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Kfz-Steuer-Rechner

Kfz-Steuer aus Hubraum und CO2, mit der Elektro-Befreiung nach § 3d KraftStG.

Die gesetzliche Unterscheidung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG: Fremd- und Selbstzündung tragen verschiedene Hubraumsätze, reine Elektrofahrzeuge fallen unter die Steuerbefreiung des § 3d KraftStG.

Der Hubraum in Kubikzentimeter, Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Pflicht für Benzin und Diesel; für ein reines Elektrofahrzeug ohne Bedeutung.

Der kombinierte CO2-Ausstoß in Gramm je Kilometer, Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Pflicht für Benzin und Diesel; für ein reines Elektrofahrzeug ohne Bedeutung.

Das Datum der erstmaligen Zulassung. Es entscheidet über Tarifregime und Elektro-Befreiung und trägt bewusst keine Vorgabe. Format: TT.MM.JJJJ

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So wird gerechnet

Bemessungsgrundlage sind Hubraum und CO2-Ausstoß. Nach § 8 Nr. 1 Buchstabe b KraftStG bemisst sich die Steuer eines Personenkraftwagens nach seinem Hubraum und seiner Kohlendioxidemission; der Steuersatz steht in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG und besteht aus zwei Summanden, dem Hubraumbetrag und dem CO2-Zuschlag, die der Rechner getrennt ausweist, damit ihr Verhältnis sichtbar bleibt und nicht in einer Summe verschwindet.

Der Hubraumbetrag wird je angefangene 100 Kubikzentimeter erhoben. Ein Fahrzeug, das auch nur einen Kubikzentimeter über einer vollen Einheit liegt, zahlt die nächste Einheit, denn das Gesetz besteuert je angefangene Einheit und nicht je vollen Hundert; die Rechnung rundet deshalb auf, sie teilt nie. Fremd- und Selbstzündung tragen dabei verschiedene Sätze: Dieselkraftstoff ist je Liter geringer besteuert als Benzin, und die Kraftfahrzeugsteuer gleicht das aus, deshalb zahlt ein Diesel bei gleichem Hubraum deutlich mehr.

Der CO2-Zuschlag ist progressiv und wird stufenweise gebildet. Freigestellt ist ein Ausstoß bis zum Freibetrag von 95 g/km, ein Freibetrag und keine Freigrenze: nur der übersteigende Teil wird belastet, ein Gramm darüber erhöht die Steuer nicht um den ganzen Ausstoß, sondern nur um den Satz der ersten Stufe. Über dem Freibetrag wächst der Zuschlag stufenweise auf Teilbeträgen: der Teil bis zur ersten Obergrenze zahlt den ersten Satz, der Teil darüber den zweiten, und so weiter bis zur letzten Stufe ohne Obergrenze. Ein einziger Satz auf den ganzen Ausstoß wäre ein anderer, höherer Betrag.

Die Summe beider Beträge wird auf volle Euro nach unten abgerundet. Nach § 11 Abs. 5 KraftStG ist die zu entrichtende Steuer auf volle Euro nach unten abzurunden, nicht kaufmännisch zu runden: aus einem Betrag mit 50 Cent wird der niedrigere volle Eurobetrag. Die Abrundung greift ausschließlich auf die Summe, die beiden Kacheln für Hubraum- und CO2-Betrag bleiben ungerundet und können zusammen bis zu 99 Cent über dem ausgewiesenen Jahresbetrag liegen.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: 1.598 ccm und 120 g/km als Benziner

1.598 ccm sind 16 angefangene Einheiten; der CO2-Ausstoß von 120 g/km übersteigt den Freibetrag um 25 Gramm, die stufenweise belastet werden. Zusammen ergibt das als Benziner 83,00 € je Jahr.

Beispiel 1 im Rechner öffnen

Beispiel 2: dieselbes Fahrzeug als Diesel

Dasselbe Fahrzeug mit denselben Werten, aber als Selbstzünder: der CO2-Betrag bleibt unverändert, der Hubraumbetrag wächst auf das Vielfache. Zusammen ergibt das als Diesel 203,00 € je Jahr, genau 120,00 € mehr als der Benziner, allein durch die Zündungsart.

