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Zeitspanne berechnen: Dauer zwischen zwei Zeitpunkten

Dauer zwischen zwei Zeitpunkten, mit Werktage/Wochenenden-Aufschlüsselung.

Erster Zeitpunkt der Zeitspanne. Format: TT.MM.JJJJ

Optional. Ohne Angabe wird 00:00 Uhr angenommen.

Optional, zusammen mit der Stunde.

Zweiter Zeitpunkt der Zeitspanne, darf nicht vor dem Startzeitpunkt liegen. Format: TT.MM.JJJJ

Optional. Ohne Angabe wird 00:00 Uhr angenommen.

Optional, zusammen mit der Stunde.

Bezieht zusätzlich die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslands in die Werktage/Wochenenden-Aufschlüsselung ein. Wirkt sich ausschließlich auf diese Aufschlüsselung aus, nie auf die Gesamt-Tage-Zahl oder den Jahre/Monate/Tage/Stunden/Minuten-Rechenweg. Ohne Auswahl werden nur Samstage und Sonntage ausgewertet.

Tage insgesamt (Kalendertage)7 Tage

Jahre
0 Jahre
Monate
0 Monate
Tage
7 Tage
Stunden
0 Stunden
Minuten
0 Minuten
Werktage
5 Tage
Wochenendtage (Samstag/Sonntag)
2 Tage
Gesetzliche Feiertage an Werktagen
0 Tage
Gesetzliche Feiertage im Zeitraum
0 Tage

Zwischen dem 21.08.2026 und dem 28.08.2026 liegen 7 Tage. Start- und Enddatum liegen 7 Kalendertage auseinander. Davon sind 5 Werktage und 2 Wochenendtage (Samstag und Sonntag).

Rechenweg ansehen

So wird gerechnet

Der Zeitspannen-Rechner vergleicht einen Start- mit einem Endzeitpunkt, jeweils ein Datum mit optionaler Uhrzeit, und beantwortet zwei Fragen: Wie lang ist die Spanne, und wie verteilt sie sich auf Werktage, Wochenenden und gesetzliche Feiertage? Die erste Frage beantworten zwei Zahlen. Die Gesamt-Tage-Zahl liest nur die beiden Datumsfelder, keine Uhrzeit. Der kalenderexakte Rechenweg aus Jahren, Monaten, Tagen, Stunden und Minuten stammt aus PHPs DateTimeImmutable::diff() und vergleicht die Kalenderfelder der beiden abgelesenen Uhrzeiten, nicht die verstrichenen Sekunden: wanduhrgenau, keine physikalische Stoppuhr.

Warum „3 Monate“ nicht immer dieselbe Tageszahl bedeutet

Kalendermonate sind unterschiedlich lang, und das schlägt auf die Gesamt-Tage-Zahl durch, obwohl der Rechenweg gleich aussieht. Vom 15.01.2026 bis zum 15.04.2026 liegen genau 90 Tage: 31 Tage vom 15.01. bis zum 15.02., 28 vom 15.02. bis zum 15.03. (2026 ist kein Schaltjahr) und 31 vom 15.03. bis zum 15.04. Vom 15.06.2026 bis zum 15.09.2026 sind es 92 Tage, weil dort 30, 31 und 31 Tage durchlaufen werden, also zwei mehr. Der kalenderexakte Rechenweg meldet beide Male unverändert „3 Monate, 0 Tage“. Das ist keine Rundung: Gleich viele Monate sind im gregorianischen Kalender nicht gleich viele Tage.

