Stromkosten-Rechner: Verbrauch und Kosten berechnen
Jahres- und Monatskosten aus Verbrauch und Preis, mit Abschlagsvergleich.
Jahresertrag, Eigenverbrauch und EEG-Vergütung einer PV-Anlage berechnen.
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Der Jahresertrag ist ein Produkt. Die installierte Leistung in Kilowatt Peak wird mit dem spezifischen Jahresertrag des gewählten Bundeslandes multipliziert, also mit der Zahl der Kilowattstunden, die ein Kilowatt Peak an der Referenzstelle dieses Landes im Mittel eines Jahres liefert. Eine Anlage mit 10 kWp an einem Standort mit 1.000 Kilowattstunden je Kilowatt Peak erzeugt danach 10.000 Kilowattstunden je Jahr; die Ertragstabelle unten nennt den Wert jedes Landes.
Der Ertrag wird in Eigenverbrauch und Einspeisung geteilt. Der Eigenverbrauchsanteil sagt, wie viel der Erzeugung Sie selbst verbrauchen; die selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart den Bezug vom Versorger und wird deshalb mit Ihrem Strompreis bewertet, meist mehr, als die Einspeisevergütung dafür zahlt. Der Rest wird eingespeist und mit dem Vergütungssatz vergütet. Beide Mengen zusammen ergeben immer exakt den Jahresertrag.
Der Vergütungssatz ist der anzulegende Wert des § 48 Abs. 2 EEG, vermindert um die Verringerung des § 53 Abs. 1 EEG. Der anzulegende Wert ist gestaffelt: je Stufe gilt ein eigener Satz, und eine Anlage, die eine Stufengrenze überschreitet, wird nicht vollständig in die niedrigere Stufe eingeordnet, sondern leistungsanteilig gemischt, wie die Bekanntmachung der Bundesnetzagentur zu den Fördersätzen es nach § 23c EEG 2023 vorrechnet. Eine Stufengrenze gehört dabei einschließlich zu ihrer Stufe. Bei Volleinspeisung kommt der Zuschlag des § 48 Abs. 2a EEG hinzu, der nach demselben Mischverfahren angewendet wird; die Verringerung nach § 53 Abs. 1 EEG wird einmal abgezogen, weil dieser Rechner die Einspeisevergütung abbildet und nicht die Direktvermarktung.
Die Tabelle rendert beide Staffeln aus dem Parameter-Register dieser Seite: den anzulegenden Wert vor der Verringerung und den Zuschlag der Volleinspeisung. Von jedem Satz der mittleren Spalte sind deshalb 0,40 ct/kWh abzuziehen, um zur Einspeisevergütung zu kommen.
| Leistungsstufe | Anzulegender Wert | Zuschlag Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 8,10 ct/kWh | 4,52 ct/kWh |
| bis 40 kW | 7,06 ct/kWh | 3,58 ct/kWh |
| bis 100 kW | 5,84 ct/kWh | 4,80 ct/kWh |
Die Staffel endet bei 100 kW, weil oberhalb der Grenze des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG keine Einspeisevergütung mehr besteht, sondern nur noch die Direktvermarktung, die dieser Rechner nicht abbildet.
Die Absenkung nach § 49 EEG trifft nur neue Anlagen. Die anzulegenden Werte sinken halbjährlich, zum 1. Februar und zum 1. August, jeweils um einen Prozent. Die Absenkung gilt aber nur für Anlagen, die in dem neuen Zeitraum in Betrieb genommen werden: eine laufende Anlage behält den bei Inbetriebnahme festgestellten Satz für die Dauer des Zahlungsanspruchs nach § 25 EEG. Die Werte dieses Rechners sind bereits die abgesenkten Werte des laufenden Zeitraums, die Stand-Zeile nennt den Zeitpunkt; eine zweite Absenkung rechnet der Rechner deshalb nie.
