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Bußgeldrechner: Tempo, Abstand, Handy, Rotlicht

Ein Auszug aus der BKatV: Regelsatz, Punkte und Fahrverbot für fünf Gruppen.

Dieser Rechner bildet einen Auszug aus der Bußgeldkatalog-Verordnung ab, genau fünf Verstoßgruppen: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts, Abstandsunterschreitung, Handynutzung am Steuer und Rotlichtverstoß. Er ist kein vollständiger Katalog und kennt nicht alle Tatbestände.

Die Auswahl trägt den Tatbestand, nicht die Rechtsfolge: Regelsatz, Punkte und Fahrverbot stehen im Ergebnis und stammen aus der amtlichen Tabelle.

Nur für die beiden Geschwindigkeitsgruppen: die Überschreitung in km/h nach Abzug der Messtoleranz. Der Rechner zieht die Toleranz nicht selbst ab, weil es dafür keine gesetzliche Zahl gibt.

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So wird gerechnet

Erster Schritt: die Zeile. Bei den beiden Geschwindigkeitsgruppen wählt der Rechner aus der Tabelle die erste Zeile, deren Obergrenze die eingegebene vorwerfbare Überschreitung erreicht oder übersteigt; die Stufen schließen ihre Obergrenze ein, die letzte Zeile trägt keine und deckt alles darüber ab. Bei Abstand, Handy und Rotlicht wählt die Auswahl selbst die Zeile: jeder Option entspricht genau eine Zeile der amtlichen Tabelle.

Zweiter Schritt: die Rechtsfolgen der Zeile. Regelsatz und Regelfahrverbot stehen in der Bußgeldkatalog-Verordnung, die Punktzahl nicht dort, sondern in der Anlage 13 zu der Fahrerlaubnis-Verordnung. Diese Anlage bewertet dieselbe Tatbestandsnummer je nach Ortslage verschieden, deshalb liest der Rechner die Punkte zuerst über die Verstoßgruppe und dann über die Nummer, niemals über die Nummer allein. Führt die Anlage für eine Nummer keinen Eintrag, weist das Ergebnis null Punkte aus, als Aussage der Anlage, nicht als Zusicherung.

Dritter Schritt: Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid. Liegt der Regelsatz bis zum Höchstbetrag von 55,00 € (§ 56 OWiG), wird der Fall als Verwarnungsgeld geführt: Gebühr und Auslagen fallen nicht an, und der Gesamtbetrag entspricht dem Regelsatz. Darüber hinaus geht ein Bußgeldbescheid voraus.

Vierter Schritt: Gebühr und Auslagen. Im Bescheidzweig wird nach § 107 Abs. 1 OWiG als Gebühr 5,0 % der Geldbuße erhoben, mindestens jedoch 25,00 €; nach § 107 Abs. 3 OWiG kommt für die Zustellung eine Pauschale von 3,50 € hinzu. Der Regelsatz meint dabei den Regelfall: fahrlässige Begehung, gewöhnliche Tatumstände, keine Voreintragungen. Die Behörde kann davon abweichen, maßgeblich ist der Bescheid.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Verwarnungsgeld

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, nach Abzug der Messtoleranz bleiben 15 km/h. Die Tabelle weist dafür einen Regelsatz von 50,00 € aus. Der Betrag liegt auf der Stufe des Verwarnungsgeldes: Gebühr und Auslagen fallen nicht an, und der voraussichtliche Gesamtbetrag beträgt 50,00 €.

Beispiel 1 im Rechner öffnen

Beispiel 2: Bußgeldbescheid

Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h: weniger als 3/10 des halben Tachowerts. Die Tabelle weist dafür einen Regelsatz (Geldbuße) von 160,00 € aus. Dazu kommen die Verfahrensgebühr von 25,00 € und die Auslagen für die Zustellung, voraussichtlich zusammen 188,50 €.

Beispiel 2 im Rechner öffnen

Beide Beispiele rechnet diese Seite mit denselben Registry-Werten aus, die auch der Rechner benutzt; unter den verlinkten Adressen zeigt er dieselben Zahlen.

