Kündigungsfrist-Rechner: Enddatum nach § 622 BGB
Frist und frühestmöglichen Beendigungstermin nach § 622 BGB berechnen.
Urlaubstage nach BUrlG berechnen: Teilzeit, Wartezeit und Zwölftelung.
Urlaubsanspruch16,80 Tage
Bei 3 Arbeitstagen pro Woche haben Sie Anspruch auf 16,8 Urlaubstage im Jahr. Grundlage ist Ihr vertraglicher Jahresurlaub von 28 Tagen; der gesetzliche Mindesturlaub läge bei 12 Tagen.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindesturlaub | 24 Werktage ÷ 6 × 3 Arbeitstage/Woche | 12 Tage |
| Vertraglicher Jahresurlaub | 28 Tage × 3 ÷ 5 | 16,8 Tage |
| Maßgeblicher Jahresanspruch | größerer Wert aus beiden | 16,8 Tage |
| Urlaubsanspruch pro Jahr | ohne Formel | 16,8 Tage |
Das Bundesurlaubsgesetz nennt den Mindesturlaub in Werktagen: 24 Werktage im Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG, geltende Fassung seit 01.01.1995). Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (§ 3 Abs. 2 BUrlG), also sechs je Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub sind damit vier volle Urlaubswochen, bei einer Fünftagewoche also 20 Arbeitstage.
Aus Werktagen werden Arbeitstage, indem man den gesetzlichen Mindesturlaub durch die sechs Werktage der gesetzlichen Bezugswoche teilt und mit Ihren Arbeitstagen pro Woche multipliziert: Mindesturlaub ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche. Das ist dieselbe Rechnung wie die Formel des Bundesarbeitsgerichts „24 Werktage × Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht ÷ 312 Werktage“ (312 = 6 × 52, BAG 19.03.2019, 9 AZR 315/17).
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub |
|---|---|
| 1 | 4 Tage |
| 2 | 8 Tage |
| 3 | 12 Tage |
| 4 | 16 Tage |
| 5 | 20 Tage |
| 6 | 24 Tage |
Für den Urlaubsanspruch zählt die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Wochenstundenzahl. Wer an fünf Tagen jeweils kürzer arbeitet, behält den vollen Urlaubsanspruch in Tagen; wer an weniger Tagen arbeitet, bekommt entsprechend weniger Urlaubstage. In Wochen gerechnet ist der Urlaub gleich lang. Das folgt aus dem Grundsatz pro rata temporis (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Wie sich Teilzeit auf das Entgelt auswirkt, rechnet der Stundenlohn-Rechner aus.
Üblich sind 25 bis 30 Urlaubstage im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Der gesetzliche Mindesturlaub ist dabei die Untergrenze: Von den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes darf nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Ein niedrigerer Vertragswert ist deshalb unwirksam; der Rechner hebt ihn auf den gesetzlichen Wert an und sagt das im Hinweis.
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Diese Frist beginnt mit dem Tag nach dem Eintritt und endet mit Ablauf des Tages, der dem Eintrittstag vorangeht (§ 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB). Daraus ergibt sich die Grenze des 1. Juli.
Bei einem Eintritt am 1. Juli endet die Wartezeit mit Ablauf des 31. Dezember, also noch im Eintrittsjahr. Der volle Jahresurlaub entsteht damit für dieses Kalenderjahr. Bei einem Eintritt am 2. Juli endet die Wartezeit erst am 1. Januar des Folgejahres; für das Eintrittsjahr bleibt dann nur der Teilurlaub. Ein einziger Kalendertag verschiebt das Ergebnis deshalb sichtbar: im Rechner von 20 auf 8,33 Tage bei einer Fünftagewoche. Beispiel 1. Juli im Rechner öffnen · Beispiel 2. Juli im Rechner öffnen.
Ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gibt es in genau drei Fällen (§ 5 Abs. 1 BUrlG):
In allen anderen Fällen bleibt es beim vollen Jahresurlaub.
Gezählt werden nur volle Monate: Vom 15.08. bis zum 14.09. ist ein Monat vergangen, der Rest eines Monats zählt nicht. Fehlt der Kalendertag im Folgemonat (etwa der 31. im Februar), endet der Monat mit dem letzten Tag dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB). Ein Eintritt am 31.01. führt deshalb zum Monatsende am 28.02., nicht zum 03.03.
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Diese Regel gilt ausschließlich für den Teilurlaub. Ein Bruchteil unter einem halben Tag bleibt bestehen: § 5 Abs. 2 BUrlG ist keine allgemeine Rundungsregel, und abgerundet werden darf nicht (BAG 23.01.2018, 9 AZR 200/17). Ein Teilurlaub von 8,33 Tagen wird deshalb weder abgerundet noch aufgerundet. Er bleibt genau so stehen.
Wer nach erfüllter Wartezeit zum 31. August ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Eine Zwölftelung sieht das Gesetz für diesen Fall nicht vor. Kürzungsklauseln im Arbeitsvertrag wirken nur für den vertraglichen Mehrurlaub über dem gesetzlichen Minimum (BAG 21.05.2019, 9 AZR 579/16). Wann das Arbeitsverhältnis endet, sagt Ihnen der Kündigungsfrist-Rechner.
Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG): es gibt dann Geld statt freier Tage. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, ist der Urlaub dagegen grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen; eine Übertragung ins Folgejahr setzt dringende betriebliche oder in der Person liegende Gründe voraus und reicht dann bis zum 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Wie hoch die Abgeltung ausfällt, berechnet dieser Rechner nicht: Er liefert Tage, keine Beträge.
Ausblick: Ab 2027 besteht der volle Anspruch von 20 Tagen. Beispiel im Rechner öffnen.
Der Arbeitsvertrag nennt 30 Urlaubstage, die für eine Vollzeitstelle mit Fünftagewoche gelten. Bei durchgehend drei Arbeitstagen pro Woche sind das 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Der gesetzliche Mindesturlaub läge bei 12 Tagen, der Vertrag ist also günstiger. Für einen Wechsel der Arbeitstage mitten im Jahr gilt der Ausschluss „Kein unterjähriger Wechsel der Arbeitstage“ weiter unten. Beispiel im Rechner öffnen.
Dieselbe Person mit 30 Vertragstagen und Fünftagewoche scheidet zum 31.03.2026 aus: Das sind 3 volle Monate, also 30 × 3 ÷ 12 = 7,5 Tage. Der Bruchteil erreicht einen halben Tag und wird deshalb aufgerundet: 8 Tage. Beispiel im Rechner öffnen.
Dieselbe Person, nur vier Monate später ausgeschieden: 30 Tage: keine Zwölftelung, weil der Austritt nach erfüllter Wartezeit in die zweite Jahreshälfte fällt. Der Rechner weist dazu den Hinweis aus: „Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bleibt ungekürzt. Für den vertraglichen Mehrurlaub von 10 Tagen darf der Arbeitsvertrag eine Zwölftelung vorsehen (BAG 21.05.2019, 9 AZR 579/16). Prüfen Sie Ihren Vertrag.“ Beispiel im Rechner öffnen.
Der Rechner bildet die Grundregeln des Bundesurlaubsgesetzes ab. Diese Punkte prüfen Sie bitte zusätzlich; sie können Ihren Anspruch erhöhen oder mindern:
Das Bundesurlaubsgesetz nennt einen Mindesturlaub in Werktagen, und Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BUrlG), also sechs je Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht damit vier vollen Urlaubswochen. Wer an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub; der Rechner rechnet Ihre Arbeitswoche automatisch um.
Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Zahl der Wochenstunden. Bei drei Arbeitstagen pro Woche sind es drei Fünftel des Urlaubs einer Fünftagewoche, gesetzlich also 12 Arbeitstage statt 20. In Wochen gerechnet ist der Urlaub gleich lang. Wer an fünf Tagen kürzer arbeitet, behält dagegen den vollen Urlaubsanspruch in Tagen (§ 4 Abs. 1 TzBfG, pro rata temporis).
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Läuft diese Wartezeit noch im Eintrittsjahr ab, steht Ihnen für dieses Jahr bereits der volle Jahresurlaub zu. Endet sie erst im Folgejahr, gibt es für das Eintrittsjahr ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG).
Die sechs Monate der Wartezeit werden nach §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB berechnet: Bei einem Eintritt am 1. Juli endet sie mit Ablauf des 31. Dezember desselben Jahres, der volle Jahresurlaub entsteht also noch in diesem Kalenderjahr. Bei einem Eintritt am 2. Juli endet sie erst am 1. Januar des Folgejahres; für das Eintrittsjahr bleibt dann nur der Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG. Ein einziger Tag entscheidet hier über mehrere Urlaubstage.
Ja. Eine Zwölftelung sieht das Gesetz nur für die drei Fälle des § 5 Abs. 1 BUrlG vor; das Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit gehört nicht dazu. Wer die Wartezeit hinter sich hat und nach dem 30. Juni ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Nur für vertraglichen Mehrurlaub über dem gesetzlichen Minimum darf der Arbeitsvertrag eine Kürzung vorsehen (BAG 21.05.2019, 9 AZR 579/16).
Nur beim Teilurlaub: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Ein Bruchteil unter einem halben Tag bleibt dagegen bestehen: abgerundet werden darf nicht, und eine allgemeine Rundungsregel enthält das Gesetz nicht (BAG 23.01.2018, 9 AZR 200/17). Aus 8,33 Tagen werden deshalb weder 8 noch 9 Tage.
Stand: · zuletzt geprüft:
Urlaubsanspruch berechnen: Teilzeit, Eintritt, Austritt · https://easytools4me.de/urlaubsanspruch-rechner/
Stand: 01.01.1995 · zuletzt geprüft: 02.08.2026
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