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Firmenrad-Rechner: Vorteil beim Dienstrad berechnen

Steuerfreie Überlassung prüfen oder den Vorteil des Dienstrads berechnen.

Das Rad

Pedelecs unterstützen bis 25 km/h und folgen denselben Regeln wie Fahrräder. S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge; dafür rechnet der Firmenwagen-Rechner.

Die Auswahl entscheidet über die Schiene: zusätzliche Überlassung ist steuerfrei, die Entgeltumwandlung ist steuerpflichtig.

Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, inklusive Umsatzsteuer, auch wenn der tatsächliche Kaufpreis niedriger war.

Lohnsteuer-Wirkung berechnen?

Der Hinweis rechnet den Auszahlungsmonat zweimal durch den amtlichen Lohnsteuer-Kern, einmal ohne und einmal mit dem geldwerten Vorteil, und weist den Zuwachs an Lohnsteuer und Abgaben aus. Er wirkt nur bei steuerpflichtiger Überlassung, also bei einer Entgeltumwandlung.

Rechnet den Auszahlungsmonat zweimal durch den amtlichen Lohnsteuer-Kern und weist den Zuwachs an Lohnsteuer und Abgaben aus. Wirkt nur bei steuerpflichtiger Überlassung.

Regelmäßiges Bruttoentgelt eines vollen Beschäftigungsmonats, Grundlage der beiden Kernrechnungen des Lohnsteuer-Hinweises.

Der Rechner unterstützt die Abrechnungsmonate des jeweils geltenden Jahres. Format: TT.MM.JJJJ

Bei Steuerklasse IV kann zusätzlich ein Faktor angegeben werden.

Drei Nachkommastellen aus der ELStAM-Bescheinigung (§ 39f EStG), z. B. 0,902. Wird nur bei Steuerklasse IV angewendet.

Wird für Altersentlastungsbetrag und Pflegeversicherungszuschlag benötigt. Format: TT.MM.JJJJ

Der Elternstatus verhindert dauerhaft den Zuschlag für Kinderlose.

Steuert nur die Abschläge in der Pflegeversicherung.

Bestimmt Kirchensteuersatz und die Besonderheit der Pflegeversicherung in Sachsen.

Krankenversicherung

Privat Versicherte geben den monatlichen Beitrag zur Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung an.

Voller Zusatzbeitrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Pflicht bei gesetzlicher Versicherung; bei ausschließlicher Privatversicherung bleibt das Feld ohne Wirkung.

Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung. Pflicht bei privater Versicherung.

Monatlicher Arbeitgeberzuschuss zu derselben Versicherung.

Berechnet werden die beiden Schienen der Überlassung: zusätzliche Überlassung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und Entgeltumwandlung. Nicht berechnet werden S-Pedelecs (dafür rechnet der Firmenwagen-Rechner), die Übereignung des Rads nach der Nutzungsdauer, die Umsatzsteuerbehandlung und Überlassungen durch einen Dritten wie einen Leasinggeber.

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Rechenweg ansehen

So wird gerechnet

Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 37 EStG

Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads sind steuerfrei, wenn das Rad kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist und dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird (§ 3 Nr. 37 EStG, in Kraft seit dem 01.01.2019, am konsolidierten Text vom 13.09.2026 geprüft, gesetze-im-internet.de). Das Rad kann auch gemietet oder geleast sein; entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Überlassung zahlt und Sie dafür nichts vom Gehalt abgeben. Der Wortlaut der Vorschrift trägt keinen Geldbetrag und keine Freigrenze; die Grenzen liegen woanders, nämlich in den Zusätzlichkeitsvoraussetzungen des § 8 Abs. 4 EStG, die in vier Nummern verlangen, dass die Leistung neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steht, nicht auf dessen Herabsetzung beruht und nicht auf eine vereinbarte oder gesetzliche Ausschlussmöglichkeit verzichtet, sowie in der Befristung des § 52 Abs. 4 Satz 12 EStG (gesetze-im-internet.de): Die Befreiung ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2030 und für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die vor dem 01.01.2031 enden. Bei zusätzlicher Überlassung weist der Rechner deshalb einen geldwerten Vorteil von 0,00 € aus.

Die Entgeltumwandlung

Bei einer Entgeltumwandlung greift die Befreiung nicht, weil der Anspruch auf Arbeitslohn zugunsten der Leistung herabgesetzt wird (§ 8 Abs. 4 EStG): Das Rad wird mit Ihrem Gehalt bezahlt, der Arbeitgeber zahlt es nicht zusätzlich. Der geldwerte Vorteil wird regelmäßig mit 1 % eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung je Monat angesetzt; das ist der monatliche Durchschnittswert aus den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.01.2020, zur Kenntnis genommen im BMF-Schreiben vom 18.06.2020 (IV C 5, S 2334/20/0004), wiedergegeben im Lohnsteuer-Handbuch Anhang 24 IV.5. Das durchgerechnete Beispiel der Erlasse: Preisempfehlung 2.500 €, das Viertel beträgt 625 €, auf volle 100 Euro abgerundet 600 €, der Vorteil also 6,00 € je Monat. Die Reihenfolge ist bindend: Erst das Viertel, dann die Abrundung, erst dann der Prozentsatz. Pedelecs folgen derselben Bewertung wie Fahrräder ohne Hilfsantrieb. Der tatsächlich vereinbarte Umwandlungsbetrag kann von diesem Richtwert abweichen; der Rechner bewertet den üblichen Durchschnittswert, nicht den konkreten Vertrag.

Pedelec und S-Pedelec

Das Pedelec unterstützt den Tretenden mit einem Elektromotor bis 25 km/h und ist steuerrechtlich ein Fahrrad: Es genießt die Steuerbefreiung der zusätzlichen Überlassung und die Viertel-Bewertung der Entgeltumwandlung wie ein Rad ohne Hilfsantrieb. Das S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und gilt als Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG; für seine private Nutzung gelten die Kfz-Regeln der 1-%-Regelung, und die Begünstigungen des Dienstrads greifen nicht. Der Rechner weist eine S-Pedelec-Eingabe deshalb mit einem eigenen Hinweis ab, statt einen stillen Wert zu berechnen; die Bewertung rechnet der Firmenwagen-Rechner mit denselben Formeln wie für einen Dienstwagen.

Die Auswirkung auf das Netto

Der steuerpflichtige Vorteil erhöht das zu versteuernde Brutto des Auszahlungsmonats. Der Lohnsteuer-Hinweis dieses Rechners rechnet den Monat dafür zweimal durch denselben amtlichen Lohnsteuer-Kern: einmal mit Ihrem Monatsbrutto und einmal mit dem Brutto zuzüglich des geldwerten Vorteils, in beiden Fällen mit Ihrem unveränderten Personalrahmen. Aus dem Unterschied der beiden Rechnungen weist er den Zuwachs an Lohnsteuer getrennt aus und den Zuwachs an Abgaben zusammen, also Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitnehmerbeiträge. Die Sozialversicherung beurteilt die Krankenkasse; der Rechner rechnet sie nicht, und bei der Entgeltumwandlung ist der umgewandelte Betrag regelmäßig beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Wer die Netto-Wirkung anderer Brutto-Änderungen vergleichen will, nutzt den Gehaltserhöhung-Rechner, der denselben Personalrahmen durch denselben Kern rechnet.

Übereignung und Ende der Nutzung

Die Überlassung zur privaten Nutzung und die spätere Übereignung des Rads sind zwei getrennte Fälle mit eigenen Bewertungswegen. Läuft der Leasing- oder Überlassungsvertrag aus und geht das Rad auf Sie über, entsteht dafür ein eigener Arbeitslohn, den dieser Rechner nicht berechnet. Für die Übereignung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, hat der Arbeitgeber das Wahlrecht, die Lohnsteuer mit 25 % pauschal zu erheben (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG); ob er davon Gebrauch macht, ist seine Entscheidung. Auch die Umsatzsteuerbehandlung des Modells, zum Beispiel bei Leasing, gehört nicht zu diesem Rechner, er rechnet nur die Lohnsteuerseite des Arbeitnehmers. Wer die Mechanik der monatlichen Raten verstehen will, findet sie im Leasing-Rechner erklärt.

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

  • S-Pedelecs: sie gelten als Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) und folgen den Kfz-Regeln; der Firmenwagen-Rechner rechnet diesen Fall.
  • Übereignung nach der Nutzungsdauer: die Übertragung des Rads auf den Arbeitnehmer am Ende der Laufzeit ist ein eigener Fall mit eigenem Bewertungsweg; das Wahlrecht des Arbeitgebers zur 25-%-Lohnsteuer-Pauschalierung folgt aus § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. Der Rechner rechnet nur die Überlassung zur privaten Nutzung.
  • Ausgestaltung der Entgeltumwandlung: der tatsächlich vereinbarte Umwandlungsbetrag kann vom Richtwert abweichen; die Befreiung des § 3 Nr. 37 EStG greift bei einer Entgeltumwandlung nicht (§ 8 Abs. 4 EStG). Der Rechner bewertet den üblichen Durchschnittswert, nicht den konkreten Vertrag.
  • Sozialversicherung: die Beurteilung übernimmt die Krankenkasse; der Rechner rechnet sie nicht. Bei der Entgeltumwandlung ist der umgewandelte Betrag regelmäßig beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
  • Umsatzsteuer: die ertragsteuerlichen Vergünstigungen sind für die Umsatzsteuer nicht zu übernehmen (BMF vom 07.02.2022, III C 2, S 7300/19/10004 :001, BStBl I 2022 S. 197); der Rechner rechnet nur die Lohnsteuerseite des Arbeitnehmers.
  • Rabattfreibetrag und Drittleistung: Überlassungen durch einen Dritten (Leasinggeber, Dienstleister) und die Begrenzung über den Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 EStG werden nicht modelliert.
  • Keine Lohnsteuerberatung: das Ergebnis ist eine Modellrechnung, kein verbindlicher Lohnsteuerabzug und keine Steuerberatung.

Rechenbeispiele

Beide Beispiele rechnen ein Fahrrad ohne Hilfsantrieb. Über den Link unter jedem Beispiel öffnen Sie dieselbe Konstellation im Rechner und sehen dieselben Zahlen.

Beispiel 1: Entgeltumwandlung bei 2.500 € Preisempfehlung

Das Rad ist im Wege der Entgeltumwandlung überlassen, der Vorteil ist also steuerpflichtig. Das Viertel der Preisempfehlung von 2.500 € beträgt 625 €, auf volle 100 Euro abgerundet 600 €; der monatliche Durchschnittswert liegt bei 6,00 €. Auf das Jahr gerechnet sind das 72,00 €. Das ist genau das Rechenbeispiel der Erlasse vom 09.01.2020.

Beispiel 1 im Rechner öffnen

Beispiel 2: zusätzliche Überlassung bei 3.500 € Preisempfehlung

Der Arbeitgeber zahlt das Rad zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn: Der geldwerte Vorteil ist nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei, der Leitwert zeigt 0,00 €. Zum Vergleich weist der Rechner aus, dass derselbe Fall über die Entgeltumwandlung 8,00 € je Monat kosten würde: 3.500 € geteilt durch 4 ergibt 875 €, auf volle 100 Euro abgerundet 800 €, ein Prozent davon sind 8,00 €.

Beispiel 2 im Rechner öffnen

Verbindlich ist allein die Abrechnung Ihres Arbeitgebers: Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab, und die steuerliche Beurteilung hängt von der konkreten Ausgestaltung des Modells ab; die Beurteilung der Sozialversicherung übernimmt Ihre Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wann ist ein Firmenrad steuerfrei?

Wenn der Arbeitgeber das betriebliche Fahrrad oder Pedelec zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt und es kein Kraftfahrzeug ist, ist der geldwerte Vorteil steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Zusätzlich heißt: Das Rad darf nicht auf Ihr Gehalt angerechnet werden, denn eine Entgeltumwandlung setzt den Anspruch auf Arbeitslohn zugunsten der Leistung herab und schließt die Befreiung aus (§ 8 Abs. 4 EStG). Auch gemietete oder geleastete Räder sind begünstigt, solange der Arbeitgeber der Überlasser bleibt.

Was kostet ein Firmenrad über die Entgeltumwandlung an Steuern?

Bei einer Entgeltumwandlung greift die Steuerbefreiung nicht; der geldwerte Vorteil wird regelmäßig mit 1 % eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung je Monat angesetzt (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.01.2020). Bei einer Preisempfehlung von 2.500 Euro sind das 6,00 Euro je Monat, die Ihr steuerpflichtiges Brutto erhöhen. Wie viel davon an Lohnsteuer und Abgaben fließt, hängt von Ihrem Personalrahmen ab; der Rechner weist den Zuwachs auf Wunsch aus.

Gilt die Steuerfreiheit auch für Pedelecs?

Ja. Ein Pedelec mit elektromotorischem Hilfsantrieb, das die Unterstützung bei 25 km/h abschaltet, ist steuerrechtlich ein Fahrrad wie jedes andere und folgt denselben Regeln: zusätzliche Überlassung steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG, Entgeltumwandlung mit der Viertel-Bewertung. Anders beim S-Pedelec, das bis 45 km/h unterstützt: Es gilt als Kraftfahrzeug und fällt unter die Kfz-Regeln des Firmenwagen-Rechners.

Was gilt für S-Pedelecs?

S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, weil ihr Motor über 25 km/h hinaus unterstützt. Für sie gelten deshalb die Kfz-Regeln der 1-%-Regelung für die private Nutzung, nicht die Fahrrad-Begünstigungen. Dieser Rechner weist solche Eingaben mit einem Hinweis ab; die Bewertung eines S-Pedelecs rechnet der Firmenwagen-Rechner mit denselben Formeln wie einen Dienstwagen.

Wie lange gilt die Steuerbefreiung für das Dienstrad?

Die Befreiung des § 3 Nr. 37 EStG ist befristet: Nach § 52 Abs. 4 Satz 12 EStG ist die Vorschrift letztmals für den Veranlagungszeitraum 2030 anzuwenden sowie auf Vorteile, die in einem vor dem 01.01.2031 endenden Lohnzahlungszeitraum zugewendet werden. Ob die Befreiung danach verlängert wird, entscheidet der Gesetzgeber; die steuerpflichtige Bewertung der Entgeltumwandlung bleibt von der Frist unberührt.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Stand: · zuletzt geprüft:

Firmenrad-Rechner: steuerfrei oder geldwerter Vorteil · https://easytools4me.de/firmenrad-rechner/

Stand: 01.01.2026 · zuletzt geprüft: 02.08.2026

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