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Entnahmeplan-Rechner: Wie lange reicht das Depot?

Laufzeit des Depots bei monatlicher Entnahme und Renditeannahme berechnen.

Der Depotwert zu Beginn des Entnahmeplans.

Der monatlich entnommene Betrag. Annahme: konstant über die ganze Laufzeit, entnommen am Monatsende.

Annahme: eine konstante Jahresrendite, monatlich aufzwölfelt. Kein amtlicher Wert und keine Prognose; die tatsächliche Rendite schwankt.

Der Planungshorizont; hält das Depot länger, wird der Restwert angegeben.

Bestimmt die Teilfreistellungsquote nach § 20 InvStG.

Einzel- oder Zusammenveranlagung; bestimmt den Sparer-Pauschbetrag.

Der Teil des Sparer-Pauschbetrags, der im Modell jedes Jahres bereits anderweitig genutzt ist.

Bemisst die Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz des gewählten Bundeslands.

Der Kirchensteuersatz folgt dem Bundesland; ohne Kirchensteuer ohne Wirkung.

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So wird gerechnet

Der Entnahmeplan schließt den Lebenszyklus des ETF-Sparplan-Rechners: Dort baut ein Plan auf, hier entnimmt er. Der Rechner nimmt vier Größen entgegen: das Startdepot, die monatliche Entnahme, die Renditeannahme und den Planungshorizont. Im Standardbeispiel stehen 400.000 € Startdepot, 2.500 € Entnahme je Monat und eine Renditeannahme von 4 %: Das Depot reicht 19 Jahre und 2 Monate, insgesamt fließen 572.557,28 € heraus und 26.740,84 € Steuern werden fällig. Beispiel im Rechner öffnen.

Wie die Steuer beim Abbau entsteht

Jede Entnahme verkauft Anteile. Der Rechner führt zu jedem Depotwert den durchschnittlichen Einstand mit, der mit jedem Verkauf im selben Verhältnis sinkt; der Anteil der Entnahme, der über dem Einstand liegt, ist realisierter Gewinn. Über die Teilfreistellungsquote der gewählten Fondsart (§ 20 InvStG) wird der steuerpflichtige Teil gemindert und über denselben Steuerkern wie im Kapitalertragsteuer-Rechner besteuert: 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag, Sparer-Pauschbetrag und auf Wunsch Kirchensteuer mit ihrer Ermäßigungswirkung. Die Steuer wird im Modell aus anderem Guthaben bezahlt und nicht dem Depot entnommen; das benennt der Rechner in jedem Ergebnis.

Was die Teilfreistellung und der Pauschbetrag hier tun

Von jedem realisierten Gewinn bleibt ein Teil steuerfrei: Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds die Hälfte davon, sonstige Fonds ohne Teilfreistellung (§ 20 InvStG). Die Auswahl der Fondsart im Formular steuert genau diesen Satz; die Immobiliensätze des Gesetzes führt die Auswahl bewusst nicht. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Teil wirken Sparer-Pauschbetrag, Tarif und Zuschläge in derselben Reihenfolge wie beim Einmalverkauf: Zuerst mindert der Pauschbetrag, dann berechnet der Steuerkern die Steuer. Der Sparer-Pauschbetrag wirkt dabei jedes Jahr neu, in voller Höhe des gewählten Modells, und er verfällt am Jahresende; einen Übertrag ungenutzter Anteile in spätere Jahre gibt es im Modell nicht. Das Feld „Pauschbetrag bereits genutzt" trennt die Fälle: Wer Kapitalerträge aus anderem Vermögen hat, trägt hier den Teil ein, den diese Einkünfte bereits verbrauchen, und der Plan rechnet nur mit dem Rest.

Wie das Monatsmodell arbeitet

Der Plan rechnet jeden Monat einzeln, nicht mit Jahresformeln: Zuerst wächst das Depot um ein Zwölftel der Renditeannahme, dann wird entnommen, und erst danach steht der neue Depotwert für den nächsten Monat. Die Entnahme am Monatsende trifft deshalb auf ein Depot, das in diesem Monat bereits gewachsen ist; der verkaufte Anteil jedes Monats ist der Quotient aus Entnahme und aktuellem Depotwert. Reicht das Depot nicht mehr für die volle Entnahme, wird die Auszahlung auf den Rest gekappt, das Depot wird nie negativ, und das Jahr zählt als letztes. Übersteht das Depot den Planungshorizont, zeigt das Panel den Restwert als Leitwert und die Jahrestabelle endet mit Jahr n. Die Jahrestabelle weist für jedes Jahr den Jahresanfang, die Entnahmen, den realisierten Gewinn, den steuerpflichtigen Teil, die Steuer und den Jahresende-Wert aus.

