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Die Steuerklassen von I bis VI

Die Steuerklasse steuert, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber bereits vom Monatsgehalt einbehält. § 38b EStG kennt sechs Klassen von I bis VI, und welche davon auf Sie zutrifft, hängt vom Familienstand und von der gewählten Kombination ab. Für Paare zeigt der Steuerklassen-Vergleich den Unterschied der Kombinationen, der Brutto-Netto-Rechner rechnet eine einzelne Klasse im Monatslohn durch.

Was die Steuerklasse ist

Die Steuerklasse ist kein Abzug und keine Steuerart, sondern ein Merkmal des Lohnsteuerabzugs: § 38b Abs. 1 EStG ordnet Arbeitnehmer für die Durchführung des Abzugs in sechs Klassen ein. Das Finanzamt verwaltet die zugehörigen Merkmale elektronisch im ELStAM-Verfahren und stellt sie dem Arbeitgeber bereit, der damit die monatliche Lohnsteuer berechnet. Zur Klasse gehören Freibeträge, die bereits beim Monatsabzug berücksichtigt werden, zum Beispiel der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Klasse II nach § 24b EStG.

Die Klasse beschreibt eine Vorauszahlung: § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG behandelt die Lohnsteuer als Anrechnung auf die Einkommensteuer, die erst der Steuerbescheid festsetzt. Deshalb kann die Klasse die Jahressteuer nicht verändern, sondern nur deren Verteilung über das Jahr.

Die sechs Klassen im Überblick

Die Zuordnung folgt § 38b Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6. In die Steuerklasse I gehören ledige Arbeitnehmer sowie Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene, deren Voraussetzungen für die Klassen III oder IV nicht erfüllt sind. Die Steuerklasse II gilt für diese Gruppe, wenn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. In die Steuerklasse III gehören Verheiratete, deren Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Klasse V eingereiht wird, und für das Kalenderjahr nach dem Todesjahr auch Verwitwete. Die Steuerklasse IV ist der Regelfall für verheiratete Arbeitnehmer ohne Antrag, auch wenn ein Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht. Die Steuerklasse V ist die Gegenseite der III/V-Kombination, und die Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis bei mehreren Arbeitgebern.

Wie die Klasse den Monatslohn verändert

Der Mechanismus steht in § 39b Abs. 2 EStG: Der Monatslohn wird auf einen Jahresarbeitslohn hochgerechnet, um Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale vermindert und mit dem Einkommensteuertarif berechnet; danach teilt der Satz 9 desselben Absatzes die Jahreslohnsteuer wieder in Zwölftel für den Monat. In den Klassen I, II und IV läuft die Rechnung nach dem Grundtarif, in Klasse III nach dem Splittingtarif, und für die Klassen V und VI bestimmt Satz 7 eine eigene Verdopplungsformel, die mit dem Zweifachen eines Tarifunterschieds arbeitet und zu den höchsten Abzügen führt.

Deshalb lohnt sich III/V für Paare mit ungleichen Gehältern: Die Klasse III entlastet den besser verdienenden Partner schon im Monatsabzug, die Klasse V belastet den schlechter verdienenden zusätzlich. Bei gleichen Gehältern dreht sich das Verhältnis um, und IV/IV wird zur neutraleren Kombination, weil der Abzug dann beiden Partnern gleichmäßig verteilt. Wie weit der Unterschied für Ihre Zahlen reicht, zeigt das Durchrechnen im Vergleich: Je 3.000 € Brutto im Monat für beide Partner rechnet der Vergleich von III/V gegen IV/IV im Detail durch.

Wählen und Wechseln

Ehepaare beantragen die Kombination III/V gemeinsam beim Finanzamt, IV/IV läuft ohne Antrag. Ein Wechsel ist mehrfach im Jahr möglich, weil die Merkmale im ELStAM-Verfahren geändert werden und der Arbeitgeber sie zum nächsten Abzug übernimmt. Wichtige Anlässe sind die Heirat (zunächst IV für beide, auf Antrag III/V), die Trennung, die Scheidung und der Tod des Ehegatten; für das Kalenderjahr nach dem Todesjahr ordnet § 38b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b die Klasse III an.

Die Folgen der Wahl zeigen sich erst am Jahresende: III/V zahlt über das Jahr weniger Lohnsteuer voraus und führt bei der Veranlagung häufig zu einer Nachzahlung, IV/IV liegt näher an der endgültigen Steuer. Diese Seite erklärt die Klassen und ihre Wirkung auf den Monatsabzug; wie viel Lohnsteuer pro Monat bei einer Klasse bleibt, setzt der Brutto-Netto-Rechner mit Ihren Werten um, und die endgültige Jahressteuer steht im Steuerbescheid.

Vergleichen und Rechnen

Beide Rechner arbeiten mit demselben amtlichen Lohnsteuer-Kern: der Vergleich für Paare, der Monatsrechner für eine einzelne Klasse.

Quellen