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TVöD-Rechner 2025/2026: Tabellenentgelt und Stufenaufstieg

TVöD-Tabellenentgelt je Gruppe und Stufe für Bund und Kommunen, mit Aufstieg.

Ihre Einordnung

Die Entgeltgruppe aus Ihrer Eingruppierung (§§ 12 bis 16 TVöD-Anlage A beziehungsweise B). Überleitungsgruppen E 2Ü und E 15Ü werden nicht angeboten.

Die Erfahrungsstufe aus Ihrem Bescheid oder Ihrer Entgeltabrechnung. In der Entgeltgruppe 1 gibt es keine Stufe 1.

Bund für Beschäftigte des Bundes, Kommunen für Beschäftigte bei kreisfreien Städten, Kreisen und Gemeinden (VKA). Die Tabellen unterscheiden sich in einigen Entgeltgruppen.

Stichtag und Aufstieg

Der Monat, für den Sie das Tabellenentgelt lesen wollen. Geladen sind die Tarifperioden der Registry.

Das Datum, an dem Sie in die gewählte Stufe aufgestiegen sind. Damit rechnet der Rechner Ihren nächsten Aufstieg.

Gelesen wird das monatliche Tabellenentgelt der gewählten Zelle aus den hinterlegten Tarifperioden. Nicht abgedeckt sind die Überleitungsgruppen E 2Ü und E 15Ü, die Entgeltordnung Pflege (P 5 bis P 16), die Entgeltordnungen für Auszubildende und Studierende, Zulagen und Schichtentgelte, die Jahressonderzahlung, Ost-West-Ausgleichsregeln einzelner kommunaler Arbeitgeber und die Tarifverträge des Länderbereichs (TV-L).

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So wird gerechnet

Dieser Rechner ist ein Datenbestand-Rechner: Er rechnet keine Formel, sondern liest das monatliche Tabellenentgelt aus der hinterlegten Entgeltmatrix und die Stufenlaufzeiten aus § 16 TVöD. Der Wert liegt in der sauber erhobenen Matrix mit Quelle, Stand und Prüfdatum, nicht in einer Berechnung.

Wie die TVöD-Entgelttabelle zu lesen ist

Eine Zelle der Entgelttabelle hat vier Koordinaten: die Entgeltgruppe (E 1 bis E 15), die Erfahrungsstufe (1 bis 6), den Tarifbereich und die Tarifperiode. Der Rechner wählt die Zelle nach genau diesen vier Angaben. Der Tarifbereich ist dabei die zweite Dimension statt einer Ost-West-Unterscheidung: Der TVöD hat seit der Überleitung keine Ost-West-Tabellen mehr, die Erhöhungen der Tarifeinigung vom 06.04.2025 gelten bundesweit einheitlich. Getrennte Tabellen tragen der Bund (Anlage A) und die Kommunen (Anlage B, VKA); sie unterscheiden sich in den Entgeltgruppen E 9a bis E 9c, in der Entgeltgruppe E 1 und in den Überleitungsgruppen, während die übrigen Gruppen identisch sind.

Die Tarifperioden

Die Matrix trägt die Perioden der Tarifeinigung vom 06.04.2025: +3,0 Prozent, mindestens 110 Euro, ab 01.04.2025, und +2,8 Prozent ab 01.05.2026, Laufzeit bis zum 31.03.. Der Stichtag entscheidet, welche Periode gelesen wird: Ein Monat ab Mai 2026 liest die erhöhte Tabelle, ein Monat davor die erste Stufe. Periodengrenzen gehören dabei zur Periode, die sie eröffnet: der 01.05.2026 liest die neue Tabelle, der 30.04.2026 die alte. Für jeden Monat außerhalb der geladenen Perioden bleibt die Ausgabe leer.