Wenn die Enduhrzeit früher am Tag liegt als die Startuhrzeit

Genau dann laufen die beiden Zahlen auseinander. Vom 04.08.2026 um 20:00 Uhr bis zum 06.08.2026 um 04:00 Uhr sind real 32 Stunden vergangen, der Rechenweg meldet deshalb 1 Tag und 8 Stunden. Die Gesamt-Tage-Zahl rechnet nur 06.08. minus 04.08. und meldet 2 Tage; größer als ein Tag wird die Lücke zwischen beiden Zahlen nie. Anders liegt der Fall auf einem einzigen Kalendertag: Von 09:00 bis 17:00 Uhr am 04.08.2026 weist der Rechenweg 8 Stunden aus, die Gesamt-Tage-Zahl aber 0 und die Werktage/Wochenenden-Aufschlüsselung 0 Werktage und 0 Wochenendtage. Kein Widerspruch: Beide teilen dasselbe halboffene Zeitfenster, das hier keinen vollständigen Kalendertag enthält.

Sommerzeit und Winterzeit werden nicht herausgerechnet

Eine Zeitumstellung in der Spanne bleibt ohne Wirkung auf den Rechenweg. Vom 28.03.2026 um 20:00 Uhr bis zum 29.03.2026 um 20:00 Uhr meldet der Rechner 1 Tag, 0 Stunden, obwohl in dieser Nacht die Uhr von 02:00 auf 03:00 vorgestellt wird und real nur 23 Stunden vergehen. In der Nacht zum 25.10.2026 geht sie von 03:00 auf 02:00 zurück: 25 reale Stunden zwischen denselben Uhrzeiten, wieder 1 Tag, 0 Stunden. Der Rechner liest beide Termine so ab, wie sie auf der Wanduhr stehen. Die Gesamt-Tage-Zahl und die Werktage-Aufschlüsselung lesen ohnehin keine Uhrzeit.

Zwei Zählweisen im Vergleich: exklusiv gegenüber inklusiv

Dieser Rechner zählt die verstrichene Zeitspanne zwischen zwei Zeitpunkten exklusiv: Vom 04.08.2026 (00:00 Uhr) bis zum 05.08.2026 (00:00 Uhr) ist es genau 1 Tag, dieselbe Konvention, die jeder Altersrechner und jedes DateInterval verwendet. Der Arbeitstage-Rechner zählt einen Zeitraum „vom … bis …“ dagegen inklusiv, also mit beiden Randtagen: Dieselben zwei Datumsangaben ergeben dort 2 Kalendertage. Beide Zahlen sind richtig.

Werktage, Wochenenden und Feiertage im Zeitraum

Für die zweite Frage läuft der Rechner den Zeitraum Tag für Tag ab und ordnet jeden Tag genau einer Kategorie zu: Feiertag (wenn ein Bundesland gewählt ist und der Tag in dessen Feiertagsliste steht), sonst Wochenendtag (Samstag oder Sonntag), sonst Werktag. Die Feiertags-Regeltabelle ist dieselbe wie beim Arbeitstage-Rechner (Datenbestand 2018 bis 2099), samt der Gaußschen Osterformel hinter Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam. Entscheidend ist die halboffene Zählweise: Das Startdatum zählt immer mit, das Enddatum nie. Deshalb ergibt „Werktage + Wochenendtage + Feiertage an Werktagen“ immer genau die Gesamt-Tage-Zahl, im zweiten Rechenbeispiel unten also 4 + 2 + 1 = 7.

„Werktag“ heißt hier Montag bis Freitag

Gemeint ist Alltagssprache. Das Urlaubsrecht rechnet anders: Nach § 3 Abs. 2 BUrlG gelten „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“ als Werktage, der Samstag also mit. Eine gewöhnliche Woche ohne Feiertag hat nach dieser Lesart 6 Werktage, hier dagegen 5. Diese Zählung samt Samstag-Option bietet der Arbeitstage-Rechner.

