Tilgungsplan-Rechner: Zinsbindung & Restschuld berechnen
Restschuld, Zinskosten und Tilgungsplan bei fester Zinsbindung
Zinsersparnis und Laufzeitverkürzung durch Sondertilgung berechnen.
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Dieser Rechner stellt zwei vollständige Tilgungspläne für denselben Kredit gegenüber: einen ohne und einen mit Sondertilgung. Beide laufen durch dieselbe Annuitätenschleife wie der Kreditrechner, gleiche Rundung des Sollzinses auf ganze Basispunkte, gleicher Monatszins, gleicher Zins-vor-Tilgung-Split. Ausgewiesen wird primär die Differenz der beiden Pläne: Zinsersparnis, Laufzeitverkürzung und die Restschuld zum Ende der Zinsbindung. Geben Sie beide Sondertilgungsfelder mit 0 € ein, ist der „mit"-Plan rechnerisch exakt identisch zum „ohne"-Plan, die Ersparnis ist dann nicht „fast null", sondern genau 0,00 €.
Eine Sondertilgung wird immer nach der regulären Tilgung des betreffenden Monats von der Restschuld abgezogen, nie vorher und nie zusätzlich zur laufenden Rate verrechnet. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Auszahlungstag, nicht der Kalender: Wird ein Darlehen etwa am 1. Juli ausgezahlt, fällt „Monat 12" auf den Juni des Folgejahres und nicht auf den Dezember, die jährliche Sondertilgung folgt diesem Rhythmus durchgehend, beim 12., 24., 36. Monat und so weiter. Die einmalige Sondertilgung ist davon unabhängig und nach dem im Formular angegebenen Monat fällig (Monat 1 = erster Monat nach Auszahlung); fallen beide auf denselben Monat, addiert der Rechner sie und verrechnet sie gemeinsam.
Technisch prüft der Rechner das jeden Monat gleich: Verrechnet wird min(Sondertilgung, verbliebene Restschuld), nie der volle eingegebene Betrag, wenn dieser die Restschuld übersteigt. Es ist derselbe Mechanismus, der auch im „ohne"-Plan die letzte reguläre Rate kleiner ausfallen lässt als die übrigen: Auch dort zahlt niemand mehr, als tatsächlich noch offen ist. Ein überschießender Teil der Sondertilgung wird weder verrechnet noch ausgezahlt, und der „mit"-Plan gilt ab dem Kappungsmonat als vollständig getilgt; das Ergebnis weist Monat und tatsächlich angewendeten Betrag der Kappung gesondert aus.
Bei einem zinslosen Kredit spart eine Sondertilgung keinen einzigen Cent Zinsen: dort fallen von vornherein keine an. Trotzdem verkürzt sie die Laufzeit spürbar, weil jeder zusätzlich gezahlte Euro die Restschuld senkt, die die künftigen Monatsraten abtragen müssen. Ein Darlehen über 12.000 € zu 0 % Sollzins mit 500 € Monatsrate wäre ohne Sondertilgung nach 2 Jahren (24 Monaten) getilgt; mit 2.000 € Sondertilgung pro Jahr bereits nach 1 Jahr und 8 Monaten (20 Monaten), vier Monate früher, bei unveränderten 0,00 € Zinskosten in beiden Fällen. Zinsersparnis und Laufzeitverkürzung sind also zwei unabhängige Effekte: Der eine kann null sein, während der andere klar positiv bleibt.
Die vom Rechner ausgewiesene Zinsersparnis ist keine bloße Modellgröße, sondern hat eine gesetzliche Entsprechung: Nach § 501 BGB ermäßigen sich bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens die Gesamtkosten genau um die Zinsen und Kosten, die auf die Zeit nach der Rückzahlung entfallen: rechnerisch derselbe Betrag, den dieser Rechner als Differenz zwischen dem „ohne"- und dem „mit"-Plan ausweist. Diese Ermäßigung setzt voraus, dass die Sondertilgung im Rahmen eines vertraglichen Sondertilgungsrechts erfolgt oder sich auf das gesetzliche Rückzahlungsrecht aus § 500 Abs. 2 BGB stützt; beides unterstellt dieser Rechner durchgehend, ohne eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB gegenzurechnen. Welche Grenzen und Ausnahmen diese drei Paragraphen im Einzelnen setzen, ordnen die häufigen Fragen unten ein. Zuletzt inhaltlich geprüft: 05.08.2026.