Beispiel 2 im Rechner öffnen

Die CO2-Stufen im Überblick

Die Tabelle rendert den Stufentarif des CO2-Zuschlags aus dem Parameter-Register dieser Seite, Zeile für Zeile wie im Gesetzestext: die Untergrenze der ersten Stufe ist der Freibetrag, jede weitere die Obergrenze der vorherigen, die letzte Zeile trägt keine Obergrenze.

Stufentarif des CO2-Zuschlags (Stand: 01.01.2026)
Stufe CO2-Ausstoß Satz
Stufe 1 über 95 bis 115 g/km 2,00 €
Stufe 2 über 115 bis 135 g/km 2,20 €
Stufe 3 über 135 bis 155 g/km 2,50 €
Stufe 4 über 155 bis 175 g/km 2,90 €
Stufe 5 über 175 bis 195 g/km 3,40 €
Stufe 6 über 195 g/km, ohne Obergrenze 4,00 €

Der Zuschlag je Gramm gilt nur für den Teil des Ausstoßes, der in die jeweilige Stufe fällt; ein Fahrzeug, das tief in die dritte Stufe reicht, zahlt für die ersten Gramm weiter die Sätze der ersten beiden Stufen.

Elektroautos und die Steuerbefreiung

Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn ihre Erstzulassung in die Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 fällt. Die Befreiung läuft dann 10 Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung, längstens jedoch bis zum 31.12.2035: reicht die Frist über dieses Ende hinaus, kappt das Gesetz sie, und die Steuerpflicht beginnt zum festgelegten Tag, nicht erst mit Ablauf der vollen Jahre.

Der Gesetzgeber hat diese Daten mehrfach verschoben, zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2026; der Abschnitt rendert deshalb den aktuellen Stand aus dem Parameter-Register, und die Stand-Zeile der Seite trägt den jüngsten Anwendungsstichtag. Maßgeblich ist immer die Fassung, die im Steuerbescheid des Hauptzollamts ankommt.

Nach Ablauf der Befreiung greift für Elektrofahrzeuge ein Gewichtstarif nach § 9 KraftStG, der nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemisst. Dieser Rechner bildet ihn nicht ab und nennt nach Ablauf der Befreiung deshalb keinen Betrag, statt einen zu schätzen.

Was der Rechner nicht beantwortet

Er rechnet nur Personenkraftwagen mit Erstzulassung ab dem 01.01.2021. Für früher zugelassene Fahrzeuge gelten andere CO2-Freibeträge, und vor Mitte 2009 wurde nach Schadstoffklasse besteuert; diese Tarife bildet der Rechner bewusst nicht ab und antwortet stattdessen mit einer klaren Meldung, damit kein stiller Falschbetrag entsteht.

Er kennt keine anderen Fahrzeugarten: keine Oldtimer mit rotem oder H-Kennzeichen, keine Wohnmobile, keine Krafträder, keine Anhänger und keine Nutzfahrzeuge nach zulässigem Gesamtgewicht samt ihrer Lärmklassen. Für all diese Gruppen laufen eigene Tarifregeln, die hier nicht nachgebaut sind.

Er bildet den Gewichtstarif der Elektrofahrzeuge nicht ab, der nach Ablauf der Steuerbefreiung des § 3d KraftStG greift; der Elektrozweig endet deshalb an der Befreiungsgrenze mit einer Meldung, nie mit einem geschätzten Betrag.

Er kennt keine Sonderfälle der Erhebung: die Steuerentlastung des § 3b KraftStG, Saisonkennzeichen, unterjährige Zulassungen und Ermäßigungen wegen Schwerbehinderung fehlen. Wer einen dieser Fälle betrifft, rechnet am Steuerbescheid des Hauptzollamts vorbei.

Die Kfz-Steuer ist eine der Fixkostenpositionen, die der Autokosten-Rechner für die Gesamtkosten eines Fahrzeugs zusammensetzt; wer sie dort braucht, kann sie hier vorab bestimmen.

