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Kreditrechner: Monatsrate und Tilgungsplan berechnen

Rate, Zinskosten und Tilgungsplan für Annuitätendarlehen

Der ausgezahlte Darlehensbetrag (Nettodarlehensbetrag) ohne Nebenkosten.

Nominaler Jahreszins laut Angebot, nicht der effektive Jahreszins.

Was ist vorgegeben?

Aktiv ist immer nur das Feld des gewählten Modus; das andere bleibt sichtbar, aber inaktiv.

Rückzahlungsdauer in ganzen Jahren.

Die Rate, die Sie monatlich zahlen möchten; die Laufzeit wird daraus berechnet.

Monatsrate386,66 €

Laufzeit
5 Jahre (60 Monate)
Gesamtaufwand
23.199,35 €
Zinskosten
3.199,35 €
Letzte Rate
386,41 €
Effektiver Jahreszins (ohne Gebühren)
6,17 %
Anfängliche Tilgung p. a.
17,20 %

Für 20.000,00 € Kredit zu 6,00 % Sollzins zahlen Sie 5 Jahre lang 386,66 € pro Monat. Insgesamt zahlen Sie 23.199,35 € zurück, das sind 3.199,35 € Zinsen (16,0 % der Kreditsumme).

Tilgungsplan (Jahressummen)
Jahr Raten (Summe) Zinsanteil Tilgungsanteil Restschuld am Jahresende
1 4.639,92 € 1.103,81 € 3.536,11 € 16.463,89 €
2 4.639,92 € 885,72 € 3.754,20 € 12.709,69 €
3 4.639,92 € 654,16 € 3.985,76 € 8.723,93 €
4 4.639,92 € 408,33 € 4.231,59 € 4.492,34 €
5 4.639,67 € 147,33 € 4.492,34 € 0,00 €

Jahr 1 sind die Monate 1 bis 12 ab Auszahlung, nicht das Kalenderjahr. „Drucken“ (oder die Druckfunktion Ihres Browsers) gibt Eingaben, Ergebnis und den vollständigen Tilgungsplan aus, auch wenn der Plan hier eingeklappt ist.

Rechenweg ansehen

So wird gerechnet

Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit gleichbleibender Monatsrate. Der Darlehensvertrag verpflichtet die Bank zur Auszahlung und Sie zur Zahlung des vereinbarten Zinses und zur Rückzahlung des Darlehens (§ 488 BGB). Innerhalb der Rate verschiebt sich das Verhältnis Monat für Monat: Der Zinsanteil sinkt, weil Zinsen immer nur auf die verbliebene Restschuld anfallen, und der Tilgungsanteil steigt im selben Maß. Die Rate selbst bleibt konstant, bis auf die letzte, siehe unten.

Die Annuitätenformel

Die Monatsrate ergibt sich aus A = K · q / (1 − (1 + q)−n). Dabei ist A die gesuchte Monatsrate (Annuität), K die Kreditsumme, n die Anzahl der Monatsraten und q der Monatszins. Den Monatszins bildet dieser Rechner nach der im deutschen Raten- und Annuitätengeschäft üblichen relativen Methode: q = p / 100 / 12, wobei p der Sollzins pro Jahr in Prozent ist. Bei einem Sollzins von 0,00 % entfällt die Formel, und es gilt schlicht A = K / n.

Aus der Rate wird der Tilgungsplan Monat für Monat aufgebaut: Zuerst wird der Zins auf die aktuelle Restschuld berechnet (Restschuld × q), der Rest der Rate tilgt die Schuld, und die so verringerte Restschuld ist die Grundlage des nächsten Monats. Alle Beträge werden auf ganze Cent gerundet; die Jahreszeilen der Tabelle sind die Summen von jeweils zwölf solchen Monaten, wobei „Jahr 1“ die Monate 1 bis 12 ab Auszahlung meint und nicht das Kalenderjahr.

