EasyTools4Me

Tilgungsplan-Rechner: Zinsbindung und Restschuld berechnen

Restschuld, Zinskosten und Tilgungsplan bei fester Zinsbindung

Der Darlehensbetrag, für den der Tilgungsplan berechnet wird.

Der nominale Sollzins laut Darlehensvertrag, nicht der effektive Jahreszins.

Was ist vorgegeben?

Aktiv ist immer nur das Feld des gewählten Modus; das andere bleibt sichtbar, aber inaktiv.

Der Anteil der ersten Jahresrate, der die Restschuld tilgt, üblich sind 1 bis 3 %. Die Monatsrate ergibt sich daraus.

Die monatliche Rate, aus der die anfängliche Tilgung berechnet wird.

Der Zeitraum in Jahren, für den der Sollzins vertraglich festgeschrieben ist.

Ein optionaler zusätzlicher Betrag, den Sie einmal pro Jahr zur Tilgung einsetzen. 0 € bedeutet keine Sondertilgung.

Monatsrate1.375,00 €

Anfängliche Tilgung p. a.
2,00 %
Zinsbindung
10 Jahre (120 Monate)
Restschuld zum Ende der Zinsbindung
228.283,70 €
Restschuld in % der Darlehenssumme
76,09 %
Zinskosten in der Zinsbindung
93.283,70 €
Getilgt in der Zinsbindung
71.716,30 €
Voraussichtliche Gesamtlaufzeit
29 Jahre (348 Monate)

Die voraussichtliche Gesamtlaufzeit unterstellt einen über die gesamte Laufzeit unveränderten Sollzins auch nach dem Ende der Zinsbindung; das ist eine Modellrechnung, keine Prognose der Anschlussfinanzierung. Verlässlich ist allein die Restschuld zum Ende der Zinsbindung, für den Zeitraum, in dem der Sollzins vertraglich feststeht.

Für 300.000,00 € Darlehen zu 3,50 % Sollzins mit 2,00 % anfänglicher Tilgung zahlen Sie 1.375,00 € pro Monat. Am Ende der 10-jährigen Zinsbindung beträgt die Restschuld 228.283,70 €, das sind 76,09 % der Darlehenssumme. Bis dahin zahlen Sie 93.283,70 € Zinsen.

Tilgungsplan bis zum Ende der Zinsbindung (Jahressummen)
Jahr Raten (Summe) Zinsanteil Tilgungsanteil Sondertilgung Restschuld am Jahresende
1 16.500,00 € 10.402,80 € 6.097,20 € 0,00 € 293.902,80 €
2 16.500,00 € 10.185,95 € 6.314,05 € 0,00 € 287.588,75 €
3 16.500,00 € 9.961,39 € 6.538,61 € 0,00 € 281.050,14 €
4 16.500,00 € 9.728,81 € 6.771,19 € 0,00 € 274.278,95 €
5 16.500,00 € 9.487,99 € 7.012,01 € 0,00 € 267.266,94 €
6 16.500,00 € 9.238,57 € 7.261,43 € 0,00 € 260.005,51 €
7 16.500,00 € 8.980,32 € 7.519,68 € 0,00 € 252.485,83 €
8 16.500,00 € 8.712,87 € 7.787,13 € 0,00 € 244.698,70 €
9 16.500,00 € 8.435,91 € 8.064,09 € 0,00 € 236.634,61 €
10 16.500,00 € 8.149,09 € 8.350,91 € 0,00 € 228.283,70 €

Jahr 1 sind die Monate 1 bis 12 ab Auszahlung, nicht das Kalenderjahr, und die Tabelle reicht nie über das Ende der Zinsbindung hinaus. „Drucken“ (oder die Druckfunktion Ihres Browsers) gibt Eingaben, Ergebnis und den vollständigen Tilgungsplan aus, auch wenn der Plan hier eingeklappt ist.