Keine Fristberechnung

Dieser Rechner braucht beide Zeitpunkte als Eingabe; eine gesetzliche Frist liefert den zweiten erst als Ergebnis und zählt nach eigenen Regeln: Nach § 187 Abs. 1 BGB bleibt der Tag des Ereignisses außer Betracht, nach § 187 Abs. 2 BGB zählt er mit, wenn der Beginn eines Tages der maßgebende Zeitpunkt ist. Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an seine Stelle. Keine dieser Regeln fließt in die zehn ausgegebenen Zahlen ein. Für Kündigungs-, Widerrufs- und Klagefristen ist der Kündigungsfrist-Rechner zuständig.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: „3 Monate“ bedeuten nicht immer dieselbe Tageszahl

Beide Zeiträume ergeben „3 Monate, 0 Tage“, aber verschiedene Gesamt-Tage-Zahlen:

Beispiel 2: Werktage-Aufschlüsselung mit Bundesland, 11.05.2026 bis 18.05.2026 in Nordrhein-Westfalen

Tag für Tag im halboffenen Zeitraum [11.05., 18.05.): Montag 11.05., Dienstag 12.05., Mittwoch 13.05. (3 Werktage), Donnerstag 14.05. ist Christi Himmelfahrt (Ostersonntag 05.04.2026 plus 39 Tage, ein gesetzlicher Feiertag), Freitag 15.05. (4. Werktag), Samstag 16.05. und Sonntag 17.05. (2 Wochenendtage). Der 18.05. selbst zählt nicht mehr mit. → 7 Tage insgesamt, davon 4 Werktage, 2 Wochenendtage und 1 gesetzlicher Feiertag, reproduzierbar unter diesem Beispiel im Rechner. Ohne Bundesland liefert derselbe Zeitraum 5 Werktage statt 4, weil der Donnerstag dann als gewöhnlicher Werktag zählt.

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Keine Fristberechnung. Weder der Ereignistag-Ausschluss des § 187 Abs. 1 BGB noch die Fristende-Regeln der §§ 188, 193 BGB fließen in eine der zehn ausgegebenen Zahlen ein. Für Kündigungs-, Widerrufs- und Klagefristen: der Kündigungsfrist-Rechner.
  • Keine Samstag-Option beim Werktagsbegriff. Werktag heißt hier immer Montag bis Freitag; auf die Zählung des § 3 Abs. 2 BUrlG lässt sich nicht umschalten. Dafür: der Arbeitstage-Rechner.
  • Exklusive statt inklusive Zählweise. Vom 04.08.2026 bis zum 05.08.2026 (jeweils 00:00 Uhr) meldet dieser Rechner 1 Tag, der Arbeitstage-Rechner 2 Kalendertage. Wer Urlaubs- oder Belegungstage abrechnet, braucht die inklusive Zahl.
  • Feiertage nur für 2018 bis 2099 und nur bundeslandweit. Mariä Himmelfahrt ist in Bayern gesetzlich nur in überwiegend katholischen Gemeinden ein Feiertag, der Rechner zählt ihn für ganz Bayern; Fronleichnam gilt in Sachsen und Thüringen nur in einzelnen Gemeinden, dort zählt er ihn gar nicht; das Augsburger Friedensfest am 8. August kennt er überhaupt nicht. Außerhalb von 2018 bis 2099 bricht die Aufschlüsselung mit einer Meldung ab. Die Übersicht je Bundesland und Jahr liefert der Feiertage-Rechner.
  • Eingabefenster 01.01.1900 bis 31.12.2099, Spanne höchstens 36.525 Tage. Das sind rund 100 Jahre. Das Eingabefenster selbst umfasst 73.048 Tage, die Spannengrenze ist also eine praktische, keine algorithmische.
  • Nur der proleptische gregorianische Kalender. Vor 1582 rechnet er den heutigen Kalender rückwärts weiter, statt julianische Daten auszugeben. Innerhalb des Eingabefensters ab 1900 spielt das keine Rolle.

Häufige Fragen

Wie berechnet der Zeitspannen-Rechner die Zeit zwischen zwei Zeitpunkten?

Sie tragen zwei Zeitpunkte ein; die vier Uhrzeitfelder dürfen leer bleiben, dann rechnet er mit 00:00 Uhr. Zurück kommen zehn Zahlen und ein erklärender Ergebnissatz: für den 04.08.2026 bis zum 14.08.2026 etwa 10 Tage insgesamt, 0 Jahre / 0 Monate / 10 Tage / 0 Stunden / 0 Minuten sowie 8 Werktage und 2 Wochenendtage. Der Endzeitpunkt darf weder vor dem Startzeitpunkt liegen noch mehr als 36.525 Tage danach; beides meldet schon das Formular.