Sollzins und effektiver Jahreszins

Gerechnet wird mit dem Sollzins. Das ist nach § 489 Abs. 5 BGB „der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird“, also die reine Verzinsung ohne jede Nebenkosten. Der effektive Jahreszins wird dagegen nach § 16 PAngV und der Anlage zu § 16 PAngV berechnet und schließt alle dem Darlehensgeber bekannten Kosten ein, etwa Vermittlungs- oder Kontoführungsgebühren. Der hier ausgewiesene Wert „Effektiver Jahreszins (ohne Gebühren)“ ist deshalb nur die gebührenfreie Untergrenze: Er entsteht aus (1 + q)12 − 1, weil die PAngV-Gleichung mit dem Standardmonat von 30,41666 Tagen bei gleichen Monatsraten genau in die Annuitätengleichung übergeht. Das Angebot Ihrer Bank kann teurer sein; verglichen werden sollten stets die effektiven Jahreszinsen zweier Angebote.

Warum die letzte Rate abweicht

Rate und Monatszinsen werden auf ganze Cent gerundet. Über die Laufzeit summieren sich diese Rundungen zu einer kleinen Differenz, die die Schlussrate ausgleicht: Sie besteht aus der verbliebenen Restschuld plus dem Zins des letzten Monats und liegt deshalb einige Cent über oder unter der Regelrate. Danach ist die Restschuld exakt 0,00 €. Im Modus „Monatsrate vorgeben“ ist die letzte Rate meist deutlich kleiner, weil sie nur noch den Rest abdeckt. Bei sehr kleinen Kreditsummen mit sehr langer Laufzeit kann die aufgerundete Rate den Kredit sogar einige Monate früher tilgen als angefordert; der Rechner weist dann die tatsächliche Laufzeit aus und sagt es im Hinweis dazu.

Anfängliche Tilgung

Die anfängliche Tilgung ist der Teil der ersten Jahresrate, der nicht Zins ist, bezogen auf die Kreditsumme: (Rate × 12 − Kreditsumme × p / 100) / Kreditsumme × 100. Sie entscheidet über die Laufzeit weit stärker als der Zinssatz selbst. Bei 250.000 € und 4,00 % Sollzins bedeutet eine Rate von 1.193,54 € eine Anfangstilgung von 1,73 %, und damit 30 Jahre Laufzeit und rund 179.673 € Zinsen. Wer bei gleichem Zins ein Prozent mehr tilgt, ist erheblich schneller schuldenfrei. Unter 2 % Anfangstilgung weist der Rechner deshalb ausdrücklich darauf hin.

Zinsbindung und Anschlussfinanzierung

Dieser Rechner unterstellt denselben Sollzins über die gesamte Laufzeit. In der Praxis ist der Zins bei größeren Darlehen nur für eine Zinsbindungsfrist festgeschrieben; die danach verbleibende Restschuld braucht eine Anschlussfinanzierung zu den dann üblichen Konditionen. Beides (Restschuld zum Bindungsende und Anschlusszins) berechnet dieser Rechner bewusst nicht. Unabhängig davon können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in jedem Fall zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wie sich das allgemeine Zinsniveau für Kredite an private Haushalte entwickelt, veröffentlicht die Deutsche Bundesbank in der MFI-Zinsstatistik; in die Berechnung fließt daraus kein Wert ein.

Rechenbeispiel

200.000 € zu 3,50 % über 10 Jahre

Ein Darlehen über 200.000 € mit 3,50 % Sollzins soll in 10 Jahren zurückgezahlt werden. Beispiel im Rechner öffnen.

  1. Monatszins: q = 0,035 / 12 = 0,00291667.
  2. Zahl der Raten: n = 10 × 12 = 120.
  3. Monatsrate: A = 200.000 × 0,00291667 / (1 − 1,00291667−120) = 1.977,72 € (exakt 1.977,71735 €).
  4. Erster Monat: Zins = 200.000 × 0,00291667 = 583,33 €, Tilgung = 1.977,72 − 583,33 = 1.394,39 €, Restschuld danach 198.605,61 €.
  5. Zweiter Monat: Der Zins fällt nur noch auf 198.605,61 € an, ist also kleiner, und die Tilgung steigt entsprechend, so läuft es 120 Monate lang weiter.
  6. Summe aller Raten: 237.326,02 €, davon 37.326,02 € Zinsen (18,7 % der Kreditsumme).
  7. Letzte Rate: 1.977,34 €, 38 Cent weniger als die Regelrate, weil die Schlussrate die Cent-Rundungen der 119 Vormonate ausgleicht.

