Mietrenditerechner: Brutto- und Nettomietrendite berechnen
Bruttomietrendite, Nettomietrendite und Kaufpreisfaktor mit Rechenweg berechnen.
Jahresüberschuss und Steuer auf Mieteinnahmen mit AfA nach § 7 EStG berechnen.
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Steuerpflichtig bei der Vermietung sind alle Einnahmen: die Kaltmiete und die von den Mietern umgelegten Betriebskosten (§ 21 EStG). Die Nebenkosten-Umlage ist kein Steuerbonus, sondern zählt mit; im Rechner multipliziert er beide Monatsbeträge mit zwölf und addiert sie zu den Jahreseinnahmen.
Die lineare AfA des § 7 Abs. 4 EStG richtet sich nach der Fertigstellung des Gebäudes: vor 1925: 2,5 %, 1925 bis 2022: 2 %, ab 2023: 3 %. Bemessungsgrundlage ist der Gebäudewert ohne Grund und Boden, wie ihn Ihr notarieller Kaufvertrag ausweist. Der Rechner setzt ausschließlich diese drei linearen Sätze an: die erhöhten Absetzungen für Baudenkmale und Sanierungsgebiete (§ 7 Abs. 5 EStG), die degressive AfA für Mietwohnungsneubau (§ 7 Abs. 5a EStG) und Sonderabschreibungen rechnet er bewusst nicht.
Der Beginn der AfA hängt an der Fertigstellung, nicht am Kaufdatum: Die drei Sätze des § 7 Abs. 4 EStG richten sich danach, wann das Gebäude fertiggestellt wurde, auch wenn Sie es erst Jahre später erworben haben. Für die Sätze von 2 % und 2,5 % heißt das im Umkehrschluss: Ein 1978 fertiggestelltes Haus bleibt bei 2 %, egal wann Sie es kaufen. Im Jahr der Fertigstellung und im Jahr der Anschaffung wird der Jahresbetrag nach der Verwaltungspraxis in voller Höhe angesetzt, ab dem Folgejahr rechnet die Abschreibung in vollen Jahresbeträgen weiter, bis die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes verbraucht sind. Die AfA-Grundlage dieses Rechners ist deshalb eine eigene Eingabe und nicht der Kaufpreis: Der Grund und Boden trägt nicht zur AfA bei, und die Aufteilung stehen Ihnen aus dem notariellen Vertrag zu.
Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt es keinen Werbungskosten-Pauschbetrag: Die Pauschbeträge des § 9a EStG betreffen andere Einkunftsarten, etwa den Arbeitnehmer- Pauschbetrag oder die Sammelpauschale für weitere Einnahmen. Vermietungsaufwendungen zählen einzeln und in tatsächlicher Höhe, gleichgültig wie klein sie sind: Fahrtkosten zur Immobilie, Kontoführung, Schuldzinsen, Instandhaltungen, Versicherungen, Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Der Rechner nimmt diese Positionen nicht einzeln ab, sondern als einen einzigen Jahresbetrag; die Zusammenstellung und der Nachweis gegenüber dem Finanzamt bleiben Ihre Aufgabe in der Steuererklärung. Vergleichen Sie daher nicht den hier eingetragenen Wert mit einer Pauschale, sondern mit der Summe Ihrer Belege des Jahres.
Der Jahresüberschuss ist die Differenz (§ 21 Abs. 2 EStG): Einnahmen minus Werbungskosten minus AfA. Werbungskosten sind Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, Versicherungen und Fahrten; der Rechner nimmt sie als einen einzigen Jahresbetrag entgegen, ohne Aufteilung. Im Standardbeispiel stehen 17.400 € Einnahmen (1.200 € Kaltmiete und 250 € Nebenkosten je Monat) 3.600 € Werbungskosten und 5.000 € AfA gegenüber: der Überschuss beträgt 8.800,00 €, darauf entfallen 3.224,00 € Einkommensteuer bei einem zvE von 50.000 € ohne die Vermietung. Beispiel im Rechner öffnen.
Ein nach dem 31.12.2022 fertiggestelltes Gebäude wird mit 3 Prozent abgeschrieben: Bei 250.000 € AfA-Grundlage sind das 7.500,00 € im Jahr, der Überschuss sinkt auf 6.300,00 €. Beispiel im Rechner öffnen.
Der Überschuss erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen und unterliegt dem persönlichen Grenzsteuersatz. Der Rechner berechnet die Einkommensteuer auf Ihr zvE mit und ohne die Vermietung über § 32a EStG und weist die Differenz aus; der Solidaritätszuschlag folgt als Differenz derselben zwei Veranlagungen. Steigt die Miete im Beispiel auf 3.000 € Kaltmiete und 400 € Nebenkosten, wächst der Überschuss auf 32.200 € und die Steuer auf 13.840,00 € Einkommensteuer plus 361,52 € Solidaritätszuschlag. Beispiel im Rechner öffnen.
