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Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner: BGH-Methode

Vorfälligkeitsentschädigung nach der BGH-Methode mit Zinsmargenschaden rechnen.

Der Betrag, der bei der vorzeitigen Ablösung noch offener Darlehensbetrag ist. Er steht in der Ablösemitteilung der Bank.

Die laufende Monatsrate aus dem Darlehensvertrag; aus ihr und dem Sollzins projiziert der Rechner die Tilgung bis zum Ende der Zinsbindung.

Der gebundene Sollzins laut Vertrag, nicht der effektive Jahreszins.

Annahme: der Zins, zu dem sich die Bank zum Ablösezeitpunkt refinanzieren könnte. Kein amtlicher Wert; die Bank setzt ihn intern an.

Annahme: die Rendite laufzeitkongruenter Kapitalmarkttitel öffentlicher Schuldner, mit der der BGH die künftigen Margenschäden abzinst. Kein amtlicher Wert.

Wie viele Monate es bis zum Ende der Zinsbindung noch sind.

Zusätzlicher Schadensposten, wenn die Bank das Kapital nicht weitervermitteln konnte. In der Praxis umstritten und nachweisabhängig.

Annahme in Prozentpunkten, die vom Zinsabstand abgezogen wird, für Risikoprämie und eingesparten Verwaltungsaufwand der Bank. Kein amtlicher Wert; 0,2 Prozentpunkte sind ein in der Praxis häufig genannter Beispielwert.

Annahme für den Pauschalsatz dieses Postens in Prozent der Restschuld. Kein amtlicher Wert; wirksam nur bei aktiviertem Nichtweitervermittlungsschaden.

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So wird gerechnet

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann überhaupt nur entstehen, wo ein Darlehen einen gebundenen Sollzins hat und vor dem Ende der Zinsbindung abgelöst wird: Die Bank verliert die vereinbarten Zinsen und darf nach § 502 BGB einen Ausgleich verlangen. Bei variablen Darlehen, Dispositionskrediten und Kreditkartenlinien gibt es diesen Anspruch nicht. Bei Allgemeinen-Verbraucherdarlehensverträgen, also Ratenkrediten ohne Immobilie, begrenzt § 502 Abs. 3 BGB die Entschädigung auf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr auf 0,5 Prozent, und stets auf den Betrag der entgangenen Sollzinsen. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge gilt diese Deckelung nicht; dort bestimmt die Methode des Bundesgerichtshofs die Höhe.

Die drei Komponenten nach den BGH-Grundsätzen

Der Zinsmargenschaden ist der entgangene Nettogewinn der Bank: aus der Differenz zwischen Ihrem gebundenen Sollzins und dem Zins, zu dem sich die Bank das zurückfließende Kapital intern refinanzieren könnte, gemindert um eine Annahme für Risikoprämie und ersparten Verwaltungsaufwand. Weil der Schaden über Monate hinweg entsteht, zinst der BGH die künftigen Beträge mit dem Wiederanlagezins laufzeitkongruenter Kapitalmarkttitel öffentlicher Schuldner auf den Ablösetermin ab (BGH, Urt. v. 01.07.1997, XI ZR 267/96; Urt. v. 11.11.1997, XI ZR 13/97: pauschale Berechnungen ohne Abzinsung sind unzulässig). Daneben kann, zweiter Komponente, ein Schaden aus Nichtweitervermittlung treten, wenn die Bank das Kapital nicht gleichwertig an andere Kunden ausleihen konnte (BGH, Urt. v. 16.01.2018, XI ZR 131/17); dieser Posten ist ein Schätzposten nach § 287 ZPO und in der Praxis stark umstritten. Die dritte Ausgabe dieses Rechners ist die projizierte Restschuld: Ihr Darlehen läuft im Modell mit Ihrer Rate bis zum Ende der Zinsbindung weiter.

Wie die Abzinsung konkret wirkt

Die Rechnung läuft Monat für Monat: Von Ihrer Rate deckt der Anteil Restschuld mal Sollzins durch zwölf die Zinsen, der Rest tilgt. Die so fortgeschriebene Restschuld ist zugleich die Basis des Margenschadens: Für jeden Monat setzt der Rechner die Restschuld dieses Monats mit einem Zwölftel der Netto-Marge an. Jeder dieser monatlichen Schäden wird dann mit dem Wiederanlagezins auf den Ablösetermin abgezinst, und zwar je Monat, in dem er vor der Ablöse liegt: Ein Margenschaden, der im ersten Monat nach der Ablöse entstünde, zählt fast in voller Höhe, derselbe Schaden am Ende der Zinsbindung nur noch einen Bruchteil davon. Deshalb wiegt eine Ablöse früh in der Zinsbindung so viel schwerer als eine Ablöse kurz vor deren Ende, und deshalb steht die Anzahl der gewerteten Monate als eigener Wert im Ergebnis. Parallel dazu projiziert der Rechner die Restschuld mit Ihrer Rate bis zum Ende der Zinsbindung weiter; sie ist der zweite Ausgabewert und zeigt, welches Darlehen Sie im Modell eigentlich vorzeitig ablösen.

