Schwangerschaftsrechner: SSW, Geburtstermin, Mutterschutz
SSW, Geburtstermin nach Naegele und Mutterschutzfristen auf einen Blick.
Beginn und Ende der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt berechnen.
Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung11.05.2026
Ende der Schutzfrist nach der Entbindung14.09.2026
Die Schutzfrist vor der Entbindung begann am 11.05.2026. Ihr Kind wurde am 20.05.2026 geboren, 33 Tage vor dem errechneten Termin (22.06.2026). Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert zwölf Wochen zuzüglich 33 Tagen und endet am 14.09.2026. Ab dem 15.09.2026 dürfen Sie wieder beschäftigt werden.
| Frist | Beginn | Ende | Dauer |
|---|---|---|---|
| Schutzfrist vor der Entbindung | 11.05.2026 | 19.05.2026 | 9 Tage |
| Schutzfrist nach der Entbindung | 20.05.2026 | 14.09.2026 | 12 Wochen zuzüglich 33 Tagen |
Die Schutzfrist vor der Entbindung umfasst die letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (ET): „Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, Fassung in Kraft seit 01.01.2018). Dieser Beginn hängt fest am ET und verschiebt sich nicht, selbst wenn Ihr Kind früher oder später zur Welt kommt: Weicht die Geburt vom ET ab, verschiebt sich stattdessen nur das Ende der Vorfrist, der tatsächliche Geburtstag, und darüber vermittelt auch die Nachfrist (§ 3 Abs. 1 Satz 4 MuSchG). Anders als die Nachfrist ist die Vorfrist ein relatives Beschäftigungsverbot: Die Frau darf auf eigenen, ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Wunsch weiterarbeiten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 MuSchG).
Nach der Entbindung dauert die Schutzfrist im Regelfall acht Wochen ab dem tatsächlichen Geburtstag, vorläufig ab dem ET, solange dieser noch nicht bekannt ist (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Sie verlängert sich auf zwölf Wochen bei einer ärztlich bestätigten Frühgeburt, bei einer Mehrlingsgeburt und, auf Antrag der Frau, wenn bei dem Kind innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung ärztlich festgestellt wird (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und Satz 4 MuSchG). Anders als die Vorfrist ist die Nachfrist ein absolutes Beschäftigungsverbot ohne Widerrufsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Für die Frühgeburt entscheidet allein das ärztliche Zeugnis über Geburtsgewicht (unter 2.500 Gramm) oder Reifezeichen, nicht der zeitliche Abstand zum ET; dieser Rechner leitet die Frühgeburt deshalb ausschließlich aus dem Kästchen „Frühgeburt ärztlich bestätigt" ab, niemals aus dem Kalender.
Kommt das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt, geht die nicht genutzte Zeit der Vorfrist nicht verloren: „Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung nach Satz 1 oder nach Satz 2 um den Zeitraum der Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung nach Absatz 1 Satz 4" (§ 3 Abs. 2 Satz 3 MuSchG). Mehr als die volle Länge der Vorfrist kann diese Verlängerung nicht ausmachen. Eine Geburt nach dem ET kürzt die Nachfrist dagegen nicht: Sie beträgt weiterhin die volle Länge ab dem tatsächlichen Geburtstag.
Ein Beispiel für das Zusammenspiel: Bei einer termingerechten Geburt mit der Regelfrist von acht Wochen nach der Entbindung ergibt das sechs plus acht Wochen, macht 42 plus 56 gleich 98 Kalendertage. Der Rechner zählt bei „Geschützter Zeitraum insgesamt" aber 99 Tage, weil er beide Randtage einschließt, den ersten Tag der Vorfrist ebenso wie den letzten Tag der Nachfrist (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB): eine reine 14-Wochen-Zählung ohne diese Randtag-Regel käme fälschlich auf 98 statt 99 Tage.
Ob eine Frühgeburt vorliegt, entscheidet nach dem Leitfaden zum Mutterschutz das ärztliche Zeugnis über das Geburtsgewicht (unter 2.500 Gramm) oder fehlende Reifezeichen, nicht der zeitliche Abstand zwischen Geburt und errechnetem Termin. Dieser Rechner verlängert die Nachfrist auf zwölf Wochen deshalb nur, wenn Sie „Frühgeburt ärztlich bestätigt" ankreuzen; aus einer frühen Geburt allein leitet er die Verlängerung nie ab. Ein Beispiel: ET 22.06.2026, Geburt am 20.05.2026, also 33 Tage vor dem Termin. Ohne die Bestätigung endet die Schutzfrist am 17.08.2026 (acht Wochen zuzüglich der 33 nicht genutzten Tage der Vorfrist), mit der Bestätigung erst am 14.09.2026 (zwölf Wochen zuzüglich derselben 33 Tage). Beispiel ohne Bestätigung öffnen, Beispiel mit Bestätigung öffnen. Den errechneten Termin selbst ermittelt der Schwangerschaftsrechner.
