EasyTools4Me

Sondertilgungsrechner

Zinsersparnis und Laufzeitverkürzung durch Sondertilgung berechnen.

Der ausgezahlte Darlehensbetrag, auf den sich auch die Sondertilgung bezieht.

Nominaler Jahreszins laut Angebot, nicht der effektive Jahreszins.

Wie ist die Rate festgelegt?

Aktiv ist immer nur das Feld des gewählten Modus; das andere bleibt sichtbar, aber inaktiv.

Prozentualer Tilgungsanteil der ersten Jahresrate; daraus ergibt sich die Monatsrate als (Sollzins + Tilgung) × Kreditsumme ÷ 12.

Die Rate, die Sie monatlich ohne Sondertilgung zahlen; sie bleibt über die gesamte Laufzeit gleich hoch.

Zeitraum, für den der Sollzins vertraglich festgeschrieben ist; danach folgt üblicherweise eine Anschlussfinanzierung zu neuen Konditionen.

Zusätzlicher Betrag, den Sie einmal pro Jahr (zwölf Monate nach Auszahlung, danach jährlich) zur Rate zahlen.

Ein einmaliger zusätzlicher Betrag, den Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zahlen, z. B. aus einer Erbschaft oder Bonuszahlung.

Der Monat ab Auszahlung, in dem die Einmalzahlung geleistet wird (Monat 1 = erster Monat nach Auszahlung).

Bitte Werte eingeben, das Ergebnis erscheint hier.

Rechenweg ansehen

So wird gerechnet

Dieser Rechner stellt zwei vollständige Tilgungspläne für denselben Kredit gegenüber: einen ohne und einen mit Sondertilgung. Beide laufen durch dieselbe Annuitätenschleife wie der Kreditrechner, gleiche Rundung des Sollzinses auf ganze Basispunkte, gleicher Monatszins, gleicher Zins-vor-Tilgung-Split. Ausgewiesen wird primär die Differenz der beiden Pläne: Zinsersparnis, Laufzeitverkürzung und die Restschuld zum Ende der Zinsbindung. Geben Sie beide Sondertilgungsfelder mit 0 € ein, ist der „mit"-Plan rechnerisch exakt identisch zum „ohne"-Plan, die Ersparnis ist dann nicht „fast null", sondern genau 0,00 €.

Wann eine Sondertilgung verrechnet wird

Eine Sondertilgung wird immer nach der regulären Tilgung des betreffenden Monats von der Restschuld abgezogen, nie vorher und nie zusätzlich zur laufenden Rate verrechnet. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Auszahlungstag, nicht der Kalender: Wird ein Darlehen etwa am 1. Juli ausgezahlt, fällt „Monat 12" auf den Juni des Folgejahres und nicht auf den Dezember, die jährliche Sondertilgung folgt diesem Rhythmus durchgehend, beim 12., 24., 36. Monat und so weiter. Die einmalige Sondertilgung ist davon unabhängig und nach dem im Formular angegebenen Monat fällig (Monat 1 = erster Monat nach Auszahlung); fallen beide auf denselben Monat, addiert der Rechner sie und verrechnet sie gemeinsam.

Deckelung: nie mehr, als an Restschuld übrig ist

Technisch prüft der Rechner das jeden Monat gleich: Verrechnet wird min(Sondertilgung, verbliebene Restschuld), nie der volle eingegebene Betrag, wenn dieser die Restschuld übersteigt. Es ist derselbe Mechanismus, der auch im „ohne"-Plan die letzte reguläre Rate kleiner ausfallen lässt als die übrigen: Auch dort zahlt niemand mehr, als tatsächlich noch offen ist. Ein überschießender Teil der Sondertilgung wird weder verrechnet noch ausgezahlt, und der „mit"-Plan gilt ab dem Kappungsmonat als vollständig getilgt; das Ergebnis weist Monat und tatsächlich angewendeten Betrag der Kappung gesondert aus.

Warum eine Sondertilgung auch bei 0 % Sollzins die Laufzeit verkürzt

Bei einem zinslosen Kredit spart eine Sondertilgung keinen einzigen Cent Zinsen: dort fallen von vornherein keine an. Trotzdem verkürzt sie die Laufzeit spürbar, weil jeder zusätzlich gezahlte Euro die Restschuld senkt, die die künftigen Monatsraten abtragen müssen. Ein Darlehen über 12.000 € zu 0 % Sollzins mit 500 € Monatsrate wäre ohne Sondertilgung nach 2 Jahren (24 Monaten) getilgt; mit 2.000 € Sondertilgung pro Jahr bereits nach 1 Jahr und 8 Monaten (20 Monaten), vier Monate früher, bei unveränderten 0,00 € Zinskosten in beiden Fällen. Zinsersparnis und Laufzeitverkürzung sind also zwei unabhängige Effekte: Der eine kann null sein, während der andere klar positiv bleibt.