Rechenweg ansehen

So wird gerechnet

Wer ein Darlehen mit langer Zinsbindung plant, braucht seltener die Antwort auf „was kostet der Kredit bis zur letzten Rate“ (das beantwortet der Kreditrechner) als auf „mit welcher Restschuld muss ich am Ende der Zinsbindung in die Anschlussfinanzierung gehen“. Genau diese zweite Frage beantwortet dieser Tilgungsplan-Rechner: Er läuft technisch durch dieselbe Annuitätenschleife wie der Kreditrechner, mit identischer Rundung des Sollzinses und demselben Monat-1-Zins-/Tilgungssplit, bricht die Ausgabe aber am Ende der Sollzinsbindung ab, nicht erst bei vollständiger Tilgung.

Anfängliche Tilgung und die Monatsrate

Wie viel Prozent der Darlehenssumme im ersten Jahr über den reinen Zins hinaus zurückgezahlt werden, drückt die anfängliche Tilgung aus. Anders als beim Kreditrechner geben Sie hier keine Laufzeit vor: Der Rechner leitet die Monatsrate direkt aus Sollzins und anfänglicher Tilgung ab: A = K · (p + T) / 1.200, mit K als Darlehensbetrag, p als Sollzins und T als anfänglicher Tilgung, jeweils in Prozent, und die Laufzeit selbst ergibt sich erst aus der Monatsschleife, sobald die Restschuld auf 0,00 € sinkt. Im Modus „Monatsrate vorgeben“ kehrt sich das um: Sie geben die Monatsrate ein, und der Rechner rechnet daraus die anfängliche Tilgung heraus, die zu dieser Rate gehört.

Warum ein höherer Sollzins die Restschuld senken kann

Das wirkt auf den ersten Blick wie ein Fehler, ist aber mathematisch korrekt: Bei einer festen anfänglichen Tilgung senkt ein höherer Sollzins die Restschuld zum Ende der Zinsbindung. Der Grund liegt in der Formel selbst. Die Monatsrate A = K · (p + T) / 1.200 steigt proportional mit dem Sollzins p mit: eine höhere Rate bedeutet mehr Geld, das jeden Monat gezahlt wird. Die Tilgung des ersten Monats dagegen ist unabhängig vom Sollzins immer K · T / 1.200, weil sie sich nur aus der anfänglichen Tilgung T ergibt: im Rechenbeispiel unten sind es 500,00 € Tilgung im ersten Monat, bei 3,50 % Sollzins ebenso wie bei 5,00 %. Ab dem zweiten Monat schlägt die höhere Rate durch: Sie tilgt schneller, als der höhere Zins die Rückzahlung verzögert, weil der zusätzliche Zinsanteil pro Monat kleiner bleibt als der zusätzliche Ratenanteil. Für 300.000 € Darlehensbetrag, 2,00 % anfängliche Tilgung und 10 Jahre Zinsbindung sinkt die Restschuld zum Ende der Zinsbindung dadurch von 236.925,08 € bei 1,0 % Sollzins auf 218.060,29 € bei 6,0 % Sollzins, streng monoton mit steigendem Zins. Umgekehrt gilt bei festem Sollzins das erwartbare Bild: Eine höhere anfängliche Tilgung senkt die Restschuld ebenfalls, und zwar deutlich stärker als der Zinseffekt, weil sie direkt auf den anfänglichen Tilgungsanteil wirkt.

Jährliche Sondertilgung

Weil die Sondertilgung erst nach der zwölften Monatsrate des jeweiligen Darlehensjahres wirkt (gerechnet ab dem Monat der Auszahlung, nicht zum Kalenderjahreswechsel), zahlen Sie auf den nachträglich getilgten Betrag noch die vollen Monate Zins jenes Jahres; eine unterjährige Sondertilgung im selben Monat würde etwas mehr sparen, ist in diesem Modell aber nicht vorgesehen. Ab dem folgenden Monat rechnet die Schleife dann mit der reduzierten Restschuld weiter, sodass sich der Effekt über die Restlaufzeit fortsetzt. Fällt die Restschuld durch wiederholte Sondertilgungen schon vor Ablauf der Zinsbindung auf 0,00 €, behandelt der Rechner den letzten, gekappten Betrag genauso wie die reduzierte Schlussrate eines normalen Annuitätendarlehens. Den unmittelbaren Kostenvergleich beider Szenarien (mit und ohne Sondertilgung) liefert der eigenständige Sondertilgungsrechner, der dieselbe Monatsschleife verwendet.

