelt gerichtet: Eine höhere Stufe setzt mehr Miete an und kann den Wohngeldanspruch erhöhen, während eine niedrige Stufe denselben Mietvertrag stärker begrenzt. Gleichzeitig bleibt die Stufe neutral, solange Ihre Miete unter dem Höchstbetrag liegt; dann ändert sie nichts am angesetzten Wert.

Wie der eigene Ort eingestuft ist

Die amtliche Zuordnung umfasst erfassungsgemäß 1.857 Datensätze: 1.601 Gemeinden und 255 Kreise und Inselgruppen sind einzeln genannt, verteilt auf die Stufen I bis VII. Die meisten Einträge liegen in den unteren Stufen: 507 auf Stufe I und 539 auf Stufe II, während Stufe VII mit 38 Einträgen die kleinste Gruppe ist. Berlin, Stadt gehört danach zur Mietstufe IV. Im Rechner suchen Sie Ihren Ort in derselben Tabelle und wählen den eindeutigen amtlichen Datensatz; ohne JavaScript bleibt die manuelle Auswahl der Stufe vollständig nutzbar. Der Stand dieser Zuordnung ist der 01.01.2023, zuletzt geprüft am 02.08.2026.

Verbindlich für Ihren Wohngeldbescheid ist die Einordnung Ihrer Wohngeldbehörde. Diese Seite ordnet keinen Ort ein und leitet aus Postleitzahlen oder Schreibweisen keine Stufe ab; wo die Anlage nichts nennt, ermittelt die Behörde die Stufe im Einzelfall.

Miete, Haushaltsgröße und Wohngeld zusammen denken

Die Höchstbeträge steigen mit der Zahl der Haushaltsmitglieder, in Stufe IV um 119,00 € für das sechste und jedes weitere Haushaltsmitglied (§ 12 Abs. 6 und 7 WoGG). In die Wohngeldformel nach § 19 WoGG geht neben der berücksichtigten Miete das monatliche Gesamteinkommen des Haushalts ein, abzüglich der Abzugsbeträge und Freibeträge der §§ 13 bis 18 WoGG. Ein durchgerechnetes Beispiel für einen Ein-Personen-Haushalt in Stufe I öffnen Sie hier: Beispiel im Wohngeldrechner.

Quellen