Brutto-Netto-Rechner 2026: Nettogehalt und Abzüge berechnen
Nettogehalt 2026 mit Lohnsteuer und gesetzlichen Sozialabgaben berechnen.
TVöD-Tabellenentgelt je Gruppe und Stufe für Bund und Kommunen, mit Aufstieg.
Bitte Werte eingeben, das Ergebnis erscheint hier.
Dieser Rechner ist ein Datenbestand-Rechner: Er rechnet keine Formel, sondern liest das monatliche Tabellenentgelt aus der hinterlegten Entgeltmatrix und die Stufenlaufzeiten aus § 16 TVöD. Der Wert liegt in der sauber gesourcten Matrix mit Quelle, Stand und Prüfdatum, nicht in einer Berechnung.
Eine Zelle der Entgelttabelle hat vier Koordinaten: die Entgeltgruppe (E 1 bis E 15), die Erfahrungsstufe (1 bis 6), den Tarifbereich und die Tarifperiode. Der Rechner wählt die Zelle nach genau diesen vier Angaben. Der Tarifbereich ist dabei die zweite Dimension statt einer Ost-West-Unterscheidung: Der TVöD hat seit der Überleitung keine Ost-West-Tabellen mehr, die Erhöhungen der Tarifeinigung vom 06.04.2025 gelten bundesweit einheitlich. Getrennte Tabellen tragen der Bund (Anlage A) und die Kommunen (Anlage B, VKA); sie unterscheiden sich in den Entgeltgruppen E 9a bis E 9c, in der Entgeltgruppe E 1 und in den Überleitungsgruppen, während die übrigen Gruppen identisch sind.
Die Matrix trägt die Perioden der Tarifeinigung vom 06.04.2025: +3,0 Prozent, mindestens 110 Euro, ab 01.04.2025, und +2,8 Prozent ab 01.05.2026, Laufzeit bis zum 31.03.. Der Stichtag entscheidet, welche Periode gelesen wird: Ein Monat ab Mai 2026 liest die erhöhte Tabelle, ein Monat davor die erste Stufe. Periodengrenzen gehören dabei zur Periode, die sie eröffnet: der 01.05.2026 liest die neue Tabelle, der 30.04.2026 die alte. Für jeden Monat außerhalb der geladenen Perioden verweigert der Rechner die Ausgabe, statt eine Prognose zu wagen.
Mit dem Datum Ihres Eintritts in die aktuelle Stufe rechnet der Rechner den nächsten Aufstieg: Stufe 2 folgt nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei Jahren, Stufe 4 nach drei Jahren, Stufe 5 nach vier Jahren und Stufe 6 nach fünf Jahren in der vorangegangenen Stufe. Das Aufstiegsdatum entsteht als reine Kalenderarithmetik, mit Monatsende-Klemme: Ein Eintritt am 31. eines Monats führt bei einem kürzeren Zielmonat nicht in den Folgemonat, sondern auf dessen letzten Tag. Das Entgelt nach dem Aufstieg liest der Rechner aus der Zelle der nächsten Stufe in der Periode, die den Aufstiegsmonat enthält; liegt der Aufstieg nach dem Ende der geladenen Perioden, trägt die Ausgabe einen Hinweis, statt eine Zahl zu erfinden. Eine etwaige Bewährung nach § 17 Abs. 2 TVöD wird nicht geprüft, die Datenrechnung bleibt reine Laufzeitrechnung.
Die Entgeltgruppe E 1 umfasst fünf Stufen und beginnt mit Stufe 2, eine Stufe 1 gibt es nicht. Wählen Sie E 1 mit Stufe 1, verweigert der Rechner mit einem klaren Hinweis statt einer Ersatzzahl; jede gültige E-1-Berechnung trägt denselben Hinweis zusätzlich. In der Stufentabelle bleibt die Stufe-1-Zelle der Entgeltgruppe 1 als Text „keine Stufe 1" stehen, damit die Tabelle die Struktur der Gruppe vollständig zeigt.
Die Matrix wird aus dem amtlichen Tarifvertragstext erhoben: die Bund-Tabellen aus der BMI-Publikation der Entgelttabellen TVöD-Bund, die VKA-Tabellen aus der amtlichen Tabelle TVöD-VKA. Als Erhebungsprüfung dient eine Konsistenzregel zwischen den Perioden: Jede Zelle der zweiten Stufe muss der ersten Stufe mal 1,028 entsprechen, kaufmännisch gerundet, denn genau das beschreibt die Erhöhungsstufe von +2,8 Prozent. Weicht eine Zelle von dieser Rechnung ab, entscheidet der amtliche Tarifvertragstext als Primärquelle über den Wert; die eine dokumentierte Abweichung ist die ausdrückliche Festsetzung der Tarifeinigung für E 1 Stufe 2 im Bereich Bund. Quelle, Stand und Prüfdatum stehen im Quellenblock dieser Seite.
