Firmenwagenrechner: geldwerter Vorteil berechnen
Geldwerten Vorteil für den Firmenwagen berechnen, inklusive E-Auto-Sätze.
Steuerfreie Überlassung prüfen oder den Vorteil des Dienstrads berechnen.
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Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads sind steuerfrei, wenn das Rad kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist und dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird (§ 3 Nr. 37 EStG, in Kraft seit dem 01.01.2019, am konsolidierten Text vom 13.09.2026 geprüft, gesetze-im-internet.de). Das Rad kann auch gemietet oder geleast sein; entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Überlassung zahlt und Sie dafür nichts vom Gehalt abgeben. Der Wortlaut der Vorschrift trägt keinen Geldbetrag und keine Freigrenze; die Grenzen liegen woanders, nämlich in den Zusätzlichkeitsvoraussetzungen des § 8 Abs. 4 EStG, die in vier Nummern verlangen, dass die Leistung neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steht, nicht auf dessen Herabsetzung beruht und nicht auf eine vereinbarte oder gesetzliche Ausschlussmöglichkeit verzichtet, sowie in der Befristung des § 52 Abs. 4 Satz 12 EStG (gesetze-im-internet.de): Die Befreiung ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2030 und für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die vor dem 01.01.2031 enden. Bei zusätzlicher Überlassung weist der Rechner deshalb einen geldwerten Vorteil von 0,00 € aus.
Bei einer Entgeltumwandlung greift die Befreiung nicht, weil der Anspruch auf Arbeitslohn zugunsten der Leistung herabgesetzt wird (§ 8 Abs. 4 EStG): Das Rad wird mit Ihrem Gehalt bezahlt, der Arbeitgeber zahlt es nicht zusätzlich. Der geldwerte Vorteil wird regelmäßig mit 1 % eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung je Monat angesetzt; das ist der monatliche Durchschnittswert aus den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.01.2020, zur Kenntnis genommen im BMF-Schreiben vom 18.06.2020 (IV C 5, S 2334/20/0004), wiedergegeben im Lohnsteuer-Handbuch Anhang 24 IV.5. Das durchgerechnete Beispiel der Erlasse: Preisempfehlung 2.500 €, das Viertel beträgt 625 €, auf volle 100 Euro abgerundet 600 €, der Vorteil also 6,00 € je Monat. Die Reihenfolge ist bindend: Erst das Viertel, dann die Abrundung, erst dann der Prozentsatz. Pedelecs folgen derselben Bewertung wie Fahrräder ohne Hilfsantrieb. Der tatsächlich vereinbarte Umwandlungsbetrag kann von diesem Richtwert abweichen; der Rechner bewertet den üblichen Durchschnittswert, nicht den konkreten Vertrag.
Das Pedelec unterstützt den Tretenden mit einem Elektromotor bis 25 km/h und ist steuerrechtlich ein Fahrrad: Es genießt die Steuerbefreiung der zusätzlichen Überlassung und die Viertel-Bewertung der Entgeltumwandlung wie ein Rad ohne Hilfsantrieb. Das S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und gilt als Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG; für seine private Nutzung gelten die Kfz-Regeln der 1-%-Regelung, und die Begünstigungen des Dienstrads greifen nicht. Der Rechner weist eine S-Pedelec-Eingabe deshalb mit einem eigenen Hinweis ab, statt einen stillen Wert zu berechnen; die Bewertung rechnet der Firmenwagen-Rechner mit denselben Formeln wie für einen Dienstwagen.
Der steuerpflichtige Vorteil erhöht das zu versteuernde Brutto des Auszahlungsmonats. Der Lohnsteuer-Hinweis dieses Rechners rechnet den Monat dafür zweimal durch denselben amtlichen Lohnsteuer-Kern: einmal mit Ihrem Monatsbrutto und einmal mit dem Brutto zuzüglich des geldwerten Vorteils, in beiden Fällen mit Ihrem unveränderten Personalrahmen. Aus dem Unterschied der beiden Rechnungen weist er den Zuwachs an Lohnsteuer getrennt aus und den Zuwachs an Abgaben zusammen, also Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitnehmerbeiträge. Die Sozialversicherung beurteilt die Krankenkasse; der Rechner rechnet sie nicht, und bei der Entgeltumwandlung ist der umgewandelte Betrag regelmäßig beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Wer die Netto-Wirkung anderer Brutto-Änderungen vergleichen will, nutzt den Gehaltserhöhung-Rechner, der denselben Personalrahmen durch denselben Kern rechnet.
Die Überlassung zur privaten Nutzung und die spätere Übereignung des Rads sind zwei getrennte Fälle mit eigenen Bewertungswegen. Läuft der Leasing- oder Überlassungsvertrag aus und geht das Rad auf Sie über, entsteht dafür ein eigener Arbeitslohn, den dieser Rechner nicht berechnet. Für die Übereignung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, hat der Arbeitgeber das Wahlrecht, die Lohnsteuer mit 25 % pauschal zu erheben (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG); ob er davon Gebrauch macht, ist seine Entscheidung. Auch die Umsatzsteuerbehandlung des Modells, zum Beispiel bei Leasing, gehört nicht zu diesem Rechner, er rechnet nur die Lohnsteuerseite des Arbeitnehmers. Wer die Mechanik der monatlichen Raten verstehen will, findet sie im Leasing-Rechner erklärt.
Beide Beispiele rechnen ein Fahrrad ohne Hilfsantrieb. Über den Link unter jedem Beispiel öffnen Sie dieselbe Konstellation im Rechner und sehen dieselben Zahlen.
Das Rad ist im Wege der Entgeltumwandlung überlassen, der Vorteil ist also steuerpflichtig. Das Viertel der Preisempfehlung von 2.500 € beträgt 625 €, auf volle 100 Euro abgerundet 600 €; der monatliche Durchschnittswert liegt bei 6,00 €. Auf das Jahr gerechnet sind das 72,00 €. Das ist genau das Rechenbeispiel der Erlasse vom 09.01.2020.
Der Arbeitgeber zahlt das Rad zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn: Der geldwerte Vorteil ist nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei, der Leitwert zeigt 0,00 €. Zum Vergleich weist der Rechner aus, dass derselbe Fall über die Entgeltumwandlung 8,00 € je Monat kosten würde: 3.500 € geteilt durch 4 ergibt 875 €, auf volle 100 Euro abgerundet 800 €, ein Prozent davon sind 8,00 €.
Verbindlich ist allein die Abrechnung Ihres Arbeitgebers: Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab, und die steuerliche Beurteilung hängt von der konkreten Ausgestaltung des Modells ab; die Beurteilung der Sozialversicherung übernimmt Ihre Krankenkasse.
Wenn der Arbeitgeber das betriebliche Fahrrad oder Pedelec zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt und es kein Kraftfahrzeug ist, ist der geldwerte Vorteil steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Zusätzlich heißt: Das Rad darf nicht auf Ihr Gehalt angerechnet werden, denn eine Entgeltumwandlung setzt den Anspruch auf Arbeitslohn zugunsten der Leistung herab und schließt die Befreiung aus (§ 8 Abs. 4 EStG). Auch gemietete oder geleastete Räder sind begünstigt, solange der Arbeitgeber der Überlasser bleibt.
Bei einer Entgeltumwandlung greift die Steuerbefreiung nicht; der geldwerte Vorteil wird regelmäßig mit 1 % eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung je Monat angesetzt (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.01.2020). Bei einer Preisempfehlung von 2.500 Euro sind das 6,00 Euro je Monat, die Ihr steuerpflichtiges Brutto erhöhen. Wie viel davon an Lohnsteuer und Abgaben fließt, hängt von Ihrem Personalrahmen ab; der Rechner weist den Zuwachs auf Wunsch aus.
Ja. Ein Pedelec mit elektromotorischem Hilfsantrieb, das die Unterstützung bei 25 km/h abschaltet, ist steuerrechtlich ein Fahrrad wie jedes andere und folgt denselben Regeln: zusätzliche Überlassung steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG, Entgeltumwandlung mit der Viertel-Bewertung. Anders beim S-Pedelec, das bis 45 km/h unterstützt: Es gilt als Kraftfahrzeug und fällt unter die Kfz-Regeln des Firmenwagen-Rechners.
S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, weil ihr Motor über 25 km/h hinaus unterstützt. Für sie gelten deshalb die Kfz-Regeln der 1-%-Regelung für die private Nutzung, nicht die Fahrrad-Begünstigungen. Dieser Rechner weist solche Eingaben mit einem Hinweis ab; die Bewertung eines S-Pedelecs rechnet der Firmenwagen-Rechner mit denselben Formeln wie einen Dienstwagen.
Die Befreiung des § 3 Nr. 37 EStG ist befristet: Nach § 52 Abs. 4 Satz 12 EStG ist die Vorschrift letztmals für den Veranlagungszeitraum 2030 anzuwenden sowie auf Vorteile, die in einem vor dem 01.01.2031 endenden Lohnzahlungszeitraum zugewendet werden. Ob die Befreiung danach verlängert wird, entscheidet der Gesetzgeber; die steuerpflichtige Bewertung der Entgeltumwandlung bleibt von der Frist unberührt.
Stand: · zuletzt geprüft:
Firmenrad-Rechner: steuerfrei oder geldwerter Vorteil · https://easytools4me.de/firmenrad-rechner/
Stand: 01.01.2026 · zuletzt geprüft: 02.08.2026
Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.