Der Verbrauch, der die Spritkosten treibt, korreliert mit dem CO2-Wert, der den Zuschlag treibt; beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Wer den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens rechnet, trägt die Kfz-Steuer als weitere Fahrzeugkostenposition, und wer leaset, kann prüfen, ob die monatliche Rate die fällige Fahrzeugsteuer bereits einschließt.

Häufige Fragen

Warum zahlt ein Diesel deutlich mehr Kfz-Steuer als ein Benziner?

Der Hubraumsatz der Selbstzündung ist ein Vielfaches des Satzes der Fremdzündung, weil Dieselkraftstoff je Liter geringer besteuert wird als Benzin und die Kraftfahrzeugsteuer das ausgleicht. Der CO2-Zuschlag dagegen wird für beide Antriebe nach denselben Stufen gebildet. Bei gleichem Hubraum und gleichem CO2-Ausstoß ist der ganze Unterschied zwischen beiden Fahrzeugen also der Hubraumbetrag, was der Rechner durch die getrennten Kacheln sichtbar macht.

Was bedeutet „je angefangene 100 ccm"?

Der Hubraumbetrag wird nicht je vollen Hundert Kubikzentimeter erhoben, sondern je angefangener Einheit: ein Fahrzeug mit 1.601 ccm liegt genau einen Kubikzentimeter über der sechzehnten Einheit und zahlt damit siebzehn Einheiten, nicht sechzehn. Erst bei exakt 1.600 ccm bleiben es sechzehn. Der Rechner bildet diese Aufrundung nach und zeigt die Zahl der Einheiten im Interpretationstext unter dem Ergebnis.

Wo steht der maßgebliche CO2-Wert?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7, als kombinierter CO2-Ausstoß in Gramm je Kilometer, nach dem WLTP-Verfahren ermittelt. Nur dieser Wert zählt bei der Veranlagung, nicht ein Verbrauchswert und nicht eine Herstellerangabe aus dem Konfigurator. Steht das Feld leer, etwa bei importierten Fahrzeugen, hilft die Zulassungsbehörde oder das Hauptzollamt weiter; der Rechner braucht den Wert in Gramm je Kilometer.

Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Nach § 3d KraftStG sind reine Elektrofahrzeuge befreit, wenn ihre Erstzulassung in einen gesetzlich begünstigten Zeitraum fällt; die Befreiung läuft dann eine feste Anzahl Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, höchstens bis zu einem gesetzlich festgelegten Enddatum, das auch vor Ablauf der Jahre kappt. Der Gesetzgeber hat diese Daten mehrfach verschoben; die geltenden Daten rendert der Abschnitt „Elektroautos und die Steuerbefreiung" unter dem Rechner aus dem Parameter-Register.

Wer erhebt die Kfz-Steuer und wann wird sie fällig?

Die Zollverwaltung ist für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig: das Hauptzollamt setzt sie fest, zieht sie ein und verschickt den Steuerbescheid. Die Jahressteuer wird jeweils im Voraus fällig, erstmals ab dem Tag der Zulassung; die Zentraleingangsstelle kann Einzugsermächtigung und Halb- oder Vierteljahreszahlung verwalten. Maßgeblich für den zu zahlenden Betrag ist stets der Steuerbescheid, nicht ein Rechner.

Werden Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 2021 anders besteuert?

Ja. Der Stufentarif mit dem CO2-Freibetrag dieses Rechners gilt nur für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021. Für ältere Fahrzeuge gelten andere CO2-Freibeträge, und vor Mitte 2009 wurde nach Schadstoffklasse und Hubraum besteuert. Diese Regime bildet der Rechner bewusst nicht ab und antwortet stattdessen mit einer klaren Meldung, statt den heutigen Tarif auf ein älteres Fahrzeug anzuwenden.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

Stand: · zuletzt geprüft:

Kfz-Steuer-Rechner: Hubraum und CO2 sofort berechnen · https://easytools4me.de/kfz-steuer-rechner/

Stand: 01.01.2026 · zuletzt geprüft: 01.09.2026

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.