Der Stufenaufstieg nach § 16 TVöD

Mit dem Datum Ihres Eintritts in die aktuelle Stufe rechnet der Rechner den nächsten Aufstieg: Stufe 2 folgt nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei Jahren, Stufe 4 nach drei Jahren, Stufe 5 nach vier Jahren und Stufe 6 nach fünf Jahren in der vorangegangenen Stufe. Das Aufstiegsdatum entsteht als reine Kalenderarithmetik, mit Monatsende-Klemme: Ein Eintritt am 31. eines Monats führt bei einem kürzeren Zielmonat nicht in den Folgemonat, sondern auf dessen letzten Tag. Das Entgelt nach dem Aufstieg liest der Rechner aus der Zelle der nächsten Stufe in der Periode, die den Aufstiegsmonat enthält; liegt der Aufstieg nach dem Ende der geladenen Perioden, trägt die Ausgabe einen Hinweis, statt eine Zahl zu erfinden. Eine etwaige Bewährung nach § 17 Abs. 2 TVöD wird nicht geprüft, die Datenrechnung bleibt reine Laufzeitrechnung.

Die Entgeltgruppe 1 als Sonderfall

Die Entgeltgruppe E 1 umfasst fünf Stufen und beginnt mit Stufe 2, eine Stufe 1 gibt es nicht. Wählen Sie E 1 mit Stufe 1, verweigert der Rechner mit einem klaren Hinweis statt einer Ersatzzahl; jede gültige E-1-Berechnung trägt denselben Hinweis zusätzlich. In der Stufentabelle bleibt die Stufe-1-Zelle der Entgeltgruppe 1 als Text „keine Stufe 1" stehen, damit die Tabelle die Struktur der Gruppe vollständig zeigt.

Die Datenherkunft

Die Matrix wird aus dem amtlichen Tarifvertragstext erhoben: die Bund-Tabellen aus der BMI-Publikation der Entgelttabellen TVöD-Bund, die VKA-Tabellen aus der amtlichen Tabelle TVöD-VKA. Als Erhebungsprüfung dient eine Konsistenzregel zwischen den Perioden: Jede Zelle der zweiten Stufe muss der ersten Stufe mal 1,028 entsprechen, kaufmännisch gerundet, denn genau das beschreibt die Erhöhungsstufe von +2,8 Prozent. Weicht eine Zelle von dieser Rechnung ab, entscheidet der amtliche Tarifvertragstext als Primärquelle über den Wert; die eine dokumentierte Abweichung ist die ausdrückliche Festsetzung der Tarifeinigung für E 1 Stufe 2 im Bereich Bund. Quelle, Stand und Prüfdatum stehen im Quellenblock dieser Seite.

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

  • Eine Eingruppierungsprüfung: ob die gewählte Entgeltgruppe zu Ihrer Tätigkeit passt, entscheidet der Eingruppierungsbescheid; der Rechner liest nur Tabellenzellen.
  • Die Überleitungsgruppen E 2Ü und E 15Ü für übergeleitete Beschäftigte.
  • Die Entgeltordnung Pflege: die Entgeltgruppen P 5 bis P 16 haben eine eigene Tabelle mit eigenen Stufen.
  • Zulagen, Schichtentgelte, Mehrarbeit, die Jahressonderzahlung und sonstige tarifliche Zuschläge.
  • Der Länderbereich TV-L mit eigenem Tarifvertrag und eigenen Tabellen.
  • Ost-West-Ausgleichsregeln einzelner kommunaler Arbeitgeber.

Für die Abzüge vom Tabellenentgelt, also Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, rechnet der Brutto-Netto-Rechner die Arbeitnehmerseite im Detail.

Rechenbeispiel

Beide Beispiele lesen dieselbe Matrix; das erste zeigt eine Tabellenzelle, das zweite die Aufstiegsdatenrechnung. Über den Link unter jedem Beispiel öffnen Sie es im Rechner und sehen dieselben Zahlen.

Beispiel 1: Tabellenentgelt von E 13, Stufe 1, Kommunen

In der Entgeltgruppe E 13, Stufe 1, im Tarifbereich Kommunen (TVöD-VKA) gilt für die Periode von 01.05.2026 bis 31.03.2027 ein monatliches Tabellenentgelt von 4.901,11 €. Die Stufentabelle zeigt alle sechs Stufen der Entgeltgruppe für denselben Bereich und dieselbe Periode, mit der gewählten Stufe hervorgehoben.