Für die Abzüge vom Tabellenentgelt, also Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, rechnet der Brutto-Netto-Rechner die Arbeitnehmerseite im Detail.
Beide Beispiele lesen dieselbe Matrix; das erste zeigt eine Tabellenzelle, das zweite die Aufstiegsdatenrechnung. Über den Link unter jedem Beispiel öffnen Sie es im Rechner und sehen dieselben Zahlen.
In der Entgeltgruppe E 13, Stufe 1, im Tarifbereich Kommunen (TVöD-VKA) gilt für die Periode von 01.05.2026 bis 31.03.2027 ein monatliches Tabellenentgelt von 4.901,11 €. Die Stufentabelle zeigt alle sechs Stufen der Entgeltgruppe für denselben Bereich und dieselbe Periode, mit der gewählten Stufe hervorgehoben.
Wer am 20.05.2024 in Stufe 2 der Entgeltgruppe E 13 (Kommunen) aufgestiegen ist, erreicht nach 24 Monaten in der Stufe am 20.05.2026 die Stufe 3. Das Tabellenentgelt nach dem Aufstieg beträgt 5.709,87 € je Monat; gelesen wird die Zelle der nächsten Stufe in der Periode des Aufstiegsmonats. Der Stichtag Mai zeigt zugleich das Tabellenentgelt der aktuellen Stufe im selben Monat.
Verbindlich sind allein die Eingruppierung und Abrechnung Ihres Arbeitgebers: Der Rechner liest Tabellenwerte und rechnet Laufzeiten, er prüft keine Ansprüche. Für die Abzüge vom Tabellenentgelt nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.
Die Tarifeinigung vom 06.04.2025 sieht zwei Erhöhungsstufen vor: +3,0 Prozent, mindestens 110 Euro, zum 01.04.2025 und +2,8 Prozent zum 01.05.2026. Der Rechner liest beide Stufen aus den hinterlegten Tarifperioden: Wählen Sie als Monat einen Termin ab Mai 2026, erscheinen die erhöhten Tabellenentgelte, bei einem Monat davor die Werte der ersten Stufe. Die Tabellen laufen bis zum 31.03.2027; eine spätere Periode liegt noch nicht vor.
§ 16 TVöD ordnet die Laufzeiten fest: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei Jahren, Stufe 4 nach drei Jahren, Stufe 5 nach vier Jahren und Stufe 6 nach fünf Jahren in der vorangegangenen Stufe. Der Rechner rechnet aus dem Datum Ihres Eintritts in die aktuelle Stufe das Datum des nächsten Aufstiegs und liest das Tabellenentgelt der nächsten Stufe. Eine etwaige Bewährung nach § 17 Abs. 2 TVöD prüft die Datenrechnung nicht; sie bleibt reine Laufzeitrechnung.
Nein. Der TVöD kennt seit der Überleitung keine Ost-West-Tabellen mehr; die Erhöhungen der Tarifeinigung vom 06.04.2025 gelten bundesweit einheitlich. Die zweite Dimension der Tabellen ist der Tarifbereich: TVöD-Bund (Anlage A) und TVöD-VKA (Anlage B, Kommunen). Beide Tabellen unterscheiden sich in den Entgeltgruppen E 9a bis E 9c, in der Entgeltgruppe E 1 und in den Überleitungsgruppen. Für Ost-bezogene Besonderheiten einzelner kommunaler Arbeitgeber gilt der Ausschluss dieses Rechners.
TVöD-Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, TVöD-VKA für Beschäftigte bei kreisfreien Städten, Kreisen und Gemeinden. Die Entgelttabellen der beiden Bereiche sind weitgehend gleich, unterscheiden sich aber in den Entgeltgruppen E 9a bis E 9c und in der Entgeltgruppe E 1. Der Rechner führt beide Bereiche als getrennte Matrizen; wählen Sie den Tarifbereich Ihres Arbeitgebers und lesen Sie die Zelle Ihrer Entgeltgruppe und Stufe.
Nein. Für Pflegebeschäftigte gilt die Entgeltordnung Pflege mit eigenen Entgeltgruppen P 5 bis P 16 und eigenen Tabellen, die dieser Rechner nicht führt. Auch die Entgelte für Auszubildende und Studierende, die Überleitungsgruppen E 2Ü und E 15Ü sowie Zulagen und Schichtentgelte sind nicht enthalten. Der Rechner liest ausschließlich die Tabellenentgelte der allgemeinen Entgeltgruppen E 1 bis E 15 für Bund und Kommunen.
Stand: · zuletzt geprüft:
TVöD-Rechner 2025/2026: Entgelt je Entgeltgruppe und Stufe · https://easytools4me.de/tvoed-rechner/
Stand: 01.04.2025 · zuletzt geprüft: 12.09.2026
Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.