Rechtlicher Rahmen der vorzeitigen Rückzahlung

Die vom Rechner ausgewiesene Zinsersparnis ist keine bloße Modellgröße, sondern hat eine gesetzliche Entsprechung: Nach § 501 BGB ermäßigen sich bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens die Gesamtkosten genau um die Zinsen und Kosten, die auf die Zeit nach der Rückzahlung entfallen: rechnerisch derselbe Betrag, den dieser Rechner als Differenz zwischen dem „ohne"- und dem „mit"-Plan ausweist. Diese Ermäßigung setzt voraus, dass die Sondertilgung im Rahmen eines vertraglichen Sondertilgungsrechts erfolgt oder sich auf das gesetzliche Rückzahlungsrecht aus § 500 Abs. 2 BGB stützt; beides unterstellt dieser Rechner durchgehend, ohne eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB gegenzurechnen. Welche Grenzen und Ausnahmen diese drei Paragraphen im Einzelnen setzen, ordnen die häufigen Fragen unten ein. Zuletzt inhaltlich geprüft: 05.08.2026.

Rechenbeispiel

300.000 € zu 3,50 % Sollzins, 2,00 % anfängliche Tilgung, 15.000 € Sondertilgung pro Jahr, 10 Jahre Zinsbindung

Dasselbe Darlehen wie im Grundbeispiel des Tilgungsplan-Rechners (300.000 € Darlehensbetrag, 3,50 % Sollzins, 2,00 % anfängliche Tilgung, 10 Jahre Zinsbindung), wird hier zweimal durchgerechnet: einmal ohne, einmal mit 15.000 € Sondertilgung pro Jahr. Beispiel im Rechner öffnen.

  1. Monatsrate (identisch für beide Pläne): A = 300.000 · (3,5 + 2) / 1.200 = 1.375,00 € (ohne Rundungsrest).
  2. Ohne Sondertilgung ist das Darlehen nach 29 Jahre (348 Monate) vollständig getilgt, bei Zinskosten von 177.593,08 € über die gesamte Laufzeit.
  3. Monat 12 im „mit"-Plan: Zins 858,72 €, reguläre Tilgung 516,28 €, Restschuld nach der regulären Tilgung 293.902,80 €. Erst danach greift die jährliche Sondertilgung von 15.000,00 €: Restschuld 293.902,80 − 15.000,00 = 278.902,80 €. Monat 13 rechnet den Zins bereits auf dieser reduzierten Restschuld.
  4. Mit der jährlichen Sondertilgung ist das Darlehen bereits nach 12 Jahre (144 Monate) vollständig getilgt, bei Zinskosten von nur noch 68.940,60 €, eine Zinsersparnis von 108.652,48 € und eine Laufzeitverkürzung von 17 Jahre (204 Monate). Insgesamt wurden 170.940,60 € Sondertilgung geleistet.
  5. Letzter Monat (144, „mit"-Plan): Zins 21,28 €, reguläre Tilgung 1.353,72 €. Die planmäßige jährliche Sondertilgung von 15.000,00 € übersteigt die dann noch verbliebene Restschuld; angewendet und damit gedeckelt werden nur 5.940,60 €, genau der Rest. Danach ist die Restschuld 0,00 €, exakt wie bei der letzten Rate eines gewöhnlichen Annuitätendarlehens.
  6. Restschuld zum Ende der 10-jährigen Zinsbindung: 228.283,70 € ohne gegenüber 51.851,07 € mit Sondertilgung, eine Differenz von 176.432,63 € allein bis zum Ende der Zinsbindung, deutlich bevor der „mit"-Plan überhaupt vollständig getilgt ist.

Wer nicht die Differenz zweier Pläne, sondern den vollständigen Tilgungsplan bis zum Ende der Zinsbindung Jahr für Jahr sehen möchte (auch ohne Sondertilgung), findet das im Tilgungsplan-Rechner, der dieselbe Monatsschleife verwendet. Wer denselben Zinseszins-Mechanismus beim Ansparen statt beim Schuldenabbau sehen möchte, findet ihn im Zinseszins-Rechner wieder.

Was dieser Rechner nicht abbildet

Sechs der sieben Punkte betreffen nicht die Zinsrechnung selbst (die ist identisch zum Kreditrechner), sondern die Regeln des Vergleichs: wann eine Sondertilgung verrechnet wird, was am Vertrag unverändert bleibt und was der Rechner bewusst außen vor lässt.