Beispiel 1 im Rechner öffnen

Beispiel 2: Aufstiegsdatenrechnung mit Eintrittsdatum

Wer am 20.05.2024 in Stufe 2 der Entgeltgruppe E 13 (Kommunen) aufgestiegen ist, erreicht nach 24 Monaten in der Stufe am 20.05.2026 die Stufe 3. Das Tabellenentgelt nach dem Aufstieg beträgt 5.709,87 € je Monat; gelesen wird die Zelle der nächsten Stufe in der Periode des Aufstiegsmonats. Der Stichtag Mai zeigt zugleich das Tabellenentgelt der aktuellen Stufe im selben Monat.

Beispiel 2 im Rechner öffnen

Verbindlich sind allein die Eingruppierung und Abrechnung Ihres Arbeitgebers: Der Rechner liest Tabellenwerte und rechnet Laufzeiten, er prüft keine Ansprüche. Für die Abzüge vom Tabellenentgelt nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wann steigt das Gehalt im öffentlichen Dienst 2026?

In zwei Schritten: Die Tarifeinigung vom 06.04.2025 erhöht die Entgelte zum 01.04.2025 und ein zweites Mal zum 01.05.2026, im ersten Schritt um mindestens 110 Euro je Monat. Der Rechner liest die Periode, in die Ihr gewählter Monat fällt: ab dem Mai 2026 die erhöhten Tabellen, davor die erste Stufe. Die Tabellen laufen bis zum 31.03.2027; für Monate danach liegt noch keine Periode vor.

Wie funktioniert der Stufenaufstieg im TVöD?

Ihr Aufstiegstag hängt allein am Datum, an dem Sie in die aktuelle Stufe eingetreten sind: die Stufen folgen nach einem bis fünf Jahren (§ 16 TVöD), Monatsenden werden geklemmt. Der Rechner nennt den nächsten Aufstiegstermin und das Entgelt der Zielzelle; ob Ihr Fall eine Bewährung nach § 17 Abs. 2 TVöD hat, liest er nicht.

Gibt es im TVöD unterschiedliche Tabellen für Ost und West?

Nein, der Ost-West-Unterschied ist seit der Überleitung entfallen; die Erhöhungsstufen der Tarifeinigung von 2025 gelten für alle Tarifbereiche gleich. Unterschiede bleiben zwischen den Trägern: der Bund tabelliert in Anlage A, die Kommunen in Anlage B, mit eigenen Zellen für E 9a bis E 9c, E 1 und die Überleitungsgruppen. Ost-bezogene Besonderheiten einzelner kommunaler Arbeitgeber rechnet dieser Rechner nicht.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD-Bund und TVöD-VKA?

TVöD-Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, TVöD-VKA für Beschäftigte bei kreisfreien Städten, Kreisen und Gemeinden. Die Tabellen der beiden Bereiche sind weitgehend gleich, weichen aber in einzelnen Entgeltgruppen und in den Überleitungsgruppen voneinander ab; wo genau, zeigt der Vergleich von Anlage A und Anlage B. Der Rechner führt beide Bereiche als getrennte Matrizen; wählen Sie den Tarifbereich Ihres Arbeitgebers und lesen Sie die Zelle Ihrer Entgeltgruppe und Stufe.

Gilt die TVöD-Tabelle auch für Pflegekräfte?

Nein, Pflegebeschäftigte tabelliert dieser Rechner nicht: Die Entgeltordnung Pflege rechnet nach eigenen Entgeltgruppen und Tabellen (P 5 bis P 16), die außerhalb der Matrix liegen. Auch Auszubildende und Studierende, Zulagen und Schichtentgelte fehlen. Gelesen werden ausschließlich die Tabellenentgelte der allgemeinen Gruppen E 1 bis E 15; alles darüber hinaus steht in der Ausschlussliste des Panels.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Rechtsgrundlagen

  • BMITarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Veröffentlichungen des Bundesinnenministeriums
  • BMIEntgelttabellen TVöD Bund, Fassung der Tarifeinigung vom 06.04.2025
  • VKATabelle TVöD VKA, Anlage A (VKA), gültig ab 01.05.2026 (Verbreitungsfassung des Rundschreibens des Servicezentrums ELK-WUE)

Stand: · zuletzt geprüft:

TVöD-Rechner 2025/2026: Entgelt je Entgeltgruppe und Stufe · https://easytools4me.de/tvoed-rechner/

Stand: 01.04.2025 · zuletzt geprüft: 12.09.2026

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.