Der Tilgungsplan des Rechners zeigt dieselben Werte als Jahressummen: Im ersten Jahr zahlen Sie 23.732,64 €, davon 6.728,95 € Zinsen und 17.003,69 € Tilgung; die Restschuld am Jahresende beträgt 182.996,31 €. Im zehnten Jahr sind es nur noch 443,86 € Zinsen bei 23.288,40 € Tilgung. Wie dieselbe Zinsmechanik in die andere Richtung wirkt (beim Sparen statt beim Schuldenmachen), zeigt der Zinseszins-Rechner. Einzelne Prozentschritte, etwa den Anteil der Zinsen an der Kreditsumme, rechnen Sie mit dem Prozentrechner nach. Und wie viele Arbeitsstunden eine Monatsrate kostet, sagt Ihnen der Stundenlohn-Rechner.

Was dieser Rechner nicht abbildet

Die folgenden neun Punkte trennen zwei Dinge: womit der Rechner tatsächlich rechnet (dem Sollzins statt dem effektiven Jahreszins) und was er zusätzlich schlicht nicht abbildet, von der Sondertilgung bis zur Steuer.

  1. Gerechnet wird mit dem Sollzins nach § 489 Abs. 5 BGB, nicht mit dem effektiven Jahreszins nach § 16 PAngV. Bearbeitungs-, Vermittlungs- und Kontoführungsgebühren, Provisionen sowie Restschuldversicherungen sind nicht enthalten. Der eingegebene Sollzins wird auf zwei Nachkommastellen (ganze Basispunkte) gerundet.
  2. Der ausgewiesene „effektive Jahreszins (ohne Gebühren)“ gilt nur für einen gebührenfreien Kredit mit gleichen Monatsraten; er wird aus der ungerundeten Annuität abgeleitet und lässt die Cent-Rundung der einzelnen Raten außer Acht. Das reale Angebot kann teurer sein.
  3. Die Zinsverrechnung erfolgt monatlich nachschüssig mit sofortiger Tilgungsverrechnung. Verträge mit quartalsweiser oder jährlicher Verrechnung ergeben leicht andere Werte.
  4. Der Sollzins gilt im Modell für die gesamte Laufzeit. Zinsbindungsfristen, die Restschuld am Ende der Zinsbindung und Anschlussfinanzierungen werden nicht berechnet.
  5. Keine Sondertilgungen, keine tilgungsfreien Anlaufzeiten, keine Ratenpausen, keine Ratenanpassungen, keine variable Verzinsung.
  6. Keine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB) und keine Kündigungsszenarien (§ 489 BGB) in der Berechnung: beides ist unten nur erklärt, und zwar getrennt nach Allgemein- und Immobiliar-Verbraucherdarlehen, weil der Deckel des § 502 Abs. 3 BGB von 1 % beziehungsweise 0,5 % ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge gilt.
  7. Kein Disagio und kein Auszahlungskurs unter pari, keine Bereitstellungszinsen, keine Kaufnebenkosten, keine Förderdarlehen wie KfW-Bausteine.
  8. Keine steuerlichen Wirkungen, etwa der Werbungskostenabzug bei Vermietung.
  9. Der Plan beginnt mit der ersten Rate einen Monat nach Auszahlung; „Jahr 1“ meint die Monate 1 bis 12 ab Auszahlung, nicht das Kalenderjahr.

Zwei weitere Punkte betreffen die Bedienung: Im Modus „Laufzeit vorgeben“ sind nur ganze Jahre eingebbar. Krumme Laufzeiten wie 30 Monate bilden Sie über den Modus „Monatsrate vorgeben“ ab. Und eine Wunschrate, die den Zins des ersten Monats nicht übersteigt, tilgt nie; der Rechner weist sie mit einer Fehlermeldung samt Angabe des Monatszinses ab.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 488 BGB: vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag, Zinspflicht (abgerufen am 31.07.2026).
  • § 489 BGB: Kündigungsrecht nach zehn Jahren bei gebundenem Sollzinssatz (Abs. 1 Nr. 2) und Legaldefinition des Sollzinssatzes (Abs. 5) (abgerufen am 31.07.2026).
  • § 500 BGB: vorzeitige Erfüllung eines Verbraucherdarlehens, Sonderregel für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (abgerufen am 31.07.2026).
  • § 502 BGB: Vorfälligkeitsentschädigung und ihr Deckel bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (abgerufen am 31.07.2026).
  • § 16 PAngV und Anlage zu § 16 PAngV: Berechnung des effektiven Jahreszinses, Standardmonat 30,41666 Tage, Rundung auf zwei Dezimalstellen (abgerufen am 31.07.2026).
  • Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik: Marktkontext für übliche Kreditzinssätze, ohne Einfluss auf die Berechnung (abgerufen am 31.07.2026).