  1. Sondertilgungen werden ausschließlich zum Jahresende ab Auszahlung (Monat 12, 24, 36, …) beziehungsweise im angegebenen Einmalmonat verrechnet, nicht zu einem beliebigen Kalenderdatum. Reale Bankverrechnungstermine, etwa ein fester Kalendertag statt des Auszahlungsjahrestags, können zu einer geringfügig anderen Zinsersparnis führen.
  2. Die Monatsrate bleibt nach einer Sondertilgung unverändert; das Modell verkürzt ausschließlich die Laufzeit. Ein Vertrag mit Ratensenkungs-Option, bei dem stattdessen die Laufzeit gleich bleibt und die Rate sinkt, wird nicht abgebildet.
  3. Keine Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB für einen Betrag, der ein vertragliches Sondertilgungsrecht überschreitet: der Rechner geht durchgehend von einer im Rahmen des Vertrags kostenlos zulässigen Sondertilgung aus. Die häufig genannten 5 bis 10 % der Darlehenssumme pro Jahr sind eine marktübliche, keine gesetzliche Obergrenze.
  4. Der Sollzins gilt im Modell unverändert bis zum jeweiligen Laufzeitende beider Pläne; eine Zinsänderung nach Ablauf der Zinsbindung (Anschlussfinanzierung) wird nicht berechnet. Die ausgewiesene Restschuld zum Ende der Zinsbindung ist deshalb der verlässliche Wert, die vollständige Laufzeit beider Pläne eine Modellrechnung darüber hinaus.
  5. Keine steuerlichen Wirkungen, etwa der Werbungskostenabzug bei vermieteten Immobilien.
  6. Kein Vergleich mit alternativen Anlageformen über die in den häufigen Fragen genannte Faustregel hinaus: der Rechner prüft nicht, ob eine andere Verwendung des Geldes rentabler wäre.
  7. Beide Pläne unterstellen dieselbe monatliche, nachschüssige Zinsverrechnung wie der Kreditrechner. Weil diese Vereinfachung für den „ohne"- und den „mit"-Plan gleichermaßen gilt, bleibt die ausgewiesene Differenz weitgehend stabil, selbst wenn Ihre Bank tatsächlich quartalsweise oder jährlich verrechnet.

Häufige Fragen

Wie oft darf ich eine Sondertilgung leisten?

Das regelt ausschließlich Ihr Darlehensvertrag, nicht das Gesetz. Bei Immobilienfinanzierungen sind vertragliche Sondertilgungsrechte von 5 bis 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr marktüblich, aber keine gesetzliche Vorgabe. Enthält Ihr Vertrag kein eigenes Sondertilgungsrecht, dürfen Sie nach § 500 Abs. 2 BGB Ihre Verbindlichkeiten dennoch jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, bei Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins allerdings nur mit einem berechtigten Interesse während der Zinsbindung.

Muss ich für eine Sondertilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Innerhalb des vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechts nein, dort ist die Zahlung kostenlos. Nur wer über dieses Recht hinaus vorzeitig zurückzahlt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen; deren Deckel von 1 % beziehungsweise 0,5 % des zurückgezahlten Betrags nach § 502 Abs. 3 BGB gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Dieser Rechner berechnet keine Vorfälligkeitsentschädigung; er geht von einer im Rahmen des Vertrags kostenlos zulässigen Sondertilgung aus.

Lohnt sich eine Sondertilgung mehr als ein Tagesgeldkonto?

Als Faustregel „verzinst" sich eine Sondertilgung in Höhe Ihres Sollzinses, weil jeder zurückgezahlte Euro keine weiteren Zinsen mehr auf diesen Sollzins produziert. Liegt der Sollzins über dem Zins, den Sie auf einem Tagesgeldkonto tatsächlich erzielen, lohnt sich die Sondertilgung rechnerisch mehr als das Sparen. Bedenken Sie dabei die Liquidität: Geld, das im Kredit steckt, steht anders als Tagesgeld nicht kurzfristig für Notfälle zur Verfügung.

Ändert eine Sondertilgung meine monatliche Rate?

In diesem Rechner nicht: Er hält die Monatsrate über die gesamte Laufzeit konstant und verkürzt stattdessen ausschließlich die Restlaufzeit, jede Sondertilgung bringt das Ende der Rückzahlung näher, ohne die Rate zu senken. Manche Banken bieten alternativ eine Ratensenkungs-Option an, bei der die Laufzeit gleich bleibt und stattdessen die Rate sinkt; dieses Modell bildet der Rechner nicht ab.

Was passiert, wenn meine Sondertilgung höher als die Restschuld ist?

Der Rechner zahlt nie mehr, als an Restschuld übrig ist: Die angewendete Sondertilgung wird in diesem Fall auf die verbleibende Restschuld gedeckelt, der überschießende Teil wird weder verrechnet noch ausgezahlt. Die Restschuld wird dadurch nie negativ, und der Kredit gilt ab diesem Monat als vollständig getilgt , ein Warnhinweis im Ergebnis macht diese Kappung sichtbar.

Wird die jährliche Sondertilgung am Jahresende oder sofort verrechnet?

Dieser Rechner verrechnet die jährliche Sondertilgung jeweils nach der regulären Tilgung des 12., 24., 36. Monats und so weiter, gezählt ab dem Auszahlungsdatum, nicht zum Kalenderjahreswechsel. „Jahr 1" sind damit die ersten zwölf Monate nach Auszahlung. Das weicht von einer sofortigen, unterjährigen Verrechnung ab, wie sie manche Bankverträge zu einem festen Kalenderdatum vorsehen und die eine geringfügig andere Zinsersparnis ergeben kann.

Quellen

  • § 500 BGB gesetze-im-internet.deKündigungsrecht des Darlehensnehmers, vorzeitige Rückzahlung
  • § 501 BGBErmäßigung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Rückzahlung
  • § 502 BGBVorfälligkeitsentschädigung

Sondertilgungsrechner: Zinsen sparen & Laufzeit verkürzen · https://easytools4me.de/sondertilgungsrechner/

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.