Zinsbindung und Anschlussfinanzierung

Ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz schreibt den Zins nur für die vertraglich vereinbarte Zinsbindungsfrist fest. Am Ende dieser Frist steht die Restschuld einer unbekannten Zukunft gegenüber: Ist das Darlehen dann noch nicht vollständig getilgt, bietet die Bank eine Anschlussfinanzierung zu den dann aktuellen Konditionen an, die heute niemand vorhersagen kann. Die „voraussichtliche Gesamtlaufzeit“, die dieser Rechner zusätzlich ausweist, unterstellt deshalb ausdrücklich einen über die gesamte Laufzeit unveränderten Sollzins auch nach der Zinsbindung; das ist eine Modellannahme, keine Prognose. Verlässlich ist allein die Restschuld zum Ende der Zinsbindung: der Zeitraum, für den der Sollzins vertraglich feststeht. Dieses Recht ist unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungsdauer: Auch wer eine 15- oder 20-jährige Bindung unterschrieben hat, kann nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB spätestens zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigen und muss die längere Vertragslaufzeit nicht abwarten.

Rechenbeispiel

300.000 € zu 3,50 % Sollzins, 2,00 % anfängliche Tilgung, 10 Jahre Zinsbindung

Ein Darlehen über 300.000 € mit 3,50 % Sollzins und 2,00 % anfänglicher Tilgung, Zinsbindung 10 Jahre, ohne Sondertilgung. Beispiel im Rechner öffnen.

  1. Monatsrate: A = 300.000 · (3,5 + 2) / 1.200 = 300.000 · 5,5 / 1.200 = 1.375,00 € (ohne Rundungsrest, weil alle Eingaben glatte Werte sind).
  2. Erster Monat: Zins = 300.000 · 0,035 / 12 = 875,00 €, Tilgung = 1.375,00 − 875,00 = 500,00 € (entspricht exakt K · T / 1.200 = 300.000 · 2 / 1.200 = 500,00 €, unabhängig vom Sollzins, siehe oben), Restschuld danach 299.500,00 €.
  3. Zweiter Monat: Zins = 299.500,00 · 0,035 / 12 = 873,54 €, Tilgung = 501,46 €, Restschuld danach 298.998,54 €: der Zinsanteil sinkt, der Tilgungsanteil steigt, so läuft es weiter.
  4. Restschuld zum Ende der 10-jährigen Zinsbindung: 228.283,70 €, das sind 76,09 % der ursprünglichen Darlehenssumme.
  5. Zinskosten innerhalb der Zinsbindung: 93.283,70 €, getilgt in dieser Zeit: 71.716,30 €.
  6. Bei unverändertem Sollzins über die gesamte Laufzeit wäre das Darlehen nach voraussichtlich 29 Jahren (348 Monaten) vollständig getilgt, eine Modellrechnung, keine Prognose der Anschlusskonditionen.

Dasselbe Darlehen mit 5.000 € jährlicher Sondertilgung

Dasselbe Darlehen (300.000 €, 3,50 % Sollzins, 2,00 % anfängliche Tilgung, 10 Jahre Zinsbindung), aber mit 5.000 € Sondertilgung pro Jahr. Beispiel im Rechner öffnen.