Warum Rendite- und Entnahmeannahmen den Ausgang drehen

Die zwei Annahmen ziehen in entgegengesetzte Richtungen. Halbiert man im Standardbeispiel die Entnahme auf 1.000 € und nimmt 5 % Rendite an, wächst das Depot trotz Entnahme auf einen Restwert von 797.006,47 € nach 25 Jahren. Beispiel im Rechner öffnen.

Beide Annahmen sind genau das: Annahmen, keine Prognose. Eine konstante Rendite gibt es in keinem Marktjahr, und gerade die Reihenfolge schwacher Jahre zu Beginn der Entnahmephase, das Sequenzrisiko, verkürzt reale Laufzeiten gegenüber dem Modell. Der Rechner zeigt deshalb die Größenordnung unter konstanten Bedingungen, nicht eine Zusicherung.

Was das Sequenzrisiko mit einem Plan macht

Zwei Depots mit derselben Durchschnittsrendite können unterschiedlich enden, wenn die schwachen Jahre anders verteilt sind. Entnahme und Marktrendite wirken im selben Monat gegen dasselbe Guthaben: Fällt der Kurs früh in der Entnahmephase, verkauft dieselbe Entnahme einen größeren Anteil des Depots, und dieser größere Anteil fehlt später beim Wiederaufstieg. Ein schwacher Markt am Ende des Plans ist dagegen vergleichsweise harmlos, weil das Depot dann ohnehin klein ist. Genau deshalb ist der Durchschnitt allein keine Aussage über die Laufzeit: Der Rechner mit seiner konstanten Rendite zeigt den Fall, in dem sich gute und schlechte Jahre die Waage halten, und nennt die Verzerrung als Einschränkung. Einen Plan auf Reserven zu prüfen, heißt in diesem Modell, dieselben Eingaben mit einer niedrigeren Renditeannahme durchzurechnen und zu sehen, wie sich die Laufzeit verkürzt.

Die Vorabpauschale als Abgrenzung

Während Anteile im Depot liegen, entstehen in der Realität Steuern auch ohne Verkauf: Die Vorabpauschale des § 18 InvStG besteuert jedes Jahr einen fiktiven Basisertrag, den der Gesetzgeber aus dem Basiszins des jeweiligen Jahres ableitet, und sie wird unabhängig davon fällig, ob der Fonds ausschüttet. Dieser Plan bildet sie nicht ab: Besteuert wird hier nur der Gewinn, der durch die Entnahmen tatsächlich realisiert wird, weil das die Frage dieser Seite ist, wie lange eine Entnahmeregel trägt. Für ein Depot, das die Vorabpauschale regelmäßig auslöst, bleibt diese Steuer dadurch unsichtbar; das Ergebnis ist insoweit eine Modellgröße, und die Ausschlussliste im Ergebnis benennt die Grenze.

Was eine Faustregel wert ist

Die 4-Prozent-Regel entnimmt im ersten Jahr 4 Prozent des Depots und passt diesen Betrag der Inflation an. Sie stammt aus historischen Portfoliountersuchungen und ist als Ausgangspunkt verbreitet, aber kritisiert: Sie unterstellt eine feste Erfolgsquote aus vergangenen Marktperioden, bildet das Sequenzrisiko nur begrenzt ab und passt schlecht zu niedrigen Dauerrenditen. Dieser Rechner empfiehlt keine Quote; er weist die Entnahmequote am Anfang des Plans als Anzeigewert aus, ohne sie zu bewerten, und jede Entnahme lässt sich durchrechnen.

