Arbeitstage-Rechner: Arbeitstage je Bundesland
Arbeitstage zwischen zwei Daten, je Bundesland, mit allen Feiertagen.
Spritkosten aus Strecke, Verbrauch und Literpreis, mit Mitfahrer-Split.
Spritkosten gesamt15,74 €
Für 120,0 km bei einem Verbrauch von 7,5 l/100 km benötigen Sie rund 9,00 Liter Kraftstoff. Zum Preis von 1,749 €/l kostet die Fahrt 15,74 €. Das entspricht 13,12 € je 100 km.
Erfasst ist ausschließlich der Kraftstoff. Beispiel 1 weiter unten kommt auf 13,12 € Sprit je 100 km, also auf 13,12 Cent je Kilometer. Die tatsächlichen Kosten je Kilometer liegen deutlich höher. Was in dieser Zahl fehlt:
Konstant ist der Verbrauch nur im Formular. Stadtverkehr, Steigungen und der Kaltstart im Winter treiben ihn nach oben, eine Dachbox oder ein Anhänger das ganze Jahr über. Ein Liter mehr auf 100 Kilometer kostet dabei exakt einen Literpreis mehr: in Beispiel 2 unten 2,139 € je 100 km, auf die gefahrenen 1.400 km 29,95 €.
Eine Route ermittelt der Rechner nicht. Die Kilometer geben Sie selbst ein; Umwege, Staus und Umleitungen sind darin nicht berücksichtigt. Tagespreise ruft er ebenso wenig ab: Die vorbelegten 2,139 €/l sind ein Startwert zum Überschreiben, kein Marktpreis. Steht die Säule zehn Cent darunter, kostet Beispiel 2 um 95,20 l × 0,10 € = 9,52 € weniger.
Strom und Steuerrecht liegen ganz außerhalb. Für Elektroautos passt die Rechnung formal, die Bezeichnungen jedoch nicht: dort rechnet man mit kWh je 100 km und Cent je kWh, ein eigener Rechner für Ladekosten ist geplant. Entfernungspauschale und Reisekosten folgen eigenen Regeln und lassen sich aus diesem Ergebnis nicht ableiten.
Bleibt die Rundung. Bei mehreren Mitfahrenden weicht die Summe der auf Cent gerundeten Einzelbeträge um wenige Cent vom Gesamtbetrag ab, und der Rechner weist diese Differenz aus, statt sie zu verstecken. Vorgerechnet wird sie im Abschnitt „Aufteilung auf Mitfahrende und Rundung“.
Zwei Formeln reichen für den gesamten Rechner: Liter = Strecke × Verbrauch ÷ 100 und Kosten = Liter × Literpreis. Durch 100 wird geteilt, weil sich der Verbrauch auf 100 Kilometer bezieht: bei 6,5 l/100 km verbraucht das Auto also 6,5 Liter für jede gefahrenen 100 Kilometer, und die Strecke in Kilometern muss deshalb durch 100 geteilt werden, bevor sie mit dem Verbrauch multipliziert wird.
Der beste Wert zum Vergleichen zweier Fahrzeuge ist Verbrauch × Literpreis: er ist unabhängig von der gefahrenen Strecke, denn er kürzt sich aus der Gesamtrechnung heraus. Ein sparsameres Auto hat bei gleichem Literpreis einen niedrigeren Wert, ganz gleich, ob die Fahrt 10 oder 1.000 Kilometer lang ist.
Bei gesetztem Häkchen verdoppelt der Rechner ausschließlich die Strecke; der Verbrauch je 100 Kilometer bleibt unverändert, weil er eine Fahrzeugeigenschaft ist und nicht von der Anzahl der gefahrenen Kilometer abhängt.