Die Anlage erzeugt 10.970 kWh je Jahr; 3.291 kWh davon decken den Eigenverbrauch und sparen beim Strompreis von 35 ct/kWh 1.151,85 € ein, 7.679 kWh werden eingespeist. Die Anlage liegt genau an der Stufengrenze, der Satz beträgt 7,70 ct/kWh, die Einspeisevergütung 591,28 €. Zusammen ergibt das einen Jahresnutzen von 1.743,13 €.
Dieselbe Anlage mit denselben 10.970 kWh, aber als Volleinspeisung nach § 48 Abs. 2a EEG: der ganze Ertrag wird eingespeist, der Eigenverbrauch entfällt. Der Zuschlag hebt den Satz auf 12,22 ct/kWh, die Einspeisevergütung beträgt 1.340,53 €, und das ist zugleich der Jahresnutzen von 1.340,53 €, weniger als im ersten Beispiel, solange Ihr Strompreis höher liegt als die Vergütung.
Die Tabelle rendert den spezifischen Jahresertrag aller sechzehn Bundesländer aus dem Parameter-Register dieser Seite. Jeder Wert gilt unter derselben Referenzannahme: Ort der Landeshauptstadt, Neigung 35 Grad, Ausrichtung genau Süd und 14 Prozent Systemverluste, als Mittel über viele Jahre der Strahlungsmessung. Er ist kein Messwert Ihres Daches: eine flach nach Osten geneigte, teilverschattete Anlage liegt darunter, ohne dass der Rechner das rechnet, eine steil nach Süden gerichtete Anlage frei stehenden Daches darüber.
| Bundesland | kWh je kWp und Jahr |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.087 |
| Bayern | 1.097 |
| Berlin | 1.014 |
| Brandenburg | 1.012 |
| Bremen | 963 |
| Hamburg | 946 |
| Hessen | 1.053 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 960 |
| Niedersachsen | 978 |
| Nordrhein-Westfalen | 999 |
| Rheinland-Pfalz | 1.073 |
| Saarland | 1.046 |
| Sachsen | 1.034 |
| Sachsen-Anhalt | 1.031 |
| Schleswig-Holstein | 957 |
| Thüringen | 1.013 |
Er kennt keine individuelle Anlage: Verschattung durch Bäume, Nachbargebäude oder Gauben, eine Ausrichtung und Neigung über die Referenzannahme der Ertragstabelle hinaus und die Moduldegradation über die Betriebsjahre fehlen. Der spezifische Ertrag der Tabelle ist der Modellwert für die Referenzausrichtung, kein Messwert Ihres Daches.
Er enthält kein Speichermodell und bildet weder einen Ladewirkungsgrad noch eine nutzbare Kapazität oder ein Lastprofil ab; derselbe Vorbehalt gilt für eine Wärmepumpe und eine Wallbox als eigene Verbraucherprofile, die den Eigenverbrauchsanteil deutlich anheben können. Der Rechner zeigt deshalb bei einem Eigenverbrauchsanteil von 100 eine Warnung statt einer Bestätigung.
Er kennt keine Kosten: Anschaffung, Montage, Betriebskosten, Versicherung und der spätere Wechselrichtertausch fehlen, und er weist deshalb keine Amortisation und keine Rendite aus. Der Jahresnutzen ist ein Ertrag vor Kosten, keine Wirtschaftsrechnung.
Er bildet die Direktvermarktung nicht ab, die oberhalb der Grenze des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG verpflichtend ist, und rechnet Leistungen oberhalb dieser Grenze gar nicht erst, statt einen falschen Satz zu zeigen.
Er enthält keine steuerliche Betrachtung. Für private Betreiber von Gebäudeanlagen spielen § 3 Nr. 72 EStG und § 12 Abs. 3 UStG als einschlägige Vorschriften eine Rolle; was sie im Einzelfall bedeuten, gehört in eine steuerliche Beratung, die dieser Rechner nicht ersetzt.
Wer den Arbeitspreis seines Tarifs kennt, kennt genau die Zahl, mit der der Eigenverbrauch bewertet wird; der Stromkosten-Rechner rechnet sie aus Verbrauch und Tarif aus.