Was dieser Plan nicht berücksichtigt

  1. Die Vorabpauschale der verbleibenden Anteile und ihre Vorauszahlung fehlen; besteuert wird nur der realisierte Gewinn der Entnahmen (§ 18 InvStG als benannter Ausschluss).
  2. Die Konstanz der Annahmen. Konstante Rendite und konstante Entnahme, keine Inflation, keine dynamischen Entnahmen, eine Renditeannahme statt Zinskurven.
  3. Die Steuer wird aus anderem Guthaben bezahlt und nicht dem Depot entnommen; der Depotwert der Tabelle ist brutto der Steuer.
  4. Keine Kosten. Der durchschnittliche Einstand startet beim Startdepot; Zukaufskurse, Ausgabeaufschläge und laufende Kosten wie TER und Depotgebühren fehlen.
  5. Der Sparer-Pauschbetrag wird jedes Jahr in gleicher Höhe gewährt und verfällt jährlich; ein alias über mehrere Jahre wird nicht modelliert.
  6. Ausschüttungen, Verlustverrechnung, Günstigerprüfung und Altbestände vor 2018 fehlen ebenso wie die Basiszins-Festsetzung des § 18 Abs. 4 InvStG.

Für die Ansparphase vor der Entnahme zeigt der ETF-Sparplan-Rechner die Vermögensentwicklung nach Steuern, und für einen einmaligen Verkauf gibt der Kapitalertragsteuer-Rechner die Steuer auf Kapitalerträge eines Jahres aus.

Häufige Fragen

Wie lange reicht mein Depot bei monatlicher Entnahme?

Das hängt an drei Stellschrauben: Depotgröße, Entnahmehöhe und Renditeannahme. Der Rechner simuliert jeden Monat einzeln: das Depot wächst mit der angenommenen Rendite, dann wird entnommen, bis der Bestand im Planungshorizont verbraucht ist. Ohne Rendite ist die Laufzeit das Depot geteilt durch die Entnahme; mit Rendite verlängert sich die Laufzeit, weil die Erträge einen Teil der Entnahme tragen. Übersteht das Depot den Horizont, wird der Restwert angegeben.

Welche Annahmen stecken hinter der Laufzeitberechnung?

Vier: eine konstante Rendite über die ganze Laufzeit, eine konstante Entnahme ohne Inflationsanpassung, Entnahme am Monatsende und die Steuer aus anderem Guthaben statt aus dem Depot. Die tatsächlichen Märkte schwanken, und gerade die Reihenfolge der Verlustjahre (Sequenzrisiko) verschiebt die Laufzeit deutlich. Die Rendite- und Entnahmeannahmen sind Nutzereingaben und keine Prognose; das Ergebnis ist eine Modellrechnung.

Wie wirkt sich die Teilfreistellung auf den Entnahmeplan aus?

Bei jedem verkauften Anteilspaket bleibt der Teil der realisierten Gewinne steuerfrei, den die Teilfreistellungsquote nach § 20 InvStG vorgibt: 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds, nichts bei sonstigen Fonds. Nur der verbleibende Teil fließt in die Kapitalertragsteuer. Eine höhere Quote senkt die Steuer auf jede Entnahme und lässt das Depot länger reichen; der Rechner liest die Quote der gewählten Fondsart aus dem Parameterregister.

Was ist eine 4-Prozent-Entnahme?

Eine verbreitete Faustregel: Sie entnimmt im ersten Jahr 4 Prozent des Depots und passt diesen Betrag später der Inflation an. Sie stammt aus historischen Portfoliountersuchungen und wird kritisiert, weil sie die Reihenfolge der Renditen (Sequenzrisiko) und niedrige Dauerrenditen nur begrenzt abbildet. Der Rechner empfiehlt keine Quote; die Entnahmequote am Anfang des Plans wird nur als Anzeigewert ausgewiesen, und Sie können jede beliebige Entnahme durchrechnen.

Welche Steuern fallen beim Depotabbau an?

Jede Entnahme verkauft Anteile, und auf den realisierten Gewinnanteil fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag an, gemindert um die Teilfreistellung der Fondsart und den jährlichen Sparer-Pauschbetrag, auf Wunsch inklusive Kirchensteuer mit ihrer Ermäßigungswirkung. Die Berechnung läuft im Plan über denselben Steuerkern wie der Kapitalertragsteuer-Rechner und der ETF-Sparplan-Rechner. Nicht rechnet der Plan die Vorabpauschale der verbleibenden Anteile.

Quellen und Rechtsstand

Werte im Rechner

Stand: · zuletzt geprüft:

Entnahmeplan Rechner: Vermögensverzehr berechnen · https://easytools4me.de/entnahmeplan-rechner/

Stand: 01.01.2026 · zuletzt geprüft: 02.08.2026

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