Die Sondertilgung senkt die Restschuld zum Ende der Zinsbindung von 228.283,70 € auf nur noch 169.472,78 € (56,49 % statt 76,09 % der Darlehenssumme) und die Zinskosten der Zinsbindung von 93.283,70 € auf 84.472,78 €, bei gleicher Monatsrate. Die voraussichtliche Gesamtlaufzeit verkürzt sich von 29 Jahren auf 19 Jahre und 5 Monate (233 Monate). Jeder verrechnete Euro Sondertilgung reduziert die Restschuld direkt und dauerhaft, weil auf ihn keine weiteren Zinsen mehr anfallen. Denselben Zinsmechanismus in umgekehrter Richtung (beim Vermögensaufbau statt beim Schuldenabbau) rechnet der Zinseszins-Rechner vor. Wer eine Immobilienfinanzierung im Zusammenhang mit der erzielbaren Mietrendite plant, findet dafür den Mietrenditerechner.

Was dieser Rechner nicht abbildet

Eine dieser neun Vereinfachungen betrifft nicht, was der Rechner auslässt, sondern wie weit sein Ergebnis reicht: Nur die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ist ein belastbarer Wert, die übrigen Punkte benennen echte Auslassungen.

  1. Gerechnet wird mit dem Sollzins nach § 489 Abs. 5 BGB, nicht mit dem effektiven Jahreszins nach § 16 PAngV. Bearbeitungs-, Vermittlungs- und Kontoführungsgebühren, Provisionen sowie Restschuldversicherungen sind nicht enthalten. Sollzins und anfängliche Tilgung werden auf zwei Nachkommastellen (ganze Basispunkte) gerundet.
  2. Die voraussichtliche Gesamtlaufzeit unterstellt, dass der eingegebene Sollzins über die gesamte Laufzeit unverändert bleibt, auch nach dem Ende der Zinsbindung. Das ist eine Modellannahme, keine Prognose: Der tatsächliche Zins einer Anschlussfinanzierung steht heute nicht fest. Verlässlich ist allein die Restschuld zum Ende der Zinsbindung.
  3. Die Zinsverrechnung erfolgt monatlich nachschüssig mit sofortiger Tilgungsverrechnung, identisch zum Kreditrechner.
  4. Der Rechner bildet genau eine Sondertilgung pro Jahr ab, in fester Höhe, angewendet nach der zwölften Monatsrate des jeweiligen Darlehensjahres, keine unterjährigen, unregelmäßigen oder wachsenden Sondertilgungen, und keinen Kostenvergleich mit und ohne Sondertilgung. Diesen Vergleich liefert der eigenständige Sondertilgungsrechner.
  5. Keine Bereitstellungszinsen, kein Disagio und kein Auszahlungskurs unter pari, keine Kaufnebenkosten, keine Fördermittel wie KfW-Bausteine.
  6. Keine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB): Sondertilgungen über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus können in der Praxis eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Dieser Rechner bildet nur die vertraglich vorgesehene, hier eingegebene Sondertilgung ab.
  7. Keine Ratenanpassung, keine Ratenpause, keine variable Verzinsung.
  8. Keine steuerlichen Wirkungen, etwa der Werbungskostenabzug bei Vermietung.
  9. Die Zinsbindung ist auf ganze Jahre begrenzt; unterjährige Zinsbindungsfristen (zum Beispiel 5,5 Jahre) sind nicht eingebbar.

Ausblick

In Vorbereitung ist ein eigener Baufinanzierungsrechner, der Zinsbindungsdauer, Beleihungsauslauf und Fördermittel gemeinsam berücksichtigt und so eine vollständige Finanzierungsplanung über dieses Tool hinaus abdeckt.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 488 BGB: vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag, Zinspflicht (abgerufen am 05.08.2026).
  • § 489 BGB: Kündigungsrecht nach zehn Jahren bei gebundenem Sollzinssatz (Abs. 1 Nr. 2) und Legaldefinition des Sollzinssatzes (Abs. 5) (abgerufen am 05.08.2026).
  • § 500 BGB: vorzeitige Erfüllung eines Verbraucherdarlehens, Sonderregel für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (abgerufen am 05.08.2026).
  • § 502 BGB: Vorfälligkeitsentschädigung und ihr Deckel bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (abgerufen am 05.08.2026).

