TVöD-Rechner 2025/2026: Entgelt je Entgeltgruppe und Stufe
TVöD-Tabellenentgelt je Gruppe und Stufe für Bund und Kommunen, mit Aufstieg.
Mindestausbildungsvergütung je Ausbildungsjahr nach Startdatum berechnen.
Der Rechner bildet die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG ab, keine tarifvertragliche Vergütung, keine Teilzeitkürzung und keinen Sachbezug. Das Startjahr legt den Basisbetrag für alle vier Ausbildungsjahre fest; für Teilmonate trifft § 17 BBiG keine eigene Regel.
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Die Mindestausbildungsvergütung ist die gesetzliche Untergrenze der monatlichen Ausbildungsvergütung in dualen Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Sie gilt seit dem 01.01.2020 und steht in § 17 Abs. 1 und 2 BBiG. Sie ist ein Bruttobetrag je Monat und eine Untergrenze: Tarifvertragliche Regelungen gehen ihr vor, und was darüber hinaus vereinbart wird, bleibt der Vertragsfreiheit überlassen.
Die Jahre zwei bis vier erhalten feste Aufschläge auf den Grundbetrag des Startjahres: 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BBiG). Jeder Aufschlag wird auf ganze Euro gerundet, und zwar mit der gesetzlichen 0,50-Euro-Regel des § 17 Abs. 2 Satz 4 und 7 BBiG: Nachkommaanteile bis unter 0,50 werden abgerundet, ab 0,50 aufgerundet. Schritt für Schritt am Startjahr 2026 mit dem Grundbetrag von 724 Euro (Bekanntmachung zum 01.01.2026, Bundesinstitut für Berufsbildung):
Die fortgeschriebene Höhe gilt für Ausbildungen, die im Jahr der Fortschreibung beginnen (§ 17 Abs. 2 Satz 6 BBiG), und dieser Betrag trägt dann alle vier Jahre. Eine Ausbildung, die am 01.08.2025 beginnt, rechnet mit dem Grundbetrag von 682 Euro (Bekanntmachung zum 01.01.2025) und erhält im zweiten Jahr 805 Euro, obwohl 2026 bereits die höheren Werte gelten. Eine Ausbildung mit Start am 15.03.2024 rechnet durchgängig mit 649 Euro (Bekanntmachung 2024). Eine Erhöhung im laufenden Ausbildungsverhältnis gibt es nicht, sie beginnt nur mit einem neuen Ausbildungsverhältnis im neuen Startjahr.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Höhe für das Folgejahr spätestens bis zum 1. November im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 17 Abs. 2 Satz 5 BBiG), berechnet vom Bundesinstitut für Berufsbildung. Die neue Staffel gilt für Ausbildungen, die im Folgejahr beginnen. Die Stand-Zeile in der Quellenfläche nennt das Datum der Bekanntmachung, auf der die Beträge dieser Seite beruhen, und den Tag der letzten amtlichen Prüfung.
Der Rechner bildet die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für eine Vollzeit-Ausbildung auf Monatsbasis bis zum vierten Ausbildungsjahr ab. Tarifvertragliche Vergütungen, Tarifbindung und die 20-Prozent-Unterschreitungsgrenze werden benannt, nicht gerechnet; Teilzeitberufsausbildung und die Anrechnung von Sachbezug mit der 75-Prozent-Grenze bleiben außen vor, ebenso der Netto-Blick auf den Bruttobetrag. Für den ersten Teilmonat trifft § 17 BBiG keine Regel, die Zahlung richtet sich nach dem Ausbildungsvertrag. Die Geringfügigkeitsgrenze eines Nebenjobs rechnet der Minijob-Rechner, den Netto-Betrag der Brutto-netto-Rechner. Wer statt des Monatsbetrags die vergütete Stunde kennen möchte, nutzt den Stundenlohn-Rechner.
Für eine Ausbildung, die am 01.09.2026 beginnt, beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Im Bezugsmonat Oktober 2026 läuft das erste Ausbildungsjahr, es ist maßgeblich. Das erste Ausbildungsjahr läuft vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2027, beide Tage eingeschlossen. Beispiel im Rechner öffnen.
Für eine Ausbildung, die am 01.08.2025 beginnt, läuft im Bezugsmonat Oktober 2026 das zweite Ausbildungsjahr: das erste reicht vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2026, das zweite vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027. Maßgeblich ist der Betrag von 805 Euro: 682 Euro Grundbetrag des Startjahres plus 18 Prozent sind 804,76 Euro, mit der 0,50-Euro-Regel aufgerundet. Beispiel im Rechner öffnen.
Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, gilt je Monat: 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat diese Beträge zum 01.01.2026 bekannt gegeben, berechnet vom Bundesinstitut für Berufsbildung. Die Höhe hängt also vom Startjahr ab, nicht vom laufenden Kalenderjahr, und dieser Rechner bildet genau das ab.
Im zweiten Ausbildungsjahr kommt ein Aufschlag von 18 Prozent auf den Grundbetrag des Startjahres hinzu (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BBiG). Bei einem Start 2026 sind das 854 Euro monatlich. Wer 2025 begonnen hat, bekommt im zweiten Jahr mindestens 805 Euro, weil der frühere Grundbetrag von 682 Euro zugrunde liegt. Die Unterschiede zeigen, warum das Startjahr und nicht das Bezugsjahr die Staffel bestimmt.
Der Betrag wird jährlich fortgeschrieben und zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die neue Höhe spätestens bis zum 1. November im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 17 Abs. 2 Satz 5 BBiG), berechnet vom Bundesinstitut für Berufsbildung. Die Stand-Zeile der Quellenfläche zeigt, welche Bekanntmachung die Beträge dieses Rechners trägt.
Der Grundbetrag richtet sich nach dem Jahr, in dem die Ausbildung beginnt (§ 17 Abs. 2 Satz 6 BBiG), unabhängig vom Startmonat. Die Ausbildungsjahre laufen ab dem Starttag, ein Start am 15. verschiebt also alle Jahrgrenzen auf den 15. Für den ersten Teilmonat trifft § 17 BBiG keine eigene Regel; die Zahlung richtet sich nach dem Ausbildungsvertrag. Der Rechner teilt die Jahrgrenzen entsprechend dem Starttag.
Bei tarifgebundenen Betrieben geht der Tarifvertrag vor, wenn er eine höhere oder abweichende Ausbildungsvergütung regelt (§ 17 Abs. 3 BBiG); die Mindestausbildungsvergütung ist dann nicht maßgeblich. Für nicht tarifgebundene Betriebe darf die vereinbarte Vergütung die tarifliche um höchstens 20 Prozent unterschreiten (§ 17 Abs. 4 BBiG). Teilzeitberufsausbildung und Sachbezug folgen eigenen Regeln (§ 17 Abs. 5 und 6 BBiG), die dieser Rechner nicht anwendet.
Stand: · zuletzt geprüft:
Mindestausbildungsvergütung 2026: Rechner je Ausbildungsjahr · https://easytools4me.de/mindestausbildungsverguetung/
Stand: 01.01.2026 · zuletzt geprüft: 10.09.2026
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