Das durchgerechnete Beispiel dieses Rechners

200.000 € Restschuld, 1.000 € Monatsrate, 3,5 % Sollzins, Restlaufzeit 120 Monate. Für die drei Markteingaben setzt der Rechner die Beispielannahmen 2,0 % Refinanzierungszins, 2,0 % Wiederanlagezins und 0,2 Prozentpunkte Pauschale an. Heraus kommt eine Vorfälligkeitsentschädigung von 20.379,47 €, ganz aus dem abgezinsten Zinsmargenschaden mit einer Netto-Marge von 1,30 Prozentpunkten; die projizierte Restschuld am Ende der Zinsbindung beträgt 140.236,45 €. Beispiel im Rechner öffnen.

Wird zusätzlich der Schaden aus Nichtweitervermittlung einbezogen, mit dem Annahmesatz von 1,0 % der Restschuld, kommt ein Posten von 2.000,00 € hinzu: die Gesamtentschädigung steigt auf 22.379,47 €. Beispiel im Rechner öffnen.

Kurze Restlaufzeiten und das Annähern an null

Am Ende einer Zinsbindung fließen aus der Marge kaum noch Schäden: Die monatliche Restschuld ist niedrig, und die wenigen verbleibenden Monate werden fast vollständig abgezinst. Reicht die Rate aus, das Darlehen noch vor dem Ende der Zinsbindung vollständig zu tilgen, bricht die Schleife ab, sobald die Restschuld auf null ist: Nur die Monate mit offenem Saldo tragen einen Margenschaden, danach zählt nichts mehr. Ein Ergebnis nahe null bedeutet in der Praxis daher meist, dass wenig Zinsbindung übrig ist oder Sollzins und Annahmen dicht beieinander liegen. Anders als bei Ratenkrediten kennt das Immobiliar-Verbraucherdarlehen allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf Ablösefreiheit unterhalb einer Schwelle; die Grenzen des § 502 Abs. 3 BGB gelten nur für die anderen Vertragstypen.

Warum Ergebnisse streuen

Jede Annahme verschiebt das Ergebnis: ein halber Prozentpunkt mehr angenommenem Refinanzierungszins senkt die Netto-Marge und damit den Zinsmargenschaden, ein höherer Wiederanlagezins senkt ihn durch die stärkere Abzinsung, eine größere Pauschale ebenso, und der Pauschalsatz für die Nichtweitervermittlung wirkt proportional auf die Restschuld. Die Bank rechnet mit ihren eigenen, im Vertrag nur grob zu benennenden Parametern; die Transparenzanforderungen an die Klausel hat der BGH zuletzt präzisiert (Urt. v. 22.05.2025, XI ZR 22/24). Dieses Tool stellt deshalb bewusst keine Behauptung auf, welche Höhe eine Bank im Einzelfall verlangen darf: Es zeigt die Größenordnung nach der BGH-Methode, und die verbindliche Zahl steht allein in der Abrechnung der Bank.

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

  1. Die Kappungsgrenzen des § 502 Abs. 3 BGB für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent und der Sollzinsdeckel) werden nicht angewendet, sondern nur als Hinweis benannt; der Rechner bildet die BGH-Komponentenrechnung für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge ab.
  2. Keine Prüfung der Vertragsklausel auf Transparenz: Ein Verstoß kann die Entschädigung insgesamt ausschließen (BGH, Urt. v. 22.05.2025, XI ZR 22/24); ob Ihre Klausel daran besteht, prüft dieser Rechner nicht.
  3. Keine Sondertilgungsrechte im Modell: Der BGH verlangt, sie bei der Berechnung zu berücksichtigen (XI ZR 388/14); der Rechner unterstellt ein Darlehen ohne Sondertilgungsrecht. Den Verlauf mit vertraglichen Sondertilgungen zeigt der Tilgungsplan-Rechner, den Vergleich mit zusätzlichen Tilgungen der Sondertilgungs-Rechner.
  4. Der Wiederanlagezins ist konstant über die Restlaufzeit; eine Zinskurve wird nicht modelliert.
  5. Verwaltungsaufwand und Risikoprämie gehen als Prozentpunkte der Marge ein, nicht als Prozentsatz der Darlehenssumme (BGH-Konvention); sie bleiben trotzdem eine Annahme.
  6. Keine steuerlichen Effekte auf der Geberseite, keine Mahn- und Verhandlungskosten und keine Prolongationsfälle mit Ersatzdarlehen desselben Kreditgebers.