Geteilt wird der angezeigte, auf Cent gerundete Gesamtbetrag, nicht der ungerundete Rohbetrag dahinter. Der Grund ist praktisch: Die Aufteilung soll sich mit der Zahl nachrechnen lassen, die im Ergebnis steht. 250 km bei 6,4 l/100 km und 1,899 €/l ergeben 16,00 l und 30,384 €, angezeigt als 30,38 €. Drei Personen teilen dann 30,38 ÷ 3 = 10,1266… €, angezeigt 10,13 € je Kopf. Dreimal 10,13 € sind aber 30,39 €. Diesen einen Cent benennt der Rechner in einem Hinweis unter dem Ergebnis, statt ihn zu verschlucken.
Vier Handgriffe, ein belastbarer Wert:
Dann gilt Verbrauch = getankte Liter ÷ gefahrene Kilometer × 100. Gegenprobe: 9,00 Liter auf 120 Kilometer sind 9 ÷ 120 × 100 = 7,5 l/100 km, die Eingabe aus Beispiel 1 unten. Jeder Abschaltpunkt liegt etwas anders; über mehrere Tankfüllungen gemittelt fällt das heraus. Der Bordcomputer zeigt meist etwas weniger an, weil er laufend schätzt statt aus getankten Litern zu rechnen. Fürs Formular zählt der getankte Wert.
Die Verbrauchsangabe beim Neuwagenkauf stammt vom Prüfstand: Vorgeschrieben ist sie durch die Pkw-EnVKV, ermittelt wird sie unter festgelegten Laborbedingungen. Für den Vergleich zweier Fahrzeuge ist genau das ihre Stärke. Ihre Tankrechnung schreibt sie nicht. Je nach Fahrprofil liegt der Alltagsverbrauch regelmäßig darüber, und um wie viel, zeigt allein die Tankmethode. Tragen Sie deshalb den gemessenen Wert ein, nicht den WLTP-Wert.
Neben Produktpreis und Handelsmarge stecken drei feste Bestandteile im Preis an der Zapfsäule. Der erste ist die Energiesteuer nach § 2 Abs. 1 EnergieStG: 654,50 € je 1.000 Liter für Super E5/E10 (= 65,45 ct/l) und 470,40 € je 1.000 Liter für Diesel (= 47,04 ct/l), Wortlaut geprüft 31.07.2026. Der zweite ist der CO₂-Preis nach dem BEHG, für den die DEHSt für 2026 einen Versteigerungskorridor von 55 bis 65 € je Tonne CO₂ nennt. Ein belastbarer Cent-je-Liter-Wert für diesen Anteil lässt sich daraus derzeit nicht amtlich ableiten und wird deshalb hier nicht beziffert. Obendrauf kommen 19 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 UStG, und zwar auf den gesamten Preis einschließlich Energie- und CO₂-Anteil.
Nachrechnen lässt sich das an der Formular-Vorbelegung von 2,139 €/l: 2,139 ÷ 1,19 ergibt rund 1,79748 € netto, die Umsatzsteuer darauf beträgt 0,34152 €, zusammen wieder 2,139 €. Von den 1,79748 € netto sind 65,45 Cent Energiesteuer, also 36,4 % des Nettopreises. Dieser Betrag steht im Gesetz und bewegt sich nicht mit dem Preis an der Säule. Die Umsatzsteuer bewegt sich sehr wohl mit, denn sie schlägt prozentual auf alles auf: Kostet der Liter 0,10 € mehr, sind davon rund 1,6 Cent Umsatzsteuer.
Eine private Fahrgemeinschaft bleibt nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt, wenn die Fahrt unentgeltlich erfolgt oder das Gesamtentgelt je gefahrenem Kilometer den in § 5 Abs. 2 Satz 1 BRKG genannten Betrag von 30 Cent je Kilometer nicht übersteigt. Eine reine Spritkostenteilung liegt in aller Regel deutlich darunter. Das ist keine Rechtsberatung.
120 km einfache Strecke, 7,5 l/100 km Verbrauch, 1,749 €/l Literpreis. Schritt 1, Liter: 120 × 7,5 ÷ 100 = 9,00 l. Schritt 2, Kosten: 9,00 × 1,749 = 15,741 €, kaufmännisch gerundet 15,74 €. Schritt 3, je 100 km: 7,5 × 1,749 = 13,1175 €, gerundet 13,12 €. Beispiel im Rechner öffnen.