Quellen zuletzt geprüft: 31.07.2026.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Der Sollzinssatz ist nach § 489 Abs. 5 BGB der periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird. Er beschreibt also nur die reine Verzinsung. Der effektive Jahreszins nach § 16 PAngV rechnet zusätzlich alle dem Darlehensgeber bekannten Kosten ein, etwa Vermittlungs- oder Kontoführungsgebühren, und ist deshalb die Vergleichsgröße zwischen zwei Angeboten. Dieser Rechner arbeitet mit dem Sollzins; der ausgewiesene effektive Jahreszins gilt ausdrücklich ohne Gebühren.

Wie wird die monatliche Rate bei einem Annuitätendarlehen berechnet?

Die Rate bleibt über die gesamte Laufzeit gleich und setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Sie ergibt sich aus der Annuitätenformel A = K · q / (1 − (1 + q)^(−n)): K ist die Kreditsumme, n die Zahl der Monatsraten und q der Monatszins, also der Sollzins geteilt durch 100 und durch 12. Bei 200.000 € zu 3,50 % und 120 Monaten sind das 1.977,72 € im Monat. Der Zinsanteil sinkt von Monat zu Monat, weil er stets nur auf die verbliebene Restschuld anfällt, und der Tilgungsanteil steigt entsprechend.

Warum weicht die letzte Rate von allen anderen Raten ab?

Jede Monatsrate und jeder Monatszins werden auf ganze Cent gerundet. Über viele Monate summieren sich diese Rundungen zu einer kleinen Differenz zwischen der planmäßigen Restschuld und dem tatsächlich getilgten Betrag. Die Schlussrate gleicht diese Differenz aus: Sie besteht aus der verbliebenen Restschuld plus dem Zins des letzten Monats und kann deshalb etwas über oder unter der Regelrate liegen. Danach ist die Restschuld exakt 0,00 €.

Kann ich einen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen?

Bei einem Verbraucherdarlehen dürfen Sie Ihre Verbindlichkeiten nach § 500 Abs. 2 Satz 1 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz gilt nach § 500 Abs. 2 Satz 2 BGB die Ausnahme, dass eine vorzeitige Rückzahlung im Zeitraum der Zinsbindung ein berechtigtes Interesse voraussetzt. Der Deckel für die Vorfälligkeitsentschädigung von 1 % beziehungsweise 0,5 % des zurückgezahlten Betrags nach § 502 Abs. 3 BGB gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, nicht für Immobiliardarlehen.

Was passiert nach dem Ende der Zinsbindung?

Ist der Kredit am Ende der Zinsbindung noch nicht vollständig getilgt, bleibt eine Restschuld, für die Sie eine Anschlussfinanzierung zu dann gültigen Konditionen brauchen. Unabhängig davon können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in jedem Fall zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Zinsbindung, Restschuld zum Bindungsende und Anschlussfinanzierung berechnet dieser Rechner nicht; er rechnet mit einem über die gesamte Laufzeit gleichbleibenden Sollzins.

Quellen

  • § 488 BGB gesetze-im-internet.deVertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
  • § 489 BGBOrdentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, Begriff des Sollzinssatzes
  • § 500 BGBKündigungsrecht des Darlehensnehmers, vorzeitige Rückzahlung
  • § 502 BGBVorfälligkeitsentschädigung
  • § 16 PAngVBerechnung des effektiven Jahreszinses
  • Anlage zu § 16 PAngVMathematische Formel und Standardmonat
  • Deutsche BundesbankMFI-Zinsstatistik, Einlagen- und Kreditzinssätze

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