ET 21.09.2026, noch kein Geburtstag eingetragen. Die Schutzfrist vor der Entbindung beginnt sechs Wochen davor, am 10.08.2026. Kommt das Kind am Termin zur Welt, endet die Schutzfrist nach der Entbindung acht Wochen nach der Geburt, voraussichtlich am 16.11.2026; beschäftigt werden darf dann wieder ab dem 17.11.2026. Beispiel im Rechner öffnen.
ET 15.03.2026, tatsächliche Geburt bereits am 01.03.2026, ärztlich bestätigte Frühgeburt. Die Schutzfrist vor der Entbindung begann am 01.02.2026, wurde aber nur 28 statt der vollen 42 Tage genutzt: Die Geburt kam 14 Tage vor dem Termin. Diese 14 nicht genutzten Tage werden an die Nachfrist angehängt, die wegen der Frühgeburt ohnehin auf zwölf Wochen verlängert ist und deshalb erst am 07.06.2026 endet; beschäftigt werden darf wieder ab dem 08.06.2026. Beispiel im Rechner öffnen.
Der Rechner bildet die Schutzfristen des § 3 MuSchG bei einer Lebendgeburt ab. Die folgenden Sachverhalte rechnet er bewusst nicht:
Nach den Schutzfristen schließt in der Regel eine Phase mit Elterngeld und, bei Bedarf, Elternzeit an. Wie hoch Ihr Elterngeld ausfällt, rechnen Sie mit dem Elterngeldrechner aus, die Planung der Elternzeit übernimmt der Elternzeitrechner.
Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme beziehungsweise eines Entbindungspflegers ergibt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 MuSchG). Dieser Beginn steht von vornherein fest und verschiebt sich nicht mehr, selbst wenn Ihr Kind früher oder später zur Welt kommt: Eine abweichende Geburt verschiebt stattdessen nur das Ende der Vorfrist und darüber die Schutzfrist nach der Entbindung.
Im Regelfall acht Wochen ab dem tatsächlichen Geburtstag. Bei einer ärztlich bestätigten Frühgeburt, bei einer Mehrlingsgeburt oder auf Antrag bei einer ärztlich festgestellten Behinderung des Kindes verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 MuSchG). Anders als die Vorfrist ist die Nachfrist ein absolutes Beschäftigungsverbot ohne Widerrufsmöglichkeit.
Zwei Dinge zugleich: Erstens verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung um die Tage der Vorfrist, die durch die frühe Geburt ungenutzt blieben, höchstens aber um die volle Länge der Vorfrist (§ 3 Abs. 2 Satz 3 MuSchG). Zweitens verlängert sich die Nachfrist bei einer ärztlich bestätigten Frühgeburt zusätzlich von acht auf zwölf Wochen; maßgeblich ist dafür ein ärztliches Zeugnis über Geburtsgewicht oder Reifezeichen, nicht allein der Zeitpunkt der Geburt.
Nein. Kommt Ihr Kind nach dem errechneten Termin zur Welt, bleibt die Schutzfrist nach der Entbindung in voller Länge bestehen und beginnt erst mit dem tatsächlichen Geburtstag. Zugleich verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung um die zusätzlichen Tage bis zur tatsächlichen Geburt, so dass der Schutz lückenlos weiterläuft (§ 3 Abs. 1 Satz 4 MuSchG). Verkürzt wird die Vorfrist nur bei einer Geburt vor dem errechneten Termin.
Ja, in aller Regel über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss, der die Differenz zum bisherigen Nettogehalt ausgleicht; dieser Rechner berechnet nur die Fristen selbst, nicht die Höhe dieser Geldleistungen. Einen Überblick über Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn gibt das Familienportal des Bundes.
Bei einer Totgeburt bleibt die reguläre Nachfrist bestehen, allerdings ohne die drei Verlängerungsgründe (§ 3 Abs. 2 Satz 5 MuSchG). Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten seit dem 01.06.2025 eigene, gestaffelte Schutzfristen von zwei bis acht Wochen (§ 3 Abs. 5 MuSchG). Beide Fälle berechnet dieser Rechner nicht; er geht durchgehend von einer Lebendgeburt aus.
Stand: · zuletzt geprüft:
Mutterschutzrechner: Schutzfrist vor und nach der Geburt · https://easytools4me.de/mutterschutzrechner/
Stand: 01.01.2018 · zuletzt geprüft: 08.08.2026
Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.