700 km einfache Strecke, 6,8 l/100 km Verbrauch, 2,139 €/l Literpreis, Hin- und Rückfahrt, vier Mitfahrende. Schritt 1, Gesamtstrecke: 700 × 2 = 1.400,0 km. Schritt 2, Liter: 1.400 × 6,8 ÷ 100 = 95,20 l. Schritt 3, Kosten: 95,20 × 2,139 = 203,6328 €, gerundet 203,63 €. Schritt 4, je Person: 203,63 ÷ 4 = 50,9075 €, gerundet 50,91 €. Schritt 5, je 100 km: 6,8 × 2,139 = 14,5452 €, gerundet 14,55 €. Hinweis: 4 × 50,91 € = 203,64 €, ein Cent mehr als der Gesamtbetrag; das ist die reine Rundungsdifferenz, die der Rechner als Hinweis ausweist. Beispiel im Rechner öffnen. Wer den Umsatzsteueranteil im Literpreis herausrechnen möchte, nutzt dafür den Mehrwertsteuer-Rechner.
Quellen zuletzt geprüft am 31.07.2026: Bundeskartellamt/MTS-K, ADAC-Kraftstoffpreise, § 2 EnergieStG, § 12 UStG, § 1 PBefG, § 5 BRKG, Pkw-EnVKV und DEHSt/nEHS. Die vollständige Liste mit Links steht im Abschnitt „Quellen“ unten.
Zuerst ermitteln Sie den Kraftstoffbedarf: Strecke in Kilometern mal Verbrauch in Liter je 100 Kilometer, geteilt durch 100. Das Ergebnis multiplizieren Sie mit dem Literpreis an der Zapfsäule und erhalten die Spritkosten der Fahrt. Bei einer Hin- und Rückfahrt verdoppelt der Rechner die Strecke, der Verbrauch je 100 Kilometer bleibt dabei unverändert.
Am zuverlässigsten mit der Tankmethode: bis zur ersten automatischen Abschaltung volltanken, den Tageskilometerzähler auf null stellen, normal fahren und an derselben Säulenart wieder bis zur Abschaltung volltanken. Verbrauch = getankte Liter ÷ gefahrene Kilometer × 100. Über mehrere Tankfüllungen gemittelt ist dieser Wert belastbarer als die Anzeige des Bordcomputers.
Der WLTP-Wert nach der Pkw-EnVKV ist ein genormter Prüfstandswert unter festgelegten Bedingungen und dient vor allem dem Vergleich zwischen Fahrzeugen. Im Alltag erhöhen Stadtverkehr, Kaltstarts, Autobahntempo, Beladung, Klimaanlage und Steigungen den Verbrauch spürbar. Für diesen Rechner ist deshalb Ihr selbst gemessener Realverbrauch die bessere Eingabe als der Prüfstandswert.
Ja. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG unterliegt eine private Fahrgemeinschaft nicht dem Personenbeförderungsgesetz, wenn die Fahrt unentgeltlich erfolgt oder das Gesamtentgelt je gefahrenem Kilometer die in § 5 Abs. 2 Satz 1 BRKG genannten 30 Cent je Kilometer nicht übersteigt. Eine reine Aufteilung der Spritkosten liegt in aller Regel deutlich darunter. Das ist keine Rechtsberatung.
Dieselkosten lassen sich mit demselben Rechner ermitteln: einfach Dieselverbrauch und Dieselpreis je Liter eintragen, die Formel ist identisch. Für ein Elektroauto passt die Rechnung formal, aber nicht die Einheiten: dort rechnet man mit Kilowattstunden je 100 Kilometer und Cent je Kilowattstunde. Ein eigener Rechner für Ladekosten ist geplant.
Spritkostenrechner: Benzinkosten je Strecke berechnen · https://easytools4me.de/spritkosten-rechner/
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