Welche Verstöße dieser Rechner abdeckt

Die Tabellen zeigen alle Zeilen, die dieser Rechner rechnet: fünf Gruppen mit zusammen 44 Zeilen. Die amtliche Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung führt ein Vielfaches davon; dieser Auszug erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Punkte ohne Eintrag bedeuten, dass die Anlage 13 FeV für die Nummer nichts nennt.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften (Stand: 09.11.2021)
Vorwerfbare Überschreitung Tatbestandsnummer Regelsatz Punkte Regelfahrverbot
bis 10 km/h 11.3.1 30,00 € kein Eintrag kein Regelfahrverbot
über 10 bis 15 km/h 11.3.2 50,00 € kein Eintrag kein Regelfahrverbot
über 15 bis 20 km/h 11.3.3 70,00 € kein Eintrag kein Regelfahrverbot
über 20 bis 25 km/h 11.3.4 115,00 € 1 kein Regelfahrverbot
über 25 bis 30 km/h 11.3.5 180,00 € 1 kein Regelfahrverbot
über 30 bis 40 km/h 11.3.6 260,00 € 2 1 Monat
über 40 bis 50 km/h 11.3.7 400,00 € 2 1 Monat
über 50 bis 60 km/h 11.3.8 560,00 € 2 2 Monate
über 60 bis 70 km/h 11.3.9 700,00 € 2 3 Monate
über 70 km/h 11.3.10 800,00 € 2 3 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften (Stand: 09.11.2021)
Vorwerfbare Überschreitung Tatbestandsnummer Regelsatz Punkte Regelfahrverbot
bis 10 km/h 11.3.1 20,00 € kein Eintrag kein Regelfahrverbot
über 10 bis 15 km/h 11.3.2 40,00 € kein Eintrag kein Regelfahrverbot
über 15 bis 20 km/h 11.3.3 60,00 € kein Eintrag kein Regelfahrverbot
über 20 bis 25 km/h 11.3.4 100,00 € 1 kein Regelfahrverbot
über 25 bis 30 km/h 11.3.5 150,00 € 1 kein Regelfahrverbot
über 30 bis 40 km/h 11.3.6 200,00 € 1 kein Regelfahrverbot
über 40 bis 50 km/h 11.3.7 320,00 € 2 1 Monat
über 50 bis 60 km/h 11.3.8 480,00 € 2 1 Monat
über 60 bis 70 km/h 11.3.9 600,00 € 2 2 Monate
über 70 km/h 11.3.10 700,00 € 2 3 Monate
Abstandsunterschreitung (Stand: 09.11.2021)
Tatbestand Tatbestandsnummer Regelsatz Punkte Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 80 km/h: weniger als 5/10 des halben Tachowerts 12.5.1 75,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 80 km/h: weniger als 4/10 des halben Tachowerts 12.5.2 100,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 80 km/h: weniger als 3/10 des halben Tachowerts 12.5.3 160,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 80 km/h: weniger als 2/10 des halben Tachowerts 12.5.4 240,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 80 km/h: weniger als 1/10 des halben Tachowerts 12.5.5 320,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h: weniger als 5/10 des halben Tachowerts 12.6.1 75,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h: weniger als 4/10 des halben Tachowerts 12.6.2 100,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h: weniger als 3/10 des halben Tachowerts 12.6.3 160,00 € 2 1 Monat
Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h: weniger als 2/10 des halben Tachowerts 12.6.4 240,00 € 2 2 Monate
Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h: weniger als 1/10 des halben Tachowerts 12.6.5 320,00 € 2 3 Monate
Abstandsunterschreitung bei mehr als 130 km/h: weniger als 5/10 des halben Tachowerts 12.7.1 100,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 130 km/h: weniger als 4/10 des halben Tachowerts 12.7.2 180,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Abstandsunterschreitung bei mehr als 130 km/h: weniger als 3/10 des halben Tachowerts 12.7.3 240,00 € 2 1 Monat
Abstandsunterschreitung bei mehr als 130 km/h: weniger als 2/10 des halben Tachowerts 12.7.4 320,00 € 2 2 Monate
Abstandsunterschreitung bei mehr als 130 km/h: weniger als 1/10 des halben Tachowerts 12.7.5 400,00 € 2 3 Monate
Handy oder elektronisches Gerät am Steuer (Stand: 09.11.2021)
Tatbestand Tatbestandsnummer Regelsatz Punkte Regelfahrverbot
Handy oder elektronisches Gerät am Steuer, ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung 246.1 100,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Handy oder elektronisches Gerät am Steuer mit Gefährdung 246.2 150,00 € 2 1 Monat
Handy oder elektronisches Gerät am Steuer mit Sachbeschädigung 246.3 200,00 € 2 1 Monat
Rotlichtverstoß (Stand: 09.11.2021)
Tatbestand Tatbestandsnummer Regelsatz Punkte Regelfahrverbot
Rotes Licht nicht befolgt, Rotphase noch keine Sekunde andauernd 132 90,00 € 1 kein Regelfahrverbot
Rotes Licht nicht befolgt, mit Gefährdung 132.1 200,00 € 2 1 Monat
Rotes Licht nicht befolgt, mit Sachbeschädigung 132.2 240,00 € 2 1 Monat
Rotes Licht nicht befolgt, Rotphase schon länger als 1 Sekunde andauernd 132.3 200,00 € 2 1 Monat
Rotes Licht nicht befolgt, Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung 132.3.1 320,00 € 2 1 Monat
Rotes Licht nicht befolgt, Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung 132.3.2 360,00 € 2 1 Monat