Der Jahresverbrauch entscheidet, wie viel der Erzeugung überhaupt selbst verbraucht werden kann; der Stromverbrauch-Rechner ordnet den eigenen Wert gegen typische Haushaltsprofile ein.
Die Wärmepumpe ist der größte Hebel des Eigenverbrauchsanteils, weil sie Strom tagsüber in Wärme umwandelt; die Heizkosten zeigen, wie stark ein solches Profil den Jahresverbrauch eines Haushalts treibt.
Der Rechner rechnet mit dem spezifischen Jahresertrag je Bundesland, den die Tabelle dieser Seite aus dem Parameter-Register zeigt. Er ist ein Modellwert für die Referenzausrichtung: Ort der Landeshauptstadt, 35 Grad Neigung, Ausrichtung genau Süd und 14 Prozent Systemverluste. Dieselbe Anlage erzeugt danach im Süden spürbar mehr als an der Küste, und Verschattung, eigene Dachneigung oder eine von Süd abweichende Ausrichtung verschieben das Ergebnis in beide Richtungen.
Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie den Strom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein; die selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihren Bezugspreis und ist deshalb meist die wertvollere der Rechnung. Bei der Volleinspeisung nach § 48 Abs. 2a EEG geht der ganze Ertrag ins Netz, dafür zahlt das EEG einen Zuschlag auf den anzulegenden Wert, den die zweite Auswahl der Einspeiseart dieses Rechners anwendet. Beides zugleich ist ein Widerspruch: wählen Sie Volleinspeisung, muss der Eigenverbrauchsanteil 0 sein.
Der Zahlungsanspruch nach § 25 EEG 2023 läuft zwanzig Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, zuzüglich des Restes des Inbetriebnahmejahres, sodass die letzte Zahlung am Ende des zwanzigsten Kalenderjahres nach der Inbetriebnahme fällig wird. Der einmal festgestellte Satz bleibt über die gesamte Dauer unverändert. Maßgeblich ist der Vergütungsvertrag mit dem Netzbetreiber, nicht ein Rechner.
Nein. Die Absenkung nach § 49 EEG verringert die anzulegenden Werte halbjährlich, gilt aber jeweils nur für Anlagen, die in dem neuen Zeitraum in Betrieb genommen werden. Eine laufende Anlage behält den bei Inbetriebnahme festgestellten Satz für die gesamte Dauer des Zahlungsanspruchs nach § 25 EEG. Deshalb zeigt dieser Rechner für die laufende Anlage auch keinen sinkenden Betrag; die Stand-Zeile nennt den Zeitpunkt, für den der gezeigte Satz gilt.
Der spezifische Ertrag der Tabelle ist ein Modellwert für eine Referenzanlage am Ort der Landeshauptstadt mit 35 Grad Neigung, Ausrichtung genau Süd und 14 Prozent Systemverlusten. Ihre Anlage weicht davon ab: Verschattung durch Bäume oder Nachbargebäude, Gauben, eine von Süd abweichende Ausrichtung oder eine flachere Neigung senken den Ertrag, ein außergewöhnlich sonniges Jahr hebt ihn. Die Moduldegradation über die Betriebsjahre und die tatsächliche Anlagentechnik kommen hinzu; der Rechner bildet keine dieser Größen ab.
Der Rechner bildet keine steuerliche Betrachtung ab und zeigt den Jahresnutzen ausdrücklich vor Steuern. Für private Betreiber von Gebäudeanlagen spielen im Steuerrecht unter anderem § 3 Nr. 72 EStG und § 12 Abs. 3 UStG eine Rolle; was sie im Einzelfall bedeuten, kann dieser Rechner nicht beantworten, denn dazu gehören Einkommensverhältnisse, Anlagenkonstellation und Gewinnerzielungsabsicht. Für die steuerliche Bewertung Ihrer Anlage wenden Sie sich an eine steuerliche Beratung.
Stand: · zuletzt geprüft:
Photovoltaik-Rechner: Ertrag und Einspeisevergütung · https://easytools4me.de/photovoltaik-rechner/
Stand: 01.09.2026 · zuletzt geprüft: 01.09.2026
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