Wer die Finanzierung insgesamt plant, findet die weitere Perspektive im Baufinanzierungsrechner.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 502 BGB: Anspruchsgrundlage der Vorfälligkeitsentschädigung und ihre Kappungsgrenzen bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (abgerufen am 12.09.2026).
  • § 488 BGB: Verzinsung der Darleihe, der gebundene Sollzins als Grundlage der Marge (abgerufen am 12.09.2026).
  • § 489 BGB: ordentliche Kündigung des Darlehens, Regelbeispiele der Zinsbindung (abgerufen am 12.09.2026).

Die Methode beruht auf diesen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, zitiert mit Aktenzeichen und Datum, jeweils ohne Link, weil kein amtlicher Volltext auf einem Host dieser Seite liegt: BGH, Urt. v. 01.07.1997, XI ZR 267/96 (Zinsmargenschaden, Abzinsung mit dem aktiven Wiederanlagezins, Verwaltungsaufwand nicht als Prozentsatz der Darlehenssumme); BGH, Urt. v. 11.11.1997, XI ZR 13/97 (Abzinsungspflicht, Unwirksamkeit pauschaler Berechnungen); BGH, Urt. v. 16.01.2018, XI ZR 131/17 (Schaden aus Nichtweitervermittlung als Schätzposten nach § 287 ZPO); BGH, Urt. v. 22.05.2025, XI ZR 22/24 (Transparenzanforderungen an die Klausel, nur als Inhaltsthema).

Quellen und Urteile zuletzt gegen die zitierten Fassungen geprüft: 12.09.2026.

Häufige Fragen

Wann darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Nur bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins, das Sie vor dem Ende der Zinsbindung ganz oder teilweise ablösen, und nur soweit die vertragliche Klausel sie vorsieht. Die Anspruchsgrundlage ist § 502 BGB. Grundlage der Höhe sind die BGH-Grundsätze zum Zinsmargenschaden: die Bank darf den entgangenen Gewinn aus der Zinsdifferenz verlangen, gemindert um ersparte Aufwendungen und abgezinst. Ob und in welcher Höhe die Klausel Ihrer Bank im Einzelfall tragfähig ist, kann dieser Rechner nicht bewerten; die Abrechnung der Bank und im Streitfall anwaltlicher Rat sind maßgeblich.

Wie berechnet der Rechner den Zinsmargenschaden?

Monat für Monat über die Restlaufzeit: Er nimmt Ihre Restschuld, ermittelt den Zinsanteil Ihrer Rate und setzt auf die monatliche Restschuld die Netto-Marge an, also Sollzins minus angenommener Refinanzierungszins minus Pauschale für Risiko und Verwaltungsaufwand. Jeden künftigen Monatsmargenschaden zinst er mit dem angenommenen Wiederanlagezins auf heute ab und summiert die Barwerte. Die drei Marktgrößen sind Annahmen; die Methode folgt den BGH-Urteilen XI ZR 267/96 und XI ZR 13/97.

Was ist der Schaden aus Nichtweitervermittlung?

Ein zusätzlicher Schadensposten: Die Bank kann geltend machen, das abgelöste Kapital nicht gleichwertig an andere Kunden weitervermittelt und deshalb eine Abschlussprovision verloren zu haben. Der BGH hält einen solchen Schaden für grundsätzlich ersatzfähig (Urt. v. 16.01.2018, XI ZR 131/17), lässt ihn aber nur schätzen zu, wenn der Nachweis geführt ist (§ 287 ZPO). In der Praxis ist der Posten stark umstritten; der Rechner setzt ihn nur an, wenn Sie das Kontrollfeld aktivieren, und nimmt dafür einen Annahmesatz auf die Restschuld.

Welche Grenzen gelten bei Ratenkrediten nach § 502 BGB?

Für Allgemeine-Verbraucherdarlehensverträge, also typische Ratenkredite ohne Immobilien, begrenzt § 502 Abs. 3 BGB die Entschädigung: höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr 0,5 Prozent, und in jedem Fall höchstens der Betrag der entgangenen Sollzinsen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gelten diese Deckel nicht; dort rechnet die BGH-Komponentenmethode. Der Rechner wendet die Deckel bewusst nicht an, nennt sie aber in jedem Ergebnis.

Warum weicht mein Ergebnis von der Abrechnung der Bank ab?

Weil die Bank ihre eigenen Annahmen ansetzt: einen anderen Refinanzierungszins, einen anderen Wiederanlagezins, eine andere Risikoprämie und einen anderen Verwaltungsaufwand, und weil sie Sondertilgungsrechte und die Zinsbindung im Detail anders einpreist. Jede dieser Größen verschiebt das Ergebnis spürbar. Dieses Tool zeigt die Größenordnung nach der BGH-Methode; verbindlich ist allein die Ablösemitteilung der Bank, die Sie sich schriftlich geben lassen und nachrechnen lassen können.

Quellen

Vorfälligkeitsentschädigung: Zinsmargenschaden berechnen · https://easytools4me.de/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner/

Berechnet mit easytools4me.de. Ohne Gewähr.