Dasselbe Darlehen wie im Grundbeispiel des Tilgungsplan-Rechners (300.000 € Darlehensbetrag, 3,50 % Sollzins, 2,00 % anfängliche Tilgung, 10 Jahre Zinsbindung), wird hier zweimal durchgerechnet: einmal ohne, einmal mit 15.000 € Sondertilgung pro Jahr. Beispiel im Rechner öffnen.
Wer nicht die Differenz zweier Pläne, sondern den vollständigen Tilgungsplan bis zum Ende der Zinsbindung Jahr für Jahr sehen möchte (auch ohne Sondertilgung), findet das im Tilgungsplan-Rechner, der dieselbe Monatsschleife verwendet. Wer denselben Zinseszins-Mechanismus beim Ansparen statt beim Schuldenabbau sehen möchte, findet ihn im Zinseszins-Rechner wieder.
Sechs der sieben Punkte betreffen nicht die Zinsrechnung selbst (die ist identisch zum Kreditrechner), sondern die Regeln des Vergleichs: wann eine Sondertilgung verrechnet wird, was am Vertrag unverändert bleibt und was der Rechner bewusst außen vor lässt.
Das regelt ausschließlich Ihr Darlehensvertrag, nicht das Gesetz. Bei Immobilienfinanzierungen sind vertragliche Sondertilgungsrechte von 5 bis 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr marktüblich, aber keine gesetzliche Vorgabe. Enthält Ihr Vertrag kein eigenes Sondertilgungsrecht, dürfen Sie nach § 500 Abs. 2 BGB Ihre Verbindlichkeiten dennoch jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, bei Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins allerdings nur mit einem berechtigten Interesse während der Zinsbindung.
Innerhalb des vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechts nein, dort ist die Zahlung kostenlos. Nur wer über dieses Recht hinaus vorzeitig zurückzahlt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen; deren Deckel von 1 % beziehungsweise 0,5 % des zurückgezahlten Betrags nach § 502 Abs. 3 BGB gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Dieser Rechner berechnet keine Vorfälligkeitsentschädigung; er geht von einer im Rahmen des Vertrags kostenlos zulässigen Sondertilgung aus.
Als Faustregel „verzinst" sich eine Sondertilgung in Höhe Ihres Sollzinses, weil jeder zurückgezahlte Euro keine weiteren Zinsen mehr auf diesen Sollzins produziert. Liegt der Sollzins über dem Zins, den Sie auf einem Tagesgeldkonto tatsächlich erzielen, lohnt sich die Sondertilgung rechnerisch mehr als das Sparen. Bedenken Sie dabei die Liquidität: Geld, das im Kredit steckt, steht anders als Tagesgeld nicht kurzfristig für Notfälle zur Verfügung.
In diesem Rechner nicht: Er hält die Monatsrate über die gesamte Laufzeit konstant und verkürzt stattdessen ausschließlich die Restlaufzeit, jede Sondertilgung bringt das Ende der Rückzahlung näher, ohne die Rate zu senken. Manche Banken bieten alternativ eine Ratensenkungs-Option an, bei der die Laufzeit gleich bleibt und stattdessen die Rate sinkt; dieses Modell bildet der Rechner nicht ab.
Der Rechner zahlt nie mehr, als an Restschuld übrig ist: Die angewendete Sondertilgung wird in diesem Fall auf die verbleibende Restschuld gedeckelt, der überschießende Teil wird weder verrechnet noch ausgezahlt. Die Restschuld wird dadurch nie negativ, und der Kredit gilt ab diesem Monat als vollständig getilgt , ein Warnhinweis im Ergebnis macht diese Kappung sichtbar.
Dieser Rechner verrechnet die jährliche Sondertilgung jeweils nach der regulären Tilgung des 12., 24., 36. Monats und so weiter, gezählt ab dem Auszahlungsdatum, nicht zum Kalenderjahreswechsel. „Jahr 1" sind damit die ersten zwölf Monate nach Auszahlung. Das weicht von einer sofortigen, unterjährigen Verrechnung ab, wie sie manche Bankverträge zu einem festen Kalenderdatum vorsehen und die eine geringfügig andere Zinsersparnis ergeben kann.
Sondertilgungsrechner: Zinsen sparen & Laufzeit verkürzen · https://easytools4me.de/sondertilgungsrechner/
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