Quellen zuletzt geprüft: 05.08.2026.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Tilgungsplan und einem Kreditrechner?

Der Kreditrechner beantwortet „was kostet dieses Darlehen insgesamt“ über die volle Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung. Dieser Tilgungsplan-Rechner beantwortet die enger gefasste, für die Praxis oft wichtigere Frage „wie sieht der Verlauf bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aus“: dem Ende der Sollzinsbindung, nicht dem Laufzeitende. Beide Rechner verwenden dieselbe Annuitätenmathematik und liefern für dasselbe Darlehen identische Monatswerte.

Was bedeutet anfängliche Tilgung und warum wird sie in Prozent angegeben?

Die anfängliche Tilgung ist der Anteil der ersten Jahresrate, der nicht Zins ist, angegeben in Prozent der Darlehenssumme: die deutsche Bankkonvention für Baufinanzierungen. Zusammen mit dem Sollzins ergibt sie die Monatsrate: A = Darlehensbetrag × (Sollzins + Tilgung) ÷ 1.200. Weil die Prozentangabe unabhängig von der Darlehenshöhe vergleichbar ist, eignet sie sich besser zum Vergleich zweier Angebote als ein absoluter Euro-Betrag.

Wie wirkt sich eine jährliche Sondertilgung auf die Restschuld aus?

Eine Sondertilgung wird einmal pro Jahr, nach der zwölften Monatsrate des jeweiligen Darlehensjahres, zusätzlich auf die Restschuld verrechnet und senkt damit sowohl die künftigen Zinskosten als auch die Restschuld zum Ende der Zinsbindung. Übersteigt die konfigurierte Sondertilgung in einem Jahr die tatsächlich verbliebene Restschuld, wird nur der verbleibende Betrag verrechnet; die Restschuld wird nie negativ, und das Darlehen gilt ab diesem Monat als vollständig getilgt.

Was passiert, wenn die Zinsbindung endet und noch eine Restschuld besteht?

Für die verbleibende Restschuld brauchen Sie eine Anschlussfinanzierung zu dann gültigen Konditionen; der künftige Zins steht heute nicht fest und kann höher oder niedriger liegen als der aktuelle Sollzins. Unabhängig davon können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in jedem Fall zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die vereinbarte Zinsbindung länger läuft.

Wie lange dauert die Rückzahlung bei einer sehr niedrigen anfänglichen Tilgung?

Deutlich länger, als viele erwarten: Schon unter 2 % anfänglicher Tilgung dauert die vollständige Rückzahlung außergewöhnlich lange und die Zinskosten steigen spürbar; der Rechner weist dann ausdrücklich darauf hin. Bei einer extrem niedrigen Tilgung von beispielsweise 0,05 % bricht die Modellrechnung nach der harten Obergrenze von 100 Jahren ab, ohne dass die Restschuld null wird; das ist dann kein Fehler, sondern ein vollständiges Ergebnis mit Warnhinweis.

Kann ich eine bereits vereinbarte Sondertilgung jederzeit ändern?

Innerhalb des vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechts können Sie nach § 500 Abs. 2 BGB Ihre Verbindlichkeiten grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen; bei Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins setzt das während der Zinsbindung ein berechtigtes Interesse voraus. Eine Sondertilgung über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen, deren Deckel nach § 502 BGB ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge gilt, nicht für Immobiliardarlehen. Maßgeblich ist stets Ihr individueller Darlehensvertrag.

Quellen

  • § 488 BGB gesetze-im-internet.deVertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
  • § 489 BGBOrdentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, Begriff des Sollzinssatzes
  • § 500 BGBKündigungsrecht des Darlehensnehmers, vorzeitige Rückzahlung
  • § 502 BGBVorfälligkeitsentschädigung

Tilgungsplan-Rechner: Zinsbindung & Restschuld berechnen · https://easytools4me.de/tilgungsplan-rechner/

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.