Was dieser Rechner nicht abdeckt

Der Rechner ist ein Auszug aus fünf Verstoßgruppen. Er rechnet bewusst nicht:

  • Tatbestände außerhalb der fünf Gruppen; die amtliche Anlage führt ein Vielfaches der hier gezeigten Zeilen.
  • Alkohol und Drogen am Steuer; für die Grenzwerte des Alkohols steht der Promillerechner dieser Seite bereit.
  • Tateinheit und Tatmehrheit, also das Zusammenrechnen mehrerer Verstöße in einem Verfahren.
  • Voreintragungen im Fahreignungsregister und die Erhöhung, die aus ihnen folgt.
  • Das Absehen vom Regelfahrverbot und seine Voraussetzungen.
  • Die Verdoppelung des Bußgeldrahmens bei vorsätzlicher Begehung.
  • Die abweichenden Sätze für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit.
  • Lastkraftwagen, Kraftomnibusse und Gefahrguttransporte mit ihren eigenen Tabellen.
  • Die Straftatbestände der §§ 315c und 316 StGB, die keine Ordnungswidrigkeiten sind.
  • Den Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit; die Eingabe muss die bereits vorwerfbare Überschreitung sein.

Häufige Fragen

Deckt der Rechner den ganzen Bußgeldkatalog ab?

Nein. Der Rechner bildet fünf Verstoßgruppen als Auszug ab: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts, Abstandsunterschreitung, Handynutzung am Steuer und Rotlichtverstoß. Die amtliche Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung auf gesetze-im-internet.de führt ein Vielfaches an Tatbeständen; wer einen anderen Fall sucht, braucht den amtlichen Wortlaut oder den Bußgeldbescheid. Der Rechner behauptet deshalb nirgends, alle Verstöße zu kennen.

Was ist der Regelsatz und wann weicht die Behörde davon ab?

Der Regelsatz ist der Betrag, den die Tabelle der Bußgeldkatalog-Verordnung für den gewöhnlichen Regelfall nennt: fahrlässige Begehung, keine Voreintragungen, keine besonderen Tatumstände. Die Behörde kann bei Vorsatz, bei Voreintragungen im Fahreignungsregister oder bei erschwerten Umständen höher ansetzen. Maßgeblich ist allein der Bußgeldbescheid, nicht der Rechner.

Warum soll ich die vorwerfbare Überschreitung nach Toleranzabzug eingeben?

Messgeräte arbeiten mit einer messtechnisch zulässigen Toleranz, die Verwaltungsvorschriften und die Rechtsprechung vom gemessenen Wert abziehen, bevor die Tabelle angewendet wird. Nur der verbleibende vorwerfbare Wert bestimmt die Zeile. Der Rechner bildet diesen Abzug bewusst nicht selbst, weil es dafür keine gesetzliche Zahl gibt, und verlangt deshalb den bereits gekürzten Wert.

Wann kommen Gebühr und Auslagen zur Geldbuße hinzu?

Nur im Bußgeldbescheid. Nach § 107 Abs. 1 OWiG wird als Gebühr ein Anteil der festgesetzten Geldbuße erhoben, mindestens jedoch ein gesetzlicher Mindestbetrag; nach § 107 Abs. 3 OWiG kommt für die Zustellung eine Pauschale hinzu. Bei einem Verwarnungsgeld nach § 56 OWiG fallen weder Gebühren noch Auslagen an, der Gesamtbetrag entspricht dann dem Regelsatz.

Woher stammen die Punkte, die der Rechner ausweist?

Aus der Anlage 13 zu der Fahrerlaubnis-Verordnung, nicht aus der Bußgeldkatalog-Verordnung: dort steht, welche Tatbestandsnummer mit wie vielen Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem gezählt wird. Weist das Ergebnis null Punkte aus, heißt das nur, dass die Anlage für die gewählte Nummer keinen Eintrag führt. Über Voreintragungen und ihre Folgen sagt der Rechner nichts.

Was gilt bei mehreren Verstößen oder Voreintragungen?

Das bildet der Rechner nicht ab. Tateinheit und Tatmehrheit, bereits eingetragene Punkte und die Erhöhung, die aus ihnen folgt, führen zu eigenen Bewertungen durch die Behörde; die Tabellenzeile dieses Rechners gilt für den einzelnen, unverdächtigen Fall. Wie der konkrete Bescheid ausfällt, entscheidet die zuständige Behörde anhand der Aktenlage, nicht anhand einer Tabelle.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

Stand: · zuletzt geprüft:

Bußgeldrechner: Tempo, Abstand, Handy und Rotlicht · https://easytools4me.de/bussgeldrechner/

Stand: 09.11.2021 · zuletzt geprüft: 01.09.2026

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.