Warum ergeben 3 Monate nicht immer dieselbe Anzahl an Tagen?

Weil ein Kalendermonat zwischen 28 und 31 Tage hat. Je nach Startmonat stecken in „3 Monaten“ des Jahres 2026 zwischen 89 und 92 Tage: vom 15.02. bis zum 15.05.2026 sind es 89, vom 15.06. bis zum 15.09.2026 dagegen 92. Der kalenderexakte Rechenweg schreibt in allen diesen Fällen „3 Monate, 0 Tage“. Wenn es auf eine feste Tageszahl ankommt, tragen Sie das Zieldatum direkt ein.

Warum unterscheidet sich die Gesamt-Tage-Zahl manchmal von der Werktage/Wochenenden-Zahl?

In der Summe tut sie das nie: Werktage, Wochenendtage und Feiertage an Werktagen ergeben zusammen immer genau die Gesamt-Tage-Zahl, weil beide Seiten dasselbe halboffene Fenster ablaufen. Auffällig wird das nur bei kurzen Spannen mit Uhrzeit: Am 04.08.2026 von 09:00 bis 17:00 Uhr stehen 8 Stunden im Rechenweg, aber 0 in allen drei Tageszahlen. Wenn Sie die reine Datumsdifferenz brauchen, lassen Sie die Uhrzeitfelder leer, dann weist der Rechenweg 0 Stunden und 0 Minuten aus und beschreibt dieselbe Spanne wie die Gesamt-Tage-Zahl.

Berücksichtigt der Rechner gesetzliche Feiertage?

Ja, sobald ein Bundesland gewählt ist, und ausschließlich in der Werktage/Wochenenden-Aufschlüsselung. Maßgeblich ist die Feiertagsliste genau dieses Landes: Ostersonntag und Pfingstsonntag zählen nur in Brandenburg, der Internationale Frauentag in Berlin ab 2019 und in Mecklenburg-Vorpommern ab 2023, der Weltkindertag nur in Thüringen ab 2019. Ein Feiertag, der auf das Enddatum fällt, bleibt stets unberücksichtigt.

Wie unterscheidet sich dieser Rechner vom Arbeitstage-Rechner?

Vor allem am mitgezählten Enddatum. Für dasselbe Datumspaar gilt: inklusive Zahl = exklusive Zahl + 1, aus 1 Tag hier werden dort 2 Kalendertage. Lautet Ihre Frage „wie lange dauert es“, ist die exklusive Zahl dieses Rechners die richtige; lautet sie „wie viele Tage rechne ich ab“ (Urlaubstage, Mietzeitraum, Krankschreibung), brauchen Sie die inklusive Zahl des Arbeitstage-Rechners. Die Feiertagstabelle ist in beiden Rechnern dieselbe.

Eignet sich der Zeitspannen-Rechner für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen oder andere rechtliche Fristen?

Nein, denn bei einer Frist ist der zweite Zeitpunkt das gesuchte Ergebnis, hier dagegen eine Eingabe. Beginnt etwa eine 14-tägige Frist mit dem Erhalt einer Ware am 04.08.2026, so läuft sie nach § 187 Abs. 1 BGB erst ab dem 05.08. und endet nach § 188 Abs. 1 BGB mit Ablauf des 18.08.2026, einem Dienstag; wäre der 18.08. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag gewesen, käme zusätzlich § 193 BGB ins Spiel. Dieser Rechner meldet für den 04.08. bis 18.08.2026 schlicht 14 Tage, ohne den Ereignistag auszunehmen. Solche Fristen rechnet der Kündigungsfrist-Rechner aus.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

Stand: · zuletzt geprüft:

Zeitspanne-Rechner: Dauer zwischen zwei Terminen · https://easytools4me.de/zeitspanne-rechner/

Stand: 01.01.2023 · zuletzt geprüft: 02.08.2026

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