Sind die Werbungskosten zusammen mit der AfA höher als die Einnahmen, entsteht ein negativer Jahresüberschuss, ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Das ist keine Kuriosität, sondern ein geregeltes Ergebnis: Sanierungen, Leerstandsphasen oder hohe Schuldzinsen können die Vermietung jahrelang unter die Einnahmenseite drücken. Der Rechner zeigt für diesen Fall die Steuerwerte 0,00 €, denn eine negative Belastung kann er nicht ausweisen; was er nicht leistet, ist die Verrechnung. Ob und wie weit der Verlust die Steuer Ihres übrigen Einkommens senkt, entscheidet der Verlustabzug des § 10d EStG in der Veranlagung: der Ausgleich innerhalb desselben Veranlagungszeitraums, danach der Rücktrag in das Vorjahr und der Vortrag in Folgejahre. Für die Frage, welcher Teil des Verlusts übertragbar bleibt, gelten Sonderregeln; die Klärung gehört in die Veranlagung, nicht in dieses Ergebnis.
Das Ergebnispanel liest sich in zwei Stufen von oben nach unten: Zuerst steht der Jahresüberschuss, also die vermietungsbezogene Rechnung aus Einnahmen, Werbungskosten und AfA, mit der Ermittlungstabelle darunter, die jede Position einzeln ausweist. Darunter folgen die Steuerwerte aus dem zvE-Delta: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Gesamtbelastung und die effektive Belastung des Überschusses. Bei einem Überschuss von null oder darunter bleiben die Steuerwerte 0,00 €, und der Text erklärt, dass der Verlust hier nicht verrechnet wird.
Die Trennung der Betriebskosten entscheidet, auf welche Seite der Rechnung ein Posten gehört: Was Ihre Mieter laut Mietvertrag umlegt tragen, ist Einnahme, auch wenn Sie es als Durchleitung nur weiterreichen. Was Sie selbst tragen, etwa Verwaltung, Instandhaltung, das Mietausfallwagnis oder Versicherungen, sind Werbungskosten. Der Rechner fragt beide Seiten mit genau zwei Feldern ab: die umgelegten Nebenkosten monatlich als Einnahme, die nicht umlegbaren Positionen als einen Jahresbetrag. Wie Sie im Einzelnen aufteilen, prüft er nicht; die Positionen Ihrer Betriebskostenabrechnung geben die Aufteilung vor.
Welche Rendite eine Immobilie vor Steuern trägt, zeigt der Mietrenditerechner, und für die Veranlagung selbst gibt der Einkommensteuer-Rechner den Tarif auf ein zvE aus.
Die volle Kaltmiete und die von Ihren Mietern umgelegten Betriebskosten sind steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG); die Nebenkosten-Umlage ist kein Steuerbonus, sondern zählt mit. Davon ziehen Sie die nicht umlegbaren Werbungskosten und die Gebäude-AfA ab, übrig bleibt der Jahresüberschuss, der Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht. Erstattete Betriebskosten, die Sie an Mieter zurückzahlen, zählen nicht als Einnahme.
Die lineare AfA des § 7 Abs. 4 EStG richtet sich nach der Fertigstellung: vor 1925 fertiggestellte Gebäude werden mit 2,5 Prozent abgeschrieben, Gebäude der Jahre 1925 bis 2022 mit 2 Prozent und nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellte mit 3 Prozent. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes ohne den Grund und Boden, wie sie im notariellen Kaufvertrag aufgeteilt sind. Erhöhte Absetzungen und degressive Varianten deckt dieser Rechner nicht ab.
Alle Aufwendungen, die dem Erhalten und der Erzielung der Einnahmen dienen: Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, das Mietausfallwagnis, Versicherungen, Kontoführung, Steuerberatung und Fahrten zur Immobilie. Umlagefähige Betriebskosten, die Ihre Mieter tragen, zählen auf der Einnahmenseite und nicht hier. Finanzierungszinsen gehören ebenfalls zu den Werbungskosten; dieser Rechner nimmt sie als einen einzigen Jahresbetrag entgegen, ohne Aufteilung.
Ein negativer Jahresüberschuss ist ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung und mindert im Veranlagungsweg Ihr zu versteuerndes Einkommen; dafür gelten jedoch eigene Verrechnungsregeln nach § 10d EStG, insbesondere der Verlustausgleichstopf für Verluste aus bestimmten Vermietungsmodellen. Dieser Rechner weist den Verlust aus und rechnet mit der Steuer von 0,00 €, verrechnet ihn aber nicht mit anderen Einkünften.
Ja. Was Ihre Mieter an Betriebskosten umgelegt zahlen, gehört zu Ihren Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; die tatsächlich entstandenen, nicht umlegbaren Kosten ziehen Sie als Werbungskosten ab. Der Rechner setzt die umgelegten Nebenkosten deshalb in die Jahreseinnahmen ein und weist sie in der Ermittlungstabelle als eigene Position aus, damit die Herkunft des Überschusses nachvollziehbar bleibt.
Stand: · zuletzt geprüft:
Mieteinnahmen versteuern 2026: Rechner mit AfA · https://easytools4me.de/mieteinnahmen-rechner/
Stand: 01.01.2026 · zuletzt